Urlaub – Wie lang ist der Mindesturlaub – 5-Tage- 6-Tagewoche – Werktage-Arbeitstage?

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Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche und bei 6-Tage-Woche

Was bedeutet 5-Tage-Woche im Arbeitsvertrag?

Eine 5-Tage-Woche im Arbeitsvertrag bedeutet, dass der Arbeitnehmer an 5 Tagen in der Woche arbeiten muss. Dies ist eine Regelung Über die regelmäßige (normale) Arbeitszeit. 5 Tage pro Woche sind also die regelmäßigen Arbeitstage laut dem Arbeitsvertrag. Dies bedeutet fast immer, dass damit die Tage von Montag bis Freitag gemeint sind. Zumindest dann, wenn dort nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Diese Tage (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag) bezeichnet man auch als Arbeitstage.

Hinweis: Eine Fünf-Tage-Woche ist fast immer die Woche von Montag bis Freitag.

In Berlin sind dies im Jahr 2021 ingesamt 255 Arbeitstage.


Was bedeutet 6-Tage-Woche im Arbeitsvertrag?

Ist im Arbeitsvertrag etwas von einer 6-Tage-Woche regelt, so bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer an 6 Tagen in der Woche arbeiten muss. 6 Tage-Wochen haben fast immer die regelmäßige Arbeitszeit von Montag bis Samstag (durchgehend). Diese Tage (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend) bezeichnet man auch als Werktage.

Hinweis: Eine Sechs-Tage-Woche ist fast immer die Woche von Montag bis Samstag.



Mindesturlaub und Arbeitstage per Woche

Arbeitnehmer sind häufig bei der Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruches verunsichert. Jeder weiß zwar, dass es so etwas wie Mindesturlaub gibt, allerdings wissen viele Arbeitnehmer nichts mit den Begriffen „5-Tage-Woche„; 6-Tagewoche; Werktage, Arbeitstage anzufangen.


Urlaub – Freistellung und Sonderurlaub

Der Urlaub ist von anderen Formen abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Sonderurlaub (Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit, Bildungsurlaub, Stellensuche). Auch gibt es häufig im Zusammenhang mit Kündigungen die sog. Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Auch dies ist kein Urlaub. Eine Anrechnung von Urlaubsansprüchen kann aber im Freistellungszeitraum vereinbart werden, wird aber häufig von Arbeitgebern falsch gemacht, so dass der Urlaub dann noch besteht und abzugelten wäre. Der Arbeitgeber muss genau angeben, welcher Urlaubsanspruch (für welches Kalenderjahr) innerhalb welchen Freistellungszeitraumes gewährt wird. Problematisch ist dies,wenn noch Resturlaub aus dem Vorjahr besteht und nicht genau bestimmt ist, ob die Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs aus dem Vorjahr und/oder aus dem laufenden Jahr erfolgen soll.

Hinweis: Oft sind Freistellungsvereinbarungen von Arbeitgebern unwirksam, zumindest im Hinblick auf die Urlaubsanrechnung.

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub. Nach § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage. Zum Begriff Werktage kommen wir noch. Faktisch heißt dies, dass dieser Urlaubsanspruch den Mindesturlaub für einen Vollzeitbeschäftigten darstellt. Eine Abweichung nach „unten“ ist nicht zulässig; also weniger geht beim Vollzeitbeschäftigten nicht. Ein längerer Anspruch auf Urlaub kann aber selbstverständliche vereinbart werden, z.B. im Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag.


gesetzliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz

Die gesetzliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz lautet wie folgt:

§ 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn– oder gesetzliche Feiertage sind.


Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

Nun verwendet der Gesetzgeber den Begriff Werktage und nicht Arbeitstage. Was Werktage sind beschreibt der Gesetzgeber auch , nämlich Werktage sind alle Tage ohne Sonn- und Feiertage (aber mit Samstag). Arbeitstage hingegen sind nur die Tage an denen man normalerweise arbeitet (also ohne Sonnabend) dies heißt:

Werktage : Mo,Di,Mi,Do,Fri,Sa Arbeitstage: Mo,Di,Mi,Do,Fri


Wenn nun das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 24 Werktagen definiert, dann könnte ein Arbeitnehmer, der regelmäßig an allen Werktagen (also auch Samstag) arbeitet, 24 Tage Urlaub nehmen. Dies entspricht einem Urlaub von 4 Wochen. Dies gilt aber eben nicht für einen Arbeitnehmer, der „normal“ arbeitet (also an 5 Tagen die Woche) und schon ist man bei der 5-Tage- und 6-Tage- Woche.


Was ist der Unterschied zwischen einer 5-Tage-Woche und 6-Tage-Woche?

Da der Mindesturlaub von 24 Werktagen auf einen Arbeitnehmer zugeschnitten ist, der auch Samstags arbeitet, gilt er für Arbeitnehmer mit einer sog. 6-Tage-Woche, da diese ja an allen Werktagen arbeiten.

Der Normalfall ist aber, dass der Arbeitnehmer nur an Arbeitstagen (also ohne Samstag) arbeitet. Dies ist die sog. 5-Tage-Woche.

Dies heißt, nochmals zur Verdeutlichung:

Werktage = 6-Tage-Woche Arbeitstage = 5-Tage-Woche


So und nun zu einer wichtigen Erkenntnis: Wenn der Gesetzgeber aber schreibt, dass derjenige der auch Samstags arbeitet 24 „Tage“ Mindesturlaub haben so, so kann dies doch nicht für den Arbeitnehmer gelten, der nur an 5 Tagen in der Woche arbeitet. Richtig! Sonst hätte dieser dann länger Urlaub ,was nicht nachvollziehbar wäre. Von daher rechnet man den Urlaubsanspruch „herunter“.

Der Arbeitnehmer, der nur 5-Tage die Woche arbeitet, also nur an den Arbeitstagen hat von daher 20 Tage und nicht 24 Tage Mindesturlaub.

Hinweis: Am Ende haben aber beide Arbeitnehmer gleich langen Urlaub. Denn um eine Woche Urlaub zu nehmen, muss der „6-Tage-Arbeiter“ 6 Tage Urlaub nehmen und der „5-Tage-Arbeitnehmer“ nur 5 Tage. Jeder hat dann von Montag bis Sonntag frei. Jeder hat von daher 4 Wochen frei.


Zusammenfassung

Arbeitstage Werktage
5 Tage pro Woche 6 Tage pro Woche
Montag bis Freitag Montag bis Samstag
wenigstens 20 Urlaubstage wenigstens 24 Urlaubstage
entspricht 4 Wochen Urlaub entspricht 4 Wochen Urlaub

andere Wochenarbeitszeiten 2-Tage-Woche, 3-Tage-Woche und 4-Tage-Woche)

Ausgehend vom gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen beträgt der gesetzliche Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz:

bei einer 2-Tage-Woche = 8 Tage bei einer 3-Tage-Woche = 12 Tage bei einer 4-Tage-Woche = 16 Tage

In allen obigen Fällen hat der Arbeitnehmer am Ende ingesamt 4 Wochen Urlaub. Derjenige, der nur an 2 Tagen pro Woche arbeitet, braucht 8 freie Arbeitstage um dann 4 Wochen Urlaub zu haben.

Übersicht nach – X-Tage-Woche und Mindesturlaubsanspruch in Tagen


Woche Mindesturlaubstage
2 -Tage-Woche 8 Urlaubstage
3 -Tage-Woche 12 Urlaubstage
4 -Tage-Woche 16 Urlaubstage
5 -Tage-Woche 20 Urlaubstage
6 -Tage-Woche 24 Urlaubstage

Was ist mit dem Urlaub bei unregelmäßiger / gemischte Arbeitszeit

Genauso ist dies auch bei „gemischten Arbeitszeiten“:

Beispiel:

Der Arbeitnehmer arbeitet jeweils in 1 Woche an 2 Tagen und in der darauf folgenden Woche an 3 Tagen. Wie lang ist der Mindesturlaub? Antwort:

Die Antwort ist ganz einfach, wenn man hier wieder vom Grundsatz ausgeht, dass der Mindesturlaub 4 Wochen beträgt. Um 4 Wochen Urlaub zu bekommen, muss der Arbeitnehmer im obigen Fall in zwei Wochen 2 Tage Urlaub nehmen und in weiteren 2 Wochen 3 Tage. Dies sind insgesamt also 10 (4+6) Tage.


Zusammenfassung:

Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage oder 20 Arbeitstage. Derjenige der eine 6-Tage-Woche hat, hat 24 Tage (Werktage) an Mindesturlaub, derjenige, der eine 5-Tage-Woche hat, hat 20 Tage (Arbeitstage) an Mindesturlaub.

Werktage = 6-Tage-Woche = 24 Tage – Mindesturlaub = 4 Wochen Arbeitstage = 5-Tage-Woche= 20 Tage – Mindesturlaub = 4 Wochen Am Ende haben beide Arbeitnehmer (5-Tage-Woche und 6-Tage-Woche) 4 Wochen Urlaub.

Achtung: Kurz gesagt, beträgt der gesetzliche Mindesturlaub immer 4 Wochen.

Verfall des Urlaubs zum Jahresende und zum 31.03. des Folgejahres

Bitte auch auf den Verfall des Urlaubs achten.

Keinesfalls ist es so – auch nicht nach den Entscheidungen des EuGH zum Urlaubsverfall bei Krankheit- dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht mehr verfällt. Aber, das BAG hat nun entschieden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht mehr zum Jahresende verfällt, wenn er zuvor aufgrund der Krankheit nicht mehr genommen werden konnte.

Verfall nicht mehr so oft Auch gibt es – nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – nur noch einen Verfall des Urlaubs, wenn der Arbeitgeber vorher auf den Verfall hinweist und den Arbeitnehmer zur Urlaubsnahme auffordert.


Was ist das Urlaubsjahr?

Das Urlaubsjahr ist das immer das Kalenderjahr und nicht ein abweichendes Wirtschaftsjahr.


Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Ist der Arbeitnehmer Schwerbehinderte stehen im zusätzliche Urlaubstage zu.


Urlaub beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte

Beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Diese Regelung ist in der Praxis meist unbekannt und wird häufig übersehen.


Fazit/ Zusammenfassung: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt immer 4 Wochen!

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Arbeitsrecht Berlin – Fachanwalt A. Martin

92 Gedanken zu „Urlaub – Wie lang ist der Mindesturlaub – 5-Tage- 6-Tagewoche – Werktage-Arbeitstage?

    […] Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Über die Berechnung und die Höhe des Urlaubs hatte ich ja bereits gepostet. Dies heißt aber noch nicht, dass der Arbeitnehmer die Lage des […]

      Torsten Funk sagte:
      31. März 2015 um 16:36

      Hallo,
      Wir haben eine 12 tage Arbeitswoche dann 2 tage frei.Wieviel anspruch auf Urlaub habe ich da??

    vanessa sagte:
    5. Oktober 2009 um 09:30

    Hallo,
    gerne würde ich erfahren, wie das mit dem „arbeitsrechtlich zustehendem Urlaub“ ist. Ich beziehe ALG II. und habe Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit – („Urlaub“). Jobcenter hat mir allerdings auch Samstag, Sonntag und Pfingsten angerechnet als Urlaubstag.

    Ist das zulässig???

    Danke für Ihre Antwort.
    Mfg.
    Vanessa_M.

      Charlotte sagte:
      13. April 2010 um 09:13

      Als Hartz IV-Empfänger stehen dir 3 Wochen = 21 Tage Urlaub zu.
      Ist leider rechtens, was die in der Arge entschieden haben.
      Gehen wohl davon aus, dass man den ganzen Tag Zeit hat, sich zu erholen und dadurch nicht so viel Erholungsurlaub benötigt.

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        13. April 2010 um 09:26

        Man aber auch bedenken, dass die normalen Arbeitnehmer eine höhere Belastung haben, als Hartz IV-Empfänger.

        Ute sagte:
        12. Januar 2011 um 13:47

        Es gibt genug Fälle wo der Partner vollbeschäftigt ist und nicht genug für Beide verdient, so daß Hartz IV gezahlt wird. Der Partner braucht seinen Urlaub, darf dann aber nicht jedesmal den anderen mitnehmen ???

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        17. Januar 2011 um 05:54

        Dies hat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Der Arbeitnehmer kann in seinem Urlaub mitnehmen, wen er will.

    Vanessa sagte:
    5. Oktober 2009 um 09:38

    Hallo,

    gerne würde ich erfahren, wie das mit den „arbeitsrechtlich zustehenden Urlaubtagen“ ist. Ich beziehe ALG II. und das Jobcenter hat mir 21 Ortsabwesenheitstage („Urlaubstage“)zur Verfügung gestellt.
    Nachdem ich um einen Erlaubnis zur Ortsabwesenheit meine Sachbearbeiterin bat, erfuhr ich , dass auch die Sonntage, Samstage und Pfinsgten, Tag der Deutschen Einheit und ähnliche gesetzlichen Feiertagen als „Urlaub“ gelten.

    IST DAS ZULÄSSIG???

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MFG

    Vanessa_M.

      meißner sagte:
      31. Januar 2012 um 18:23

      Hallo ich Heiße Carsten , hatte bisher mit Urlaubsgenehmigung noch keine
      Probleme ,habe meine Zeit der abwesendheit angegeben ,wurde anstandslos von meiner „arbeitsvermittlerrin“anerkannt) Die Hauptsache ist die Ortsabwesenheit zumelden ,dann sollte es kein Problem mit den Leistungen geben,es sei denn es ist wieder einer der amtsgeilen am werk.

    M. Lautenbach sagte:
    24. Oktober 2009 um 23:41

    Sehr geehrter Herr Martin,
    Auch wenn diese Rechnungen gängige Praxis zu seien scheinen, kann ich keine rechtliche Grundlage für folgende Aussagen erkennen:
    – „Dies gilt aber eben nicht für einen Arbeitnehmer, der „norma“l arbeitet (also an 5 Tagen die Woche)“
    -> ich sehe nicht, wo dies aus §2 des BUrlG hervorgeht, es müsste ja eine entsprechende Formulierung geben wie „trifft nur auf Arbeitnehmer zu, welche an allen Werktagen arbeiten“
    – „Wenn der Gesetzgeber aber schreibt, dass derjenige der auch Samstags arbeitet 24 „Tage“ Mindesturlaub haben so, so kann dies doch nicht für den Arbeitnehmer gelten, der nur an 5 Tagen in der Woche arbeitet.“
    -> Warum? Weil es nicht gerecht ist, oder praktisch?

    Prinzipiell sagen Sie, die Anzahl der Mindesturlaubstage hängt von dem Verhältniss Werktage/Arbeitstage ab. Dies ist mir aus dem Gesetzt aber ebenfalls nicht ersichtlich.

    Die einzige Schlusfolgerung die ich aus §3(2) entnehmen kann ist, dass man Urlaubstage nur an Werktagen nehmen kann.

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    M. Lautenbach

    @ Vanessa_M:
    Wenn ich das richtig verstanden habe, versucht dein Arbeitgeber dir solche Tage automatisch von deinem ANspruch zu streichen.
    Der wörtlichen Auslegung und meinem Verständniss nach, können solche Tage (da keine Werktage) generell nicht als Urlaub gelten.
    Die Frage ist auch, ob du laut deinem Vertrag überhaut an solchen Tagen arbeiten müsstest (das wären Sonderregelungen). Und zu guter Letzt kann dich niemand zwingen an diesen Tagen Urlaub zu nehmen und wenn dein Arbeitgeber dir an diesen Tagen keine Arbeit geben kann bist du nicht gezwungen für diesen Tag Urlaub zu nehmen. Der letzte Teil ist zumindest dass, was ich bisher so mitgekriegt hab.

    Andrea H. sagte:
    15. November 2009 um 12:10

    Wenn jetzt ein Auszubildender 24 Werktage Urlaub hat und von Montag bis Freitag arbeitet, wird dann auch der Lehrlings-Urlaub heruntergerechnet auf 20 Tage bzw. eine Woche Urlaub mit 6 Urlaubstagen gerechnet? Eine Antwort wäre mir sehr wichtig. LG Andrea

    S. K. sagte:
    22. Dezember 2009 um 13:18

    Ich bin gerade im fünften Monat schwanger und lebe von Hartz IV und lebe in berlin, aber leider habe ich hier niemanden und mein mann muss den ganzen tag arbeiten. Ich wollte zu meiner mutter wenn es soweit ist in west Deutschland entbinden ist ca .500 km entfernt. Denn sie lebt dort und sie wird um mich sorgen.

    Darf ich auserhalb berlin entbinden oder kann es probleme geben mit den unterlagen des neugeborenen oder allgemein?

    Bitte brauche eine schnelle antwort. Danke

    kalchgruber sagte:
    23. Januar 2010 um 18:11

    wieviel urlaub darf man mir am 24.12 und am 31.12 abgezogen werden

      Matze sagte:
      26. Oktober 2010 um 21:37

      diese Tage werden als halb Arbeitstage aus meiner Erfahrung heraus gerechnet

    Kathrin sagte:
    19. August 2010 um 09:39

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Ich mache derzeit eine 3jährige Umschulung zur Altenpflegerin. Laut meinem Ausbildungsvertrag stehen mir 24 Arbeitstage Urlaub zu. Nach Rücksprache mit meinen Kolleginnen haben diese 24 Wochentage Urlaub. Darf soetwas überhaupt sein? Ich meine, daß mit zweierlei Maß gemessen wird?

    MFG

    Q sagte:
    20. August 2010 um 15:40

    Servus,

    Mir fällt gerade auf, dass dein Beitrag nicht sagt, welche Stundenanzahl pro Woche als Grundlage verwendet wird. Werden 8 Arbeitsstunden am Tag berücksichtig? Also ist bei einer 6-Tage-Woche, 48h zu veranschlagen oder sind es weniger? Wenn es weniger sind, müssten einem 5-Tage-Woche-Arbeiter auch mehr als 20 Tage Urlaub zustehen.

    Viele Grüße
    Q

      Kathrin sagte:
      20. August 2010 um 20:28

      also ich habe eine 40 Stunden-Woche..

    Näffgen sagte:
    5. Oktober 2010 um 06:10

    Hallo,
    ich rekonstruiere:
    5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage = 4 Wochen
    6 Arbeitstage = 24 Urlaubstage = 4 Wochen

    7 Arbeitstage = 28 Urlaubstage = 4 Wochen ??????????

    Ich arbeite an 7 Tagen in der Woche ganzjährig auf 400 Euro Basis und wüßte gerne ob ich meinen Urlaubsanspruch wie oben beschrieben ableiten kann.
    Besten Gruß
    Rüdiger Näffgen

      Carina sagte:
      30. August 2011 um 20:25

      ja das ist ne gut frage, arbeite auch an 7 tagen die woche…

        steffi pohl sagte:
        18. Januar 2015 um 16:42

        Ich arbeite 70 Std. im Monat,wieviel Urlaub steht mir zu?

      Gerhard König sagte:
      28. Mai 2015 um 20:48

      Hallo,

      viele Fragen, wenig Antworten. Das Thema Urlaubstage ist angeblich gesetzlich geregelt und dennoch sehr umstritten möchte ich meinen. Ich habe da auch so meine Fragen: Zunächst einmal ein positives Beispiel: Eine Freundin, alleinerziehend hat offensichtlich einen Vollzeitvertrag, vermute ich. Allerdings nur Normalschicht. Kurz nachdem sie die Arbeit aufgenommen hatte, erkraknte sie Psychisch, war 5 Wochen in Therapie, danach setzte ihr Mann sie vor die Tür und es folgten weitere 6 Wochen Tagesklinik. Ihr Arbeitgeber hat sie samt Kollegen aber weiter unterstützt. Seit dem arbeitet sie nur noch von Dienstag-Donnerstag 9-13 Uhr und gelegendtlich mal eine Stunde länger oder Motag oder Freitag, wenn Personalmangel besteht. (Ist ein EDEKA Markt) In der Regel eine 6-Tage Woche. Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage und sogar einen Tag in der Woche Frei, was ja dann wiederum eine 5 Tage Woche ergäbe. Ich finde, hier ist diese Urlaubsregelung wirklich gut und großzügig geregelt.

      Jetzt meine Angelegenheit. Meine Frau arbeitet bei einer Zeitung als Zeitungs und Postzusteller mit Vertrag. Inzwischen wird sie Nach Stunden bezahlt (wegen Mindestlohn) und kommt nur selten auf einen 8-Stunden tag, dafür aber 6 Tage die Woche. Sie bekommt 24 Tage Urlaub, wo aber der Samstag mit drin ist, wie oben schon erwähnt. Andere Kollegen arbeiten 5 Tage, bekommen 20 Tage Urlaub, ohne Samstag. Somit komme ich auch auf diese von oben kopierte Rechnung:

      Werktage = 6-Tage-Woche = 24 Tage – Mindesturlaub = 4 Wochen
      Arbeitstage = 5-Tage-Woche= 20 Tage – Mindesturlaub = 4 Wochen

      Am Ende haben beide Arbeitnehmer (5-Tage-Woche und 6-Tage-Woche) 4 Wochen Urlaub.

      Jeder weiß, das Jahr hat 52 Wochen, abzüglich der 4 Wochen Urlaub. Aber wo ist denn da die Gerechtigkeit? Die, welche 6 Tage arbeiten, arbeiten demnach 48 Samstage, 48 Tage mehr im Jahr und bekommen den gleichen Urlaubsanspruch wie die 5 Tage Wöchler? Das kann doch nicht sein? Wenn ich mit meiner Frau am Wochenende etwas unternehmen möchte, muss sie für den Samstag Urlaub nehmen, wo die 5 Tage Wöchler Frei haben. Da läuft doch etwas grundliegend verkehrt! Wenn ich mit meiner Frau und Familie jedes zweite Wochenende etwas unternehmen möchte, dann hätte sie ja überhaupt keinen Jahresurlaub mehr. Also kann diese Regelung keineswegs gerecht sein! Nicht einmal, wenn sie 30 Tage bekäme, dann aber hätte sie hingegen den 5-Tage arbeitenden tatsächlich eine Woche mehr Urlaub, was ja wenigstens etwas ist. Nur könnten wir trotz dem nicht jedes zweite oder dritte Wochenende mit der Familie etwas unternehmen, da die Samstage mit Urlaubsentnahme belegt sind und somit keine Gerechtigkeit besteht. Das ist Ausbeute und Familienfeindlich! Die Samstage dürften demnach nicht mit Urlaubsentnahme belegt werden, oder wie bei der Oben erwähnten wahren Geschichte, 1 Tag frei in der Woche, mit 30 Tage Urlaub.

      Ich bitte höflichst um eine aussagekräftige Antwort!

      LG. G.K.

        Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
        29. Mai 2015 um 09:08

        Ich verstehe Ihre Einwände. Zu beachten ist aber, dass an 6 Tagen arbeiten, nicht automatisch „länger arbeiten“ heißt. Auch der Arbeitnehmer, der an Werktagen arbeitet, kann z.B. ein 40 -Stunden-Woche haben und ist vielleicht von MO-Fr eine Stunde eher zu Hause als ein Werktagler. Letztendlich beruht aber alles auf der Entscheidung des Gesetzgebers. Man sieht am Bundesurlaubsgesetz, dass die 5-Tage-Woche gar nicht geregelt ist. Von daher muss man auch von Werktage auf Arbeitstage „runter rechnen“. Der Gesetzgeber ging also vom damaligen Normalfall, der 6-Tage-Woche aus und hat sich wahrscheinlich keine Gedanken über den Unterschied zwischen 5-TAge-Woche und 6-Tage-Woche gemacht.

    Sandra sagte:
    12. November 2010 um 21:22

    mein Freund hat vor einigen Tagen wieder Arbeit bekommen. Den Arbeitsvertrag hat er noch nicht unterschrieben.
    Darin steht, daß der Jahresurlaub 22 Tage beträgt. Dazu ist zu erwähnen, daß mein Freund einen Behindertenausweis hat mit 60% behinderung.
    Und ich kenne es eigentlich mit 160 Std/Monat. Er hat 180 Stunden im Arbeitsvertrag stehen.
    Und richten sich die Urlaubstage nicht auch nach Alter des Arbeitnehmers?
    Danke schon mal
    Liebe Grüße
    Sandra

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      22. November 2010 um 19:40

      Wie bereits schon häufiger geschrieben, sollte man den Fall einem Anwalt vor Ort vortragen. Der Urlaub hat mit dem Alter – zumindest nach dem Bundesurlaubsgesetz – nichts zu tun. Für Schwerbehinderte gibt es Sonderurlaub.

      Benny sagte:
      6. Dezember 2010 um 08:45

      Ich habe Behindertenausweis mit 100% Behinderung.
      Dein Freund DARF nur bis 40Std. PRO WOCHE(!!!) arbeiten!! D.h. 8Std. Pro Tag. Überstunden sind FREIWILLIG!!!!

    Gnädig sagte:
    17. Januar 2011 um 17:12

    Das Bundesurlaubsgesetz ist eine Tatsache.Ist die Umrechnung für 5 bzw 6 Tage Wochen gesetzlich irgendwo niedergeschrieben ? Gibt es eine rechtliche Grundlage ? Es gilt der Satz: Werktage sind auch Samstage, so dass der gesetzliche Urlaub auch für denjenigen, der eine 5-Tage-Woche hat, nur vier Wochen beträgt. Das stimmt nur wenn er 4 Samstage Urlaub beantragt und dann auch bezahlt bekommt,ansonsten bekommt der eine 24 Tage bezahlt und der andere 20 Tage bei gleich langem Urlaub !!!!!!!
    Hat jemand einen TIP ??

    Stefan sagte:
    22. Januar 2011 um 09:26

    Wenn in einem Arbeitsvertrag von 24 Werktagen Urlaub gesprochen wird, aber nur an den Tagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vereinbarungsgemäß gearbeitet wird, wurde dann schlichweg die falsche Begrifflichkeit (Werktage statt Arbeitstage) benutzt und ich habe 6 Wochen Urlaub oder kann der Arbeitgeber sich auf die Werktage berufen und ich muss für eine Woche Urlaub 6 Urlaubstage nehmen.

    Katharina sagte:
    25. Februar 2011 um 13:11

    Hallo ich würde gerne wissen wie man meinen urlaub ausrechnet…

    ich arbeite an 2 vollen wochenenden (sa u. so) im Monat und habe alle 2 wochen an einem Mittwoche frei.
    Arbeite 200-220 stunden auf 24 tage verteilt.

    werden die sonntag ganz ausser acht gelassen? ich kriege sie nciht extra vergütet, habe ein festgehalt für die stundenanzahl.

    würde mich über eine antwort freuen..

    lg

    Petra sagte:
    16. August 2011 um 08:37

    Hallo….ich werd aus dem ganzen nicht wirklich schlau
    ich arbeite 30 std. die woche ohne sa. und so.
    meine chefin will mir aber nur 16 werktage urlaub geben…laut Ihrer rechnung wären das nichtmal 3 wochen urlaub im Jahr,,,ist das so korrekt ?

    Carina sagte:
    30. August 2011 um 20:22

    Hallo ich arbeite in der Landwirtschaft und bei uns sind sa und so normale arbeitstage. wie viel mindesturlaub steht mir da zu? wir haben nur 21 aber wir haben dann ja eigentlich ne 7!!! Tage woche?! Lg carina

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      6. September 2011 um 19:19

      Es ist kaum vorstellbar, dass jemand regelmäßig 7 Tage die Woche arbeitet. Dies wäre ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

        Sandra Backhaus sagte:
        1. November 2017 um 11:57

        doch ist es!
        Ich arbeite in der ambulanten pflege und dort arbeite ich 12 Tage durch also auch Samstag und Sonntag(Dienst Wochenende) und habe dann 2 Tage frei (Samstag/Sonntag- frei Wochenende) so das ich 2 Wochenden arbeite und zwei Frei Wochenenden habe im Monat
        wie ist nun hier ausgehend von einer 30 Std. Woche der Jahresurlaub zu berechnen?

    dervis sagte:
    7. September 2011 um 15:10

    Hallo , mir wurde 190 € für 7 tage berechnnet also gekürzt SGBII. Ist das normal oder hat der amt sich verrechnet . bitte um antwort.

    mfg dervis

    Felix sagte:
    23. Januar 2012 um 09:03

    Hallo,

    wie ist das denn, wenn man Samstags arbeitet, dafür aber Mittwochs (i. d. R. immer) frei hat, also man trotzdem nur 5 Tage arbeitet. Muss man dann trotzdem 6 Tage Urlaub für eine Woche nehmen?

    Danke!
    LG

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      1. Februar 2012 um 04:40

      Man muss für jeden Tag, an dem man arbeiten müsste Urlaub nehmen.

        Felix sagte:
        1. Februar 2012 um 06:03

        Danke für die Antwort!

        Also nur weil es SEIN KANN, dass man Mittwoch arbeitet, was aber nur eine Ausnahme (Urlaubsvertretung o. ä.) ist, muss man dafür jedes mal 1 Tag Urlaub nehmen?

    Uwe Rischer sagte:
    11. März 2012 um 10:25

    Bei uns wurde das Urlaubsjahr früher(vom 1.04bis 31.03 des folgenden Jahres) auf den üblichen Zeitraum (jetzt vom 1.1 bis.31.1) umgestellt.Es hieß man müsse den Urlaubsanspruch umrechnen.Vorher hatte ich 36 tage und jetzt 30 Tage Urlaub. Ich arbeite jeden Werktag mit einem freien Tag pro Woche. Bei Urlaubnahme werden jetzt genauso wie früher 6 Werktage abgezogen. Das ergibt für mich aber einen Verlust von einer Woche Urlaub. Wenn auf eine fünf-tage-woche umgestellt wird, müssen dann nicht auch nur fünf Arbeitstage abgezogen werden?

    […] zu ermitteln, welchen Gesamturlaubsanspruch der Arbeitnehmer hatte. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Arbeitstagen und Werktagen. Der Mindesturlaub laut dem Bundesurlaubsgesetz beträgt vier 24 Werktage (6-Tage-Woche). Dies sind […]

    sevgi sagte:
    24. April 2012 um 19:27

    hallo ich habe einen 5 tage 33,15 std/ Woche Arbeitsvertrag. Ich werde aber aber stets 12 tage zum arbeiten geplant und habe jedes 2. wochenende frei
    1. steht mir dann mehr urlaub zu???
    2.steht mir auch mehr geld zu, wegen der zu arbeitenden sonn und feiertage die nicht frei gemacht werden können, weil der Betrieb so aufgebaut ist.bitte um Antwort, Danke

    jörg sagte:
    28. Juni 2012 um 13:02

    Hallo wir arbeiten die 5,5 Tage Woche und erhalten als Ausgleich 2 Tage extra urlaub, istdas den richtig ?

    Siegfried Faust sagte:
    25. Juli 2012 um 10:17

    Ich arbeite in der verarbeitenden Industrie. laut Tarif gibt es 30 Arbeitstage,der AG gibt den Neueingestellten aber nur 21 Arbeitstage, lt. Rechner ok- aber es wird der Tarifvereinbarung um mehr als 25 % unterschritten- ist das nicht Sittenwidrig?

    Peter Baltes sagte:
    4. September 2012 um 21:14

    hallo ich habe eine frage, ich arbeite im ambulanten Pflegebereich. So nun habe ich nächste Woche Urlaub. Ich habe meinen Urlaub genau in mein freies Wochenende gelegt. Nun will mir meine Firma aber an dem Samstag einen Urlaubstag geben.
    Normal wäre es doch so. Mein Urlaub fängt Mo an und geht bis Freitag weil ich ja an dem Wochenende eh frei habe.So dann geht mein Urlaub weiter ab Montag bis Mittwoch. Laut meiner Firma schaut das ganze aber so aus. Montag bis Samstag und dann wieder Montag bis Mittwoch.Ich habe eine 5 Tage Woche (Mo-Fr) so und dann eine 7 Tage Woche (Mo- So)

    ich habe schon nach genauen vergleichen gesucht leider nix gefunden, hoffe hier kann man mir weiter helfen

    bedanke mich im vorraus

    […] auch, wann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat. Zum Thema, wie hoch der Mindesturlaub bei einer 5 bzw. 6-Tage-Woche des Arbeitnehmers ist, verweise ich auf den entsprechenden Artikel (Problem des Begriffes Werktage im […]

    Urlaubsanspruch sagte:
    15. November 2012 um 21:24

    […] […]

    Maria sagte:
    29. Juni 2013 um 18:46

    Hallo ihr lieben,

    ich hoffe das ihr mir helfen könnt.

    Im Sommer 2012 habe ich meine Arbeitsstelle begonnen ( Jahresvertrag ).
    Ich hatte eine 5 Tage Woche bei 40 Stunden und 25 Urlaubstage.

    Nun hat sich folgendes geändert:
    6 Tage Woche ( 2 Samstage im Monat ) 25 Urlaubstage ( geblieben )

    Davor wurde der Samstag nicht als Urlaubstag berechnet, da es kein Arbeitstag war.
    Als ich meinen Sommerurlaub einreichte ( 2 Wochen / 10 Urlaubstage ) sagte man mir das es 12 Urlaubstage wären, wo mir dann nur 13 Urlaubstage übrig blieben.

    Wie wird das berechnet?
    Eigentlich sollte es doch so sein das mir der Samstag bis Vertragsende nicht berechnet wird sondern erst ab dem 01.06. ( Vetragsverlängerung ) oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Maria

    Hanke, Karin sagte:
    3. Juli 2013 um 09:18

    Hallo, könnt ihr mir helfen? Ich gehe ständig sechs Tage die Woche(Mo-Sa) von 1 Uhr (Nachts) arbeiten. Ich habe 24 Tage Urlaub. Ist des gesetzlich i.O. ??? Alle anderen Mitarbeiter gehen nur fünf Tage die Woche (Mo-Fr) und haben auch 24 Tage Urlaub.
    Vielen Dank im Voraus.
    Karin

    sylke sagte:
    24. Juli 2013 um 16:52

    mein arbeitgeber hat mir im verrag geschieben der arbeitnehner hat 24 urlaubstage arbeite aber 5tage die woche also von montag bis freitag

    Manuela sagte:
    6. September 2013 um 06:29

    hallo ich hab ein 400euro job arbeite von mo-fr aber auch 2 mal im monat samstags meine frage hab ich trotz das ich 2 samstage im monat arbeite nur 20 tage urlaub?

    Was ist mit dem Resturlaub??? - JuraForum.de sagte:
    8. Oktober 2013 um 15:56

    […] Was ist mit dem Resturlaub??? Hallo Ross_i, hier sind ein paar Informationen dazu: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/06/09/urlaub-wie-hoch-ist-der-mindesturlaub…/ Hoffe, das hilft dir […]

    help me sagte:
    28. Oktober 2013 um 21:26

    Hi can someone help us . we have a six day work week m-sat . and i want to take 2 days off m-tues URL. do i still get a free day off for the same week as well . i have 36 URL for the year.

    Michael sagte:
    6. Dezember 2013 um 12:53

    7-Tage-Woche im 3-Schichtsystem!

    Wenn ich bspw. ab 12.XX. Urlaub nehme, müsste ich am 11.XX. noch eine Spätschicht oder Nachtschicht arbeiten? Beginnt der Urlaubstag Mitternacht, sprich am Kalendertag oder…?
    Gibt es eine festgelegte (Ruhe-)Zeit vor Urlaubsbeginn, analog der festgelegten Ruhezeit zwischen 2 Schichten/Diensten?

    Danke

    Eddie Rebel sagte:
    2. April 2014 um 15:09

    Wie verhält es sich, wenn zwar der Arbeitsvertrag bzgl. Urlaub von Werktagen spricht, also 6 Tage, die übliche Arbeitszeit aber 5 Tage beträgt? Wie kann es außerdem sein, dass für in den Urlaub fallende Feiertage Urlaub genommen werden muß?

    Erläuternd sei erwähnt, dass im betroffenen Gewerbe Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen, also 365 tage im Jahr gearbeitet wird.

    nadine sobania sagte:
    5. Mai 2014 um 14:00

    hallo, habe eine frage: habe immer befristete arbeitsverträge mit 15 Wochenstunden , allerdings nur Nachtschicht. es gibt verschiedene schichten, welche mit 5×3 std., aber auch Wochen mit 2 bzw. 3 Arbeitstagen. ist es rechtens wenn mir für die 5 tage an denen ich 3 stunden gehen muss/müsste mir 5 Urlaubstage abzuziehen für die woche? ich arbeite als TZ kraft

    vielen dank

    salamanderle sagte:
    15. Juli 2014 um 10:58

    in meinem arbeitsvertrag steht das ich 24 werktage urlaub im jahr habe…..nur arbeiten wie nie samstags……das ist doch dann betrug oder?

    Dawid sagte:
    5. November 2014 um 22:17

    ein Alg2 empfanger tut arbeiten, hat laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf 4 Wochen Urlaub = auch ortsabwesenheit, laut Harz 4 aber nur auf 3 Wochen Ortsabwesenheit, welche gesetzliche reglung hat vorrang? warum?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      6. November 2014 um 06:30

      Das Bundesurlaubsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer.

        Renata sagte:
        7. November 2014 um 00:04

        Es gibt auch Arbeitnehmer, die zu wenig verdienen (so wie mein Ehegatte) und deshalb Alg2/Harz4 bekommen, wie sieht es bei denen aus? ich bekomme Elterngeld, darf ich dann auch 4 Wochen ortsabwesendsein? wie sehe es wenn ich kein Eltengeld bekaeme?

    Sven Kill sagte:
    4. Januar 2015 um 12:55

    Habe 21 oder 22Arbeitstage im Monat erhalte nur 20 Tage Urlaub,muss aber 2 mal Samstags arbeiten,habe ich nicht Anspruch auf 24 Tage Urlaub?

    Harry sagte:
    17. Februar 2015 um 12:04

    Hallo,
    ich hätte mal eine Frage. Ich habe ein Urlaubsanspruch von 21 Tage. Nun habe ich im Sommer Silberhochzeit und da steht mir ja ein Tag Sonderurlaub zu. Meine Firma meinte jetzt aber, dass man nur 20 Urlaubstage hat und dann hat man noch 1 Tag Sonderurlaub, so kommt man wieder auf 21 Tage. Ist das denn rechtens was meine Firma macht????

    Edith sagte:
    25. Februar 2015 um 11:51

    Ich arbeite 2 Tage in der Woche und jeden 2. Samstag. Wie viel urlaub steht mir zu?

    Eddie Rebel sagte:
    26. Februar 2015 um 16:25

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 tage bei einer 6-tage-Woche. Die sich daraus ergebende Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs ist also 24 : 6 x Regelarbeitstage, also hier: 24 : 6 X 2 = 8 Tage Urlaubsanspruch.
    Durch diese Form der Berechnung sind mindestens 4 Wochen Urlaub gewährleistet.

    Paddingr sagte:
    8. März 2015 um 10:24

    Dazu hätte ich noch eine Frage:
    Wenn man nun unter der Woche bereits 40 Stunden gearbeitet hat (als Lehrling) ist es dann rechtens das der Arbeitgeber den Samstag ebenfalls noch abzieht oder nicht? Das heißt dann er würde mir statt nur 5 Tage die Woche 6 Tage berechnen
    Denn als Lehrling (auch über 18) habe ich meinen Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub die somit nicht erfüllt wären und zudem arbeitet an einem Samstag in der Firma in der ich angestellt bin nur der Teilevertrieb

    Sille sagte:
    17. März 2015 um 15:52

    Ich würde gerne mal wissen, wie es um einen Vertrag steht, wo ganz klar eine 7-Tage-Woche geregelt ist. Für mich klingt das eigentlich nach einem klassischen Abrufarbeitsvertrag, aber bin mir nicht ganz sicher und kann dazu auch nichts im Netz finden.
    Somit würde dann aber §12 Abs. 2 TzBfG greifen, wenn es um Samstagarbeit geht.

    LG

      Sille sagte:
      17. März 2015 um 15:58

      PS: Ich weiß, dass es hier eigentlich um Urlaub geht, aber ich möchte gerne mal wissen, wie das Samstags geregelt ist bezgl. einer Vertrages wo „7-Tage-Woche“ steht. Gilt das schon als Abrufvertrag oder wie muss man das bewerten?
      Vielen Dank!

    claus sagte:
    1. Juli 2015 um 17:58

    Hallo ich habe eine 6 Tage Woche jetzt hatte mir mein Chef 12 Tage Arbeitstag uhr gegeben ist das in Ordnung hatte noch vorher 2 Tage frei unbezahlt eingetragen jetzt hat er es einfach gestrichen kann er das

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Juli 2015 um 04:27

      12 Tage entsprechen 2 Wochen Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt aber 4 Wochen, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Am besten zum Anwalt vor Ort.

    Kerstin Landsmann sagte:
    25. August 2015 um 23:22

    ich arbeite in der landwirtschaftauf 120 stunden im monat manches mal 5 tage mal 4 tage aber auch sa. und so hab aber auch sehr viel überstunden wieviel urlaub steht mir zu

    Krischi sagte:
    10. September 2015 um 14:12

    Was mich interessieren würde: Wie ist das denn bei „Brückentagen“?
    das 6 Werktage einer Urlaubswoche betragen, das habe ich ja soweit verstanden.
    Was aber ist, wenn ich in einer Woche nur einen oder zwei (oder gar vier) Tage freinehme?
    Sind die dann als Werktage anzusehen?
    Oder muss ich auf 5/6 runterrechnen, egal, wie lange ich fernbleibe?

    Bettina sagte:
    9. Dezember 2015 um 11:35

    Guten Tag zusammen,

    ich stehe vor einem etwas anderen „Problem“…
    Das mit der 6-Tage Woche habe ich inzwischen verstanden.

    Ich bin im Einzelhandel tätig und mit einem 22-h-Vertrag pro Woche angestellt. Ich arbeite regelmäßig 4 Tage die Woche á 5,5 Stunden.

    Nun… Wenn ich eine Woche komplett frei haben möchte, so muss ich 6 Tage Urlaub einreichen, korrekt!?
    Wie verhält sich das ganze jedoch, wenn ich z.B. eine halbe Woche Urlaub haben möchte? Sprich nur 2 Tage die Woche für Arbeit verfügbar bin, und 4 Tage frei haben möchte, wovon ich ja sowieso 2 Tage frei habe und zusätzlich dann sozusagen 2 Tage „Urlaub“ benötigen würde? Sind das dann auch tatsächlich nur 2 Tage oder mehr, wenn man auf Basis der 6-Tage-Woche rechnet?

    Vielen Dank schon einmal.

    Heidemann sagte:
    2. Februar 2016 um 18:51

    Meine Schwester hat mir heute gesagt das in ihrem Betrieb für Krankheit Urlaub abgezogen wird. Pro Woche zwei Tage

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      5. Februar 2016 um 23:14

      Zumindest beim gesetzlichen Urlaub ist dies auf jeden Fall unzulässig.

    uwe sagte:
    11. Juni 2016 um 11:00

    Thema: Urlaub / Wochenende / Schichtarbeit
    Hallo, ich arbeite in einem 24/7 Betrieb. Nicht alle MA leben hier mit Schichtbetrieb. Meine Frage zielt auf folgenden Sachverhalt:
    Nimmt ein Schichtarbeiter 5Tg Urlaub von Mo – Fr., dann hat er frei von Mo – Fr., also 5 Tage. Nimmt ein „normal“ Arbeitender 5 Tg Urlaub von Mo – Fr., dann hat er 9 Tg. frei, von Sa davor bis So danach.
    In meiner Fa. ist es nicht möglich am WE Urlaub zu nehmen – auch wenn jmd. am WE krank wird, gilt dieser Tag nicht als „Krank“, sondern als FT (Freier Tag). Das aber nur am Rande.
    Ich fühle mich gegenüber „normal“ arbeitenden Menschen extrem benachteiligt. Obwohl ich den anstrengenderen Dienst mache, bekomme ich für 5 Tg. Urlaub nur 5 Tg. Freizeit, mein Kollege aus der Verwaltung erhält, zwar zwangsläufig, aber dennoch 9 Tage. Das sind 80% mehr Freizeit am Stück.
    M.E. steht diese Tatsache in krassem Gegensatz zum Gleichbehandlungsgesetz (wenn es das gibt). Weiss jmd ob in dieser Richtung bereits Gesetzestexte / Urteile/ … existieren? … und wenn ja, wo ich die finde?
    Es bedankt sich

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      11. Juni 2016 um 16:36

      Ich gehe davon aus, dass der Schichtarbeiter hier an 5 Tagen pro Woche arbeitet. Nimmt er – laut Schichtplan – dann 5 Tage frei, dann hat er auch den Rest der Woche frei, also 7 Tage. Arbeitet er in einer 6-Tage-Woche, dann hat er 24 Werktage an Mindesturlaub (und nicht nur 20, wie bei der 5-Tage-Woche). Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll am Ende ein Mindesturlaub von 4 Wochen für jeden Arbeitnehmer pro Jahr bestehen.

        Uwe sagte:
        11. Juni 2016 um 21:11

        Vielen Dank – ist die Feststellung, das man als Schichtarbeiter das Wochenende nach dem MO-FR – Urlaub frei haben muss irgendwo geregelt??? Bei uns bekommt man lediglich die genannten Tage. Wenn wir wenigstens das folgende Wochenende dazu bekäme, wäre uns schon etwas geholfen.
        Aber im Prinzip würde ich noch weitergehen: M.E. ist es eine absolute Ungleichbehandlung, wenn ein „normal“ Arbeitender für einen Pauschalurlaub der von SA-SA oder SO-SO geht lediglich 5 Urlaubstage nehmen muss, wir aber 7, weil wir auch den FR davor und den MO danach nehmen müssen.

    Sven Mink sagte:
    22. September 2016 um 19:06

    Hallo darf der Arbeitgeber das wochenende bei der Urlaub Spannung mit berechnen ?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      23. September 2016 um 07:07

      Urlaub muss man nur für die Tage nehmen, an denen man gearbeitet hätte. Am besten den Fall durch einen Anwalt vor Ort klären lassen.

    Kerstin Plaschke sagte:
    24. November 2016 um 10:56

    Ich arbeite 27 Jahre in der Pflege….In Oberndorf Altenheim
    5.5 Tagewoche 33 Tage Urlaub
    Nun wird bald die 5Tagewoche eingeführt
    Kann ich auf die 33 Tage Urlaub bestehn?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      24. November 2016 um 14:05

      Dies kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag und im Änderungsvertrag an. Lassen Sie sich am besten vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten.

    Silvia sagte:
    1. Januar 2017 um 23:55

    Hallo
    Laut meinem Vertrag habe ich einen Anspruch von „27 Tagen bei einer 5-Tage-Woche“ (so die Formulierung) – tatsächlich arbeite ich aber jedes 2. WE durch (Pflege) bei 40-Std.-Woche.
    Wenn ich jetzt Urlaub beantrage von Mittwoch bis Dienstag (7 Kalendertage) und müsste an dem dazwischenliegenden WE nicht arbeiten, müsste ich 5 Tage beantragen? Müsste ich an dem WE dazwischen arbeiten, wurden mir bisher 6 Tage abgezogen ….
    Warum also im Arbeitsvertrag der Hinweis auf 5-Tage-Woche (müsste das nicht bedeuten, dass ich für Sa./So. prinzipiell keinen Urlaubstag abgezogen bekommen dürfte??

    Wäre für eine arbeitsrechtliche „Übersetzung“ dieser Formulierung sehr dankbar 🙂
    LG, Silvia

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Januar 2017 um 10:20

      Eine Ferndiagnose ist nicht sinnvoll. Suchen Sie sich einen Anwalt vor Ort und lassen Sie sich dort beraten.

    Katharina Richter sagte:
    9. Februar 2017 um 11:39

    Hallo hätte gerne gewusst wie sich das rechnet wenn ein Betrieb 7 Tage Woche auf hat. Zb. Spielhallen. Wie rechnet sich der Urlaub da. Habe einen 160 std Vertrag und hätte gern mal gewusst was mir da zusteht.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      10. Februar 2017 um 04:51

      Ganz einfach. Bei einer 7-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub auch 4 Wochen. Um 4 Wochen zu bekommen, müssen Sie 28 Tage frei nehmen (also 4 x 7).

    Monika Strähl sagte:
    21. Juni 2017 um 22:59

    Ich hab ne frage ich hatte immer 24 urlaubstage und jetzt 2017 will mir mein arbeitgeber nur noch 18 geben ist das rechtens lg monika

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      22. Juni 2017 um 14:35

      Wie hoch der Anspruch ist, hängt von der Vereinbarung ab, die Sie mit dem Arbeitgeber getroffen haben (Arbeitsvertrag) bzw. der tarifvertraglichen Urlaubsregelung (falls ein TV Anwendung findet). Eine Änderung des Arbeitsvertrages ist dann nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Gehen Sie am besten zum Anwalt vor Ort.

    […] Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende […]

    Nico sagte:
    30. November 2018 um 18:51

    Guten Tag, ich habe eine Ausbildung (Einzelhandel Schichtarbeit, also Arbeit auch an Sonn- und Feiertagen) begonnen und bin über 18Jahre alt. Laut Vertrag muss ich 37,5 Std pro Woche arbeiten und mir stehen für das Jahr 2019 genau 36 ARBEITStage Urlaub zu.
    Nun meine Frage:
    Wenn ich zB vom Montag 11.3.19 bis Sonntag 24.3.19 Uraub nehme, wieviele Urlaubstage sind das dann, bzw wieviele Urlaubstage werden von den 36 Arbeitstagen Urlaunsanspruch abgezogen?
    Und was wäre wenn ein Feiertag dazwischen ist-würde das eine Rolle spielen?

    Vielen Dank für Hilfe!!! Liebe Grüße N.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      2. Dezember 2018 um 10:45

      Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

    […] betrug der Resturlaubsanspruch des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes 25 Arbeitstage; diese wollte die Ehefrau (Erbin) vom Arbeitgeber abgegolten […]

    […] für die 5-Tage-Woche geregelt. Bei einer 6-Tage-Woche wäre dies entsprechend anzupassen (zur Umrechnung […]

    […] gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, dies sind 20 Arbeitstage. Wer also bis zum Jahresende diesen Mindesturlaub […]

    […] Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt jährlich 24 Werktagen bzw. 20 Arbeitstagen. Einfach […]

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