Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog
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Rechtsanwalt Andreas Martin ist berechtigt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Die Berufsbezeichnung wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland – nach dem bestehen des 2. jur. Staatsexamens – verliehen.
zuständige Aufsichtsbehörde:
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Rechtsanwalt Martin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.
Berufsregeln:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
The Federal Lawyers Act
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Informationspflichten und Berufsregeln gem § 6 TDG (insbesondere die Berufsregeln der Rechtsanwälte in Deutschland nebst Erläuterungen finden Sie hier – bitte linken Link anklicken)
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen- und Privat Vers.AG
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Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Bundesrepublik Deutschland
Interessenkollision:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen (Interessenkollision) ist Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen untersagt (siehe § 43a Abs. 4 BRAO). Der Rechtsanwalt prüft von daher immer vor Annahme eines Mandates , ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
10. Juli 2013 um 12:34
Hallo, Hr. RA.!
Ich bin pflegebedürftig, und habe eine Pflegekraft selbstständig eingestellt, die nun während ihrer Probezeit auf Grund psychischer Probleme u. Krankmeldung nicht
mehr zur Verfügung steht! Ich habe nur einen geringen Geldfluß, so daß ich mir
keine Sonderzahlungen leisten kann, und auf Dauerhilfe angewiesen bin!!!
Bitte um Mitteilung, wie und ob ich meiner „Pflegekraft“ während der Krankmeldung
in der Probezeit, kündigen kann– und wie?????!! (Ich bin am verzweifeln und
finanziell am Ende!!) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!
28. Juli 2013 um 00:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir bitte die folgende Frage beantworten?
Ich wurde vor genau zwei Monaten gekündigt. Ich habe, die mir zur Verfügung gestellten Arbeitsbekleidungen, außer einem kurzärmlige(dieser hat bei mir im Garten Füße bekommen, wurde anscheinend geklaut) , meiner Ex Firma per Post, Unfrei, verschickt. Jetzt erhalte ich eine Rechnung für 3 Blusen, 1Tschirt und den Betrag, den die Firma an die Post bezahlt hat. Ich wäre bereit, die eine Bluse zu bezahlen. Wie muss ich da voran gehen.
Bitte um kurze Antwort.
Vielen Lieben Dank schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüße
11. Juni 2014 um 17:12
Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden auf alle Arbeitsverhältnisse dieser Branche Anwendung, so auch der BRTV-Bau für das Baugewerbe. Speziellere Tarifverträge gehen vor.
Ich bin in einer Baufirma beschäftigt. Ist mein Betrieb dann auch tarifgebunden, auch wenn er nicht in einen Arbeitgeberverand organisiert ist? Muss mein Chef dann den Tarifvertrag anweden?