Wann muss das letzte Gehalt nach der Kündigung gezahlt werden?

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Wann muss das letzte Gehalt nach der Kündigung gezahlt werden?
Gehalt nach Kündigung

Wann ist der letzte Lohn nach einer Arbeitgeberkündigung zu zahlen?

Das letzte Gehalt nach der Kündigung durch den Arbeitgeber möchte der Arbeitnehmer möglichst schnell erhalten. Oft haben Arbeitnehmer nach einer ordentlichen oder außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Arbeitgebers die Befürchtung, dass der Arbeitgeber den letzten Lohn nach Kündigung nicht pünktlich zahlt oder gegebenenfalls sogar Kürzungen vornehmen.

Weiter stellt sich die Frage, wie sich der Umstand auswirkt, dass ein Arbeitsverhältnis-gerade bei einer außerordentlichen Kündigung-nicht zum Ende des Monats, sondern zum Beispiel mitten im Monat endet. Hat der Arbeitnehmer in dieser Situation sofort einen Anspruch auf Zahlung des Lohnes?

Auch wenn der Arbeitnehmer vorschriftsmäßig kündigt, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Lohn nach Kündigung sofort zahlen muss.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Der Unterschied zwischen Arbeitslohn und Gehalt ist leicht erklärt.

Das Gehalt des monatlich immer gleich und wird oft bei Angestellten im Büro gezahlt, was aber nicht verpflichtend in dieser Form ist. Auch andere Arbeitnehmer können natürlich eine monatlich gleich hohen Lohn, also ein Gehalt, erhalten.

Der Lohn ist monatlich unterschiedlich hoch und wird in der Regel nach einen Stundenlohn berechnet.

Achtung: Das Gehalt ist monatlich gleich und wird nicht nach Stunden abgerechnet.


Was versteht man unter Arbeitsentgelt?

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber zu zahlen hat. Inhalt der Arbeitsvergütung können Leistungen aller Art sein. Dazu können zählen:

  • Geldleistungen
  • Zinsvorteile
  • Rabatte
  • Sachleistungen (Pkw/ Wohnung/Fahrrad/Essen)
  • Abfindungen

Wann wird der Lohn bzw. das Gehalt fällig?

Die Fälligkeit des Lohnes ist in § 614 BGB geregelt. Dort ist die Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers normiert. Der Arbeitnehmer muss faktisch zunächst erst einmal einem Monat arbeiten und hat dann einen Lohnanspruch. Der Lohn wird fällig am ersten Tag des neuen Monats. Dies ist die gesetzliche Regelung zur Lohnzahlungspflicht. Davon darf aber durch Arbeitsvertrag und Tarifvertrag abgewichen werden. So finden sich in vielen Arbeitsverträgen andere Regelungen über die Fälligkeit der Arbeitsvergütung.

§ 614 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Fälligkeit im Arbeitsvertrag

Wer wissen möchte, zu wann sein Lohn oder Gehalt fällig wird, sollte in den Arbeitsvertrag schauen. Allerdings sind Regelungen über die Fälligkeit des Arbeitslohnes in einem anwendbaren Tarifvertrag vorrangig. Wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen über die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers gibt, dann findet man die Regelung über den fälligen Lohn im Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag finden sich Regelungen über die Lohnzahlungspflicht nebst Fälligkeit meist am Anfang des Vertrags. Es ist zulässig, dass dort die Fälligkeit zu einem späteren Zeitpunkt geregelt ist. Üblich sind in Arbeitsverträgen Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise (Gehalt) bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats (Lohn).


Checkliste für die Fälligkeit

  1. Gibts es einen anwendbaren Tarifvertrag?
    1. Ja, dann gibt sich meist die Fälligkeit aus diesen TV (meist ist dies ein Manteltarifvertrag)
  2. Nein, dann schauen Sie bitte im Arbeitsvertrag
  3. Wenn es keine Regelung im Arbeitsvertrag gibt, dann ergibt sich die Fälligkeit aus dem Gesetz
  4. Laut Gesetz, wird der monatliche Lohn am 1. Tag des Folgemonats fällig

Lohn nach Arbeitgeberkündigung
Letztes Gehalt nach Kündigung des Arbeitgebers nicht erhalten?

typische Regelungen über die Fälligkeit im Arbeitsvertrag

Typisch sind Regelungen, wie:

Der Lohn wird fällig zum 10. Tag des Folgemonats.

Das Gehalt ist zahlbar zum 15. des Folgemonats.

Wo liegt die zeitliche Grenze eine Regelung im Arbeitsvertrag über die Fälligkeit des Lohnes?

Alles was später als zum 15. des Folgemonats im Arbeitsvertrag ist problematisch. Der Arbeitnehmer geht ja schon in Vorleistung. Eine unangemessene Regelung über die Lohnfälligkeit im Arbeitsvertrag führt dazu, dass dann die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung, nämlich die Fälligkeit der Vergütung zum 1. des Folgemonats gilt. Nach dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17) ist eine Fälligkeitsregelung im Arbeitsvertrag unwirksam, welche die Zahlung zum 20. des Folgemonats festschreibt.

Wann endet der Gehaltsanspruch bei einer Kündigung?

Der Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers endet bei fristloser Kündigung mit Zugang dieser Kündigung und bei ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung erfolgreich mittels Kündigungsschutzklage wehrt und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gewinnt. Dann muss der Arbeitgeber den sogenannten Annahmeverzugslohn, also das Gehalt auch über die Kündigungsfrist hinaus an den Arbeitnehmer, dann rückwirkend, zahlen.

Was ist mit dem Lohnanspruch bei Kündigung und Freistellung?

Gerade in größeren Betrieben ist es oft so, dass bei einer ordentlichen Kündigung, verhaltensbedingt, betriebsbedingt, oder personenbedingt, der Arbeitnehmer zugleich mit dem Erhalt der Zugang von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Eine Freistellung ist – wenn überhaupt – grundsätzlich nur entgeltlich möglich. Der Arbeitnehmer bekommt dann bis zum Ende der Kündigungsfrist das ausstehende Gehalt ohne dass er eine Arbeitsleistung erbringen muss. Eine Freistellung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. Der Arbeitnehmer sollte darauf bestehen, dass die Freistellung schriftlich erteilt wurde, damit er dieses später auch nachweisen kann.

Was umfasst die Vergütungspflicht nach einer Arbeitgeberkündigung?

Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers umfasst grundsätzlich den vollen Lohn bzw. das ausstehende Gehalt nebst sämtlicher vereinbarten (arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher) Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstunden oder Schichtzulagen. Bei fristloser Kündigung wird kein Lohn ab Zugang mehr ausgezahlt.

Verschiebt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Fälligkeit der Vergütung?

Es stellt sich die Frage, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und zwar vor Ende des Kalendermonats, ob sich dadurch auch die Fälligkeit des letzten Gehalts verschiebt und die Fälligkeit dann etwas früher eintritt, da das Arbeitsverhältnis ja nicht zum Monatsende beendet wurde, sondern zu einem früheren Zeitpunkt.

Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer zum 15.04.2023. Normalerweise wird der Lohn immer zum 5. des nächsten Monats gezahlt. Wann wird der letzte Lohn fällig?

Ergebnis: Wie immer zum 5. des Folgemonats.

Kündigung ändert nichts an Fälligkeit des letzten Gehalts

Viele Arbeitnehmer führen dafür an, dass ja der Arbeitgeber jetzt mehr Zeit hätte um das Arbeitsverhältnis abzurechnen und sie von daher auch schon eher einen Anspruch auf das ausstehende Gehalt hätten.

Ob es sich bei der Beendigung dabei um eine fristlose Kündigung handelt oder nicht, spielt keine Rolle. Allerdings wird der Arbeitgeber, wenn eine außerordentliche Kündigung vorliegt, also bei fristloser Kündigung, den Lohn nach Kündigung in der Regel nicht zahlen. Hier bleibt dem Arbeitnehmer nur die Erhebung der Kündigungsschutzklage und wenn dieser gewinnt, dass muss der Arbeitgeber auch das ausstehende, letzte Gehalt zahlen.


Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt ordentlich das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zum 15. Februar 2023. Wann wird der Lohn fällig, wenn es keine Regelung im Arbeitsvertrag dazu gibt?

letzte Gehalt ist wie normales Gehalt auszuzahlen

Zu beachten ist aber, dass das vorzeitige Ende des Arbeitsverhältnis keinen Einfluss auf den Fälligkeitszeitpunkt des Lohnes hat. Die Fälligkeit des Lohnes ist meist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Gesetz geregelt (siehe oben) und wird genau zu diesem Zeitpunkt auch fällig, es sei denn es gibt eine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Eine solche Vereinbarung kann sich zum Beispiel in einen Aufhebungsvertrag ergeben, in welchen geregelt ist, dass der Lohn eher zu zahlen. Eine gütliche Einigung über die Fälligkeit ist also immer möglich. Dies kommt aber in der Praxis selten vor.

Ansonsten wird der Lohn/ das Gehalt, wie immer fällig und der Arbeitgeber hat den Lohn pünktlich zu zahlen. Es spielt auch keine Rolle, wann der letzte Arbeitstag des Arbeitnehmers tatsächlich ist.

Lösung zum obigen Beispiel:

Im obigen Beispiel muss von daher der Arbeitnehmer bis zum 1. März 2023 auf seinen Lohn warten, auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits viel eher (15.02.2023) geändert hat. Die Beendigung führt nicht dazu, dass der Lohn eher fällig wird.

Was ist mit den Überstunden nach Kündigung?

Für die Auszahlung der Überstunden gilt dasselbe, wie beim Arbeitslohn. Das Problem ist oft, dass Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses-solange kein Streit besteht-die Überstunden zahlen. Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, sieht es manchmal anders aus. Nach einer Kündigung ist manchmal die Bereitschaft des Arbeitgebers Überstunden abzugelten, recht gering.

Prozessrisiko beim Überstundenprozess

Die Überstunden werden dann zur Auszahlung mit dem letzten Lohn fällig. Die Überstunden sind aber schwieriger als der Lohn durchsetzbar. Der Arbeitnehmer muss vor Gericht im Überstundenprozess darlegen und notfalls nachweisen, dass Überstunden angefallen sind und diese vom Arbeitgeber angeordnet bzw. notfalls geduldet wurden. Dies ist oft nicht einfach.

Tipp: Überstunden bestätigen lassen

Bei einer absehbaren Eigenkündigung des Arbeitnehmers sollte sich dieser zuvor vom Arbeitgeber die zu zahlenden Überstunden bestätigen lassen. Generell ist es ratsam im bestehenden Arbeitsverhältnis in regelmäßigen Abständen sich die Überstunden, die auszuzahlen sind, vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen.

Hinweis: immer Stundenzettel kopieren

Insbesondere sollte der Arbeitnehmer immer genau wissen, wann er welche Überstunden abgeleistet hat. Dies ist die absolute Mindestanforderung an einen Prozess auf Zahlung von Überstundenlohn, dass der Arbeitnehmer genau sagen kann, wann er welche Überstunden geleistet hat. Daran scheitert es schon oft, da viele Arbeitnehmer Stundenzettel abgeben ohne sich zuvor eine Kopie davon zu machen. Eine Überstunden liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden pro Woche) überschritten hat.

Was ist mit dem Arbeitszeugnis nach Kündigung?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber bei Beendigung – nach Anforderung des Arbeitnehmers – ausstellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Note, die besser als der Durchschnitt ist, hat der Arbeitnehmer nur dann, wenn er tatsächlich überdurchschnittlich gearbeitet hat und dies nachweisen kann.

Tipp: Zwischenzeugnis regelmäßig beantragen

Es macht immer Sinn und es bietet sich auf jeden Fall an, dass der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig ein Zwischenzeugnis anfordert. Wenn es später Streit zwischen der Parteien gibt und der Arbeitgeber hat ein gutes Zwischenzeugnis ausgestellt, dann muss er darlegen, weshalb nun die Arbeitsleistung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers schlechter geworden ist. Die aktuelleres Zwischenzeugnis ist, umso größer sind die Chancen des Arbeitnehmers, dass er dann eine gute Note im Zeugnis durchsetzen kann. Insbesondere ist es in der Praxis nicht so, dass Zwischenzeugnisse-im bestehenden ungestörten Arbeitsverhältnis-fast immer gut bis sehr gut ausfallen, da der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte.

Hinweis: Zeugnisnote „sehr gut“ ist schlecht

Ein häufiger Irrtum der Arbeitnehmer ist, dass diese meinen, dass ein sehr gutes Arbeitszeugnis das beste Zeugnis ist, was sie vom Arbeitgeber erhalten können. In der Praxis, vor allem vor dem Arbeitsgerichten bei entsprechenden Vergleichen (z.B. im Kündigungsschutzprozess), achten Anwälte immer darauf, dass als Zeugnisnote, die Note „gut“ vereinbart wird. Eine sehr gute Zeugnisnote ist zu auffällig und wird meistens von Anwälten für ihre Mandanten nicht gewünscht. Auch Richter raten beim Arbeitsgericht von einer sehr guten Zeugnisnote ab. Die gute Zeugnisnote ist also besser als die sehr gute. Dies wissen viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber nicht.

Urlaub und Resturlaub

Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, stellt sich auch immer die Frage nach dem Erholungsurlaub.

Freistellung unter Anrechnung von Urlaub

Manchmal stellen Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden frei. Dies ist nach einer Kündigung grundsätzlich möglich. Nur in wenigen Fällen, insbesondere bei einem noch in weiter Ferne liegenden Arbeitsvertragsende, ist dies nicht zulässig. Meisten Arbeitnehmer haben damit allerdings kein Problem.

Andererseits ist durch diese Freistellung dann auch der Urlaubsanspruch abgegolten, wenn der Freistellungszeitraum länger ist als die Urlaubstage, die noch bestehen.

Tipp: Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte

Wichtig ist dabei-dies wird immer übersehen-dass der Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hat. Hier muss sich der Arbeitnehmer nicht auf den Teilurlaub einschränken lassen. Sofern der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr genommen werden kann, so ist dieser gemäß § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes abzugelten. Dies nennt man Urlaubsabgeltungsanspruch. Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird fällig mit dem letzten Lohn. Wichtig ist dabei auch den Anspruchsübergang beim Arbeitslosengeld eins zu beachten.

Mindestlohn

Der Mindestlohnanspruch ist ein eigener Anspruch, der seine gesetzliche Grundlage im Mindestlohngesetz hat. Dieser kann nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eine Rolle spielen, da Arbeitnehmer oft erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses diverse Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Dabei ist aber zubeachten, dass oft Ausschlussfristen vergangene Ansprüche verfallen lassen. Dies gilt aber nicht für Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz. Der Anspruch auf Mindestlohn kann nur den gerichtlichen Vergleich entfallen.


Zusammenfassung:

Auch das letzte Gehalt des Arbeitnehmers nach einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Arbeitgebers wird nicht eher fällig. Der Arbeitnehmer muss auf dieses Gehalt genauso lange warten, die auf die vorherigen. Wann der Lohn genau auszuzahlen ist, ergibt sich in den meisten Fällen aus dem Arbeitsvertrag. Dort finden sich fast immer Regelungen über die Fälligkeit (meist zum 15. des Folgemonats). Jegliche Regelung, die eine Fälligkeit über den 15. des Folgemonats im Arbeitsvertrag hinaus enthalten, sind problematisch.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

5 Gedanken zu „Wann muss das letzte Gehalt nach der Kündigung gezahlt werden?

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    Max Schünemann sagte:
    17. Januar 2024 um 13:51

    Guten Tag,ich hab da eine Frage.

    Ich habe ordentlich gekündigt am 30.12.2023 mit fristgerechten Termin zum 31.01.2024. Lohnzahlungen erfolgen am 15. des Folgemonats
    Ich bin seit 01.01.2024 Freigestellt.

    Ich hab eine Finale Entgeltzahlung der Monate Dezember 23 und Januar 24 mit Terminierung zum 15.1.2024 erstellt und von beiden Partein unterzeichnen lassen.
    Mein Arbeitgeber besteht darauf am 15.2 zu zahlen „wenn was übrig bleibt“

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      21. Januar 2024 um 09:36

      Man kann die Fälligkeit auch vorvorlegen durch eine entsprechende Vereinbarung. Wenn dies geschehen ist, dann wäre die Zahlung zum 15.01.2024 vorzunehmen.

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