Kanzlei Berlin

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Anwalt A. Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Rechtsanwalt Andreas Martin –

Zweigstelle- Berlin-Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin ist seit 2003 Rechtsanwalt und betreibt seit dem Jahr 2010 in Berlin (Stadtteil: Marzahn-Hellersdorf von Berlin) eine weitere Kanzlei (Zweigstelle). Die Kanzlei befindet sich in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin in der Nähe des Eastgate (Einkaufscenter in Berlin Marzahn).

  • Rechtsberatung im Arbeitsrecht
  • außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Vertretung vor dem Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten

Anwalt A. Martin bearbeitet in Berlin-Marzahn als Fachanwalt für Arbeitsrecht – nicht ausschließlich – aber mit Schwerpunkt arbeitsrechtliche Fälle (vor allem Kündigungsschutzverfahren) und vertritt diesbezüglich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, insbesondere sind dies

  • Kündigungsschutzverfahren (Abfindung /Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses)
  • Lohnklagen (Einklagen von Arbeitslohn / Differenzlohn)
  • Entfristungsklagen (bei unrechtmäßiger Befristung des Arbeitsverhältnisses)
  • Entfernungsklagen (Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte)
  • Urlaub/ Überstunden (ausstehende Forderungen)
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers (Schadenersatz / Kürzung Lohn/ Gehalt)

 

Adresse der Berliner Kanzleien (Zweigstellen)

Kanzlei in Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22

12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55

Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Web: www.anwalt-martin.de


Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg (Pankow)

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Andreas Martin

Pappelallee 78/79

10437 Berlin

Telefon:   030 74 92 3060

Fax: 030-93022526

E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Domain: www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de


30 Gedanken zu „Kanzlei Berlin

    Giesela Bayerl sagte:
    16. März 2010 um 09:00

    Toller Internetauftritt, Herr Kollege. Bin begeistert von Ihrer Seite und dem Blog, weil sehr informativ und umfassend. Arbeiten Sie noch forensisch, bei diesem Pensum der Aktualisierung der Seiten? Das war ein Scherz! Aber Respekt. Bin sozusagen im Vorruhestand und wollte mich nur mal kurz über das Neueste zum BRTV-Bau informieren. War mal mein „Steckenpferd“. Blieb dann regelrecht an Ihren Seiten hängen.
    MfG,by

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      31. März 2010 um 08:40

      Vielen Dank Frau Kollegin. Die Seiten nehmen auch viel Zeit in Anspruch. Ob sich der Aufwand lohnt, muss man dann sehen.

    ordemann sagte:
    1. März 2011 um 21:39

    Sehr aktiv gepflegter Blog. Respekt !

    hansapersonal sagte:
    21. Juni 2011 um 11:26

    ich muss schon sagen, sehr informativ (auch für nichtjuristen), so kann mann/frau die entscheidungen doch ein wenig einfacher treffen.

    vielen dank und hoffentlich gibt es noch viele solcher infos von ihnen

    gruß
    a glinka

      Ines Grundmann sagte:
      31. Januar 2016 um 13:59

      Das nur mal für Dajana , Du kannst für diese durcheinander ja nichts.

    Stef sagte:
    4. November 2011 um 00:02

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Mein Arbeitgeber hat mir am 13.10.2011 in der Probezeit zum 23.12.2011 gekündigt. die Kündigung wurde mir direkt in der Firma übergeben und ich habe den Erhalt mit meiner Unterschrift quittiert. Ich habe erst ganz normal weitergearbeitet, bin aber aufgrund von täglich 10 Stunden Minimum an Arbeit, krank geworden. Heute (03.11.2011) ging mir per Einschreiben Einwurf eine zweite Kündigung zu, die mich zum 16.11.2011 kündigt.
    Welchen Rat können Sie mir geben? Ist die erste Kündigung, die mich ja besser stellt, jetzt unwirksam oder ist es die Zweite?
    Bin völlig ratlos….

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      4. November 2011 um 06:10

      Sie sollten am besten zum Anwalt vor Ort gehen und sich beraten lassen. Der Rechtsanwalt schaut sich dann die Unterlagen an. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber mehrmals kündigen; die Frage ist nur, ob die Kündigung bzw. die Kündigungen auch rechtmäßig sind. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 3 Wochen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung haben.

    Stef sagte:
    4. November 2011 um 06:46

    Ok, aber ich habe mir weder was zu schulden kommen (außer der Krankschreibung), noch wurde die erste Kündigung zurückgenommen. Wie kann es sein, dass dann die zweite rechtskräftig ist. Dürfen jetzt Arbeitgeber alles machen???

    Tobi____ sagte:
    24. Januar 2012 um 20:16

    Hallo,

    Meine Frau ist noch bis 07.03.2012 in Elternzeit. Sprich sie müsste am 07.03 wieder bei ihren Arbeitgeber anfangen.
    Wenn meine Frau aber von ihren Arbeitgeber (wurde schon mal so angedeutet) gekündigt wird, weil er keine freie stelle für sie hat, wie viel Resturlaub steht ihr zu?
    Es sind 25 Tage im Jahr laut Vertrag vereinbart.
    Das Problem ist, dass meine Frau wegen den Kindern nur max 20 Stunden arbeiten kann, aber ihr Chef sie, wenn überhaupt nur Vollzeit nehmen würde.

    P.S
    Welche Kündigungsfrist müsste der Chef einhalten.
    Meine Frau ist seit 2004 dort beschäftigt und 30 Jahre alt.
    Im Tarifvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist.
    Aber laut BGB ist bei 5 Jahre Betriebszugehörig (unter 25 Jahre zählt nicht) da wäre die Frist 2 Monate.
    Was zählt BGB oder Tarifvertrag?

    Vielen dank

    K. Dietz sagte:
    6. Februar 2012 um 20:14

    Hallo ,

    ich habe letzten Montag , also am 30.01.zum 15.02. gekündigt , war noch bis Januar in der Probezeit .
    Habe jetzt auch die Eingangsbestätigung von der Firma bekommen .
    Jetzt rief mich heute meine Filialleiterin an und erzählt mir was von 4 Wochen Kündigungszeit .
    Nun meine Frage : Ist meine Kündigung zum 15.02. rechtens ?
    Oder hat meine Filialleiterin recht ?

    Schon mal danke 🙂

    Martin sagte:
    4. März 2012 um 14:14

    Hallo,
    bei mir gibt es folgendes Problem.
    Im letzten Sommer hab ich bei einer Sicherheitsfirma gearbeitet, Stundenlohn knapp 10 Euro, angefangen als 400 Euro Job, und dann auf Lohnsteuerkarte.
    Abrechnungen lief alles super, bis ich meine Ausbildung in einer andern Firma begonnen habe. Die sicherheitsfirma war darüber Informiert und sagte es gäbe keine Probleme, ich könnte wieder am Wochenende als 400 € Jobber arbeiten. Aufeinmal gab es dann doch probleme und ich sollte garnicht mehr wiederkommen, weil ich durch die Ausbildung halt nicht immer zeit hatte.
    Folgendes Problem, es steht noch 1 Monatslohn, Brutto ca 1200€ aus.
    Die Abrechnung wurde mir zugeschickt, es wurde aber nie gezahlt. Auf anfrage wurde gedroht, das wenn ich mache was ich will, sie ja auch machen könnten was sie wollen und ich lieber aufpassen solle was ich jetzt mache.

    Im Moment weiß ich nicht was genau ich tun kann, muss um an mein geld zu kommen, da ich auch erst jetzt zeit gefunden habe mich darum zu kümmern.

    MfG Martin K.

    sandra schwarzmayer sagte:
    23. März 2012 um 18:07

    HAllo,
    mein Arbeitgeber zahlt keine Lohnfortzahlung. Ich bin am 17.2.2012 in meinem Urlaub krank geworden und bin da auch zum Arzt gegangen.Mein Arbeitgeber ist in Berlin und ich war/bin zu Besuch bei meinen Verwanten in Bayern. Nun bin ich von der Krankenkasse zum Medezinischen Dienst geordert worden nach Berlin. Mein Gehalt für Februar hätte ich am 15.3.12 haben soll habe ich aber immer noch nicht erhalten. Er muß es zahlen das weiß ich,ich muß ich es einklagen?

    Wappler sagte:
    19. April 2012 um 08:31

    Bin ich gegenüber meinem Chef hinsichtlich Urlaubsplatz auskunftspflichtig? Welche Angaben darf mein Chef von mir verlangen? Im konkreten Fall will mir mein Chef meinen Urlaub eventuell streichen. Nun verlangt er meine Buchungsbestätigung meines Urlaubsplatzes incl Buchungsdatum. Hat er das Recht dazu? Hat er das Recht, den Vermieter anzurufen und dort entprechende Erkundigungen einzuholen?

    Anne sagte:
    1. Juli 2012 um 18:46

    Hallo ,ich arbeite seit 1.5.2012 bzw. seit 1.6.2012 mit Vertrag .ich hatte eine größere Operation und bin daher Krankgeschrieben.Heute ist der Kontakt mit meinem Chef eskaliert da er mir nachstellt. Ist eine kündigung wirksam?

    Betina sagte:
    1. August 2012 um 07:25

    Hallo, habe eine kurze Frage. Meine Baufirma ging in Insolvenz. Nunmehr stand noch Urlaubsgeld aus. ULAK verweigert die Auszahlung mit der Begründung das nicht eingezahlt wurde. Ist dies Rechtens ?

    Betina sagte:
    18. August 2012 um 07:54

    Hallo, war mit dem Ergebnis meiner Anfrage bzgl. Ulak und Insolvenz vom 1.08. sehr unzufriden. Zuerst keine Rückinfo, Dann nach telefonischer Nachfrage die Information, dass der Hinweis im Blog nicht rechtssicher sei. Dies habe ich nunmehr auch feststellen müssen, da ich nach Hinzuziehen eines Fachanwaltes und dessen Recherchen zu keinem Ergebnis gekommen bin, das Ihre Darlegungen belegt. Somit kann ich nur allen Hilfezuchenden raten sich nicht auf die Angaben zu verlassen und eventuellen Optimismus aufkommen zu lassen noch ausstehende Gelder erhalten zu können.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      21. August 2012 um 14:23

      Leider haben Sie übersehen, dass es hier keine kostenlose anwaltliche Beratung gibt und schon gar nicht einen Anspruch auf kurzfristige Antwort durch einen Anwalt. Der Blog stellt juristische Probleme dar und dient als Hilfestellung und erste Orientierung – kann und soll aber nicht die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

    kdm13 sagte:
    31. Dezember 2012 um 09:03

    Sehr informativ!
    MfG
    Klaus-D.May
    Pro Fairness gegen Mobbing

    Sylvia Hameister sagte:
    9. Februar 2013 um 21:15

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Ich bin als Zimmermädchen bei einer Gebäudereinigungsfirma angestellt mit einem 20 Std. Vertrag. Bezahlt wird allerdings pro Zimmer. Im Durchschnitt, wenn das Hotel gut belegt ist, arbeite ich aber mind 6 Std am Tag 5 mal die Woche. Wenn ich 4 Zimmer in einer Std schaffe komme ich auf einen Stundenlohn von 8,88 €. also 2,22€ pro Zimmer. Das sind ca 15 min. pro Zimmer. Nun ist es aber manchmal so das man länger als 15 min für ein Zimmer braucht.
    Meine eigentliche Frage ist allerdings, ob mein Chef mir die vollen 20 Std bezahlen muss obwohl nicht viel zu tun ist und man nur 2 oder 3 mal in der Woche eingeteilt wird und so nicht auf die Stundenanzahl kommt.

    Irina Körber sagte:
    3. Juli 2013 um 16:31

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zwecks Nachtarbeit,Ich arbeite seit über 30 Jahren im 3-Schichtsystem.Wie ist Nachtarbeit im Alter geregelt, ab wann muß ich nachts nicht mehr arbeiten oder ist obenend angesagt? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke

    petr rybar sagte:
    19. Januar 2014 um 09:20

    Guten Tag!

    Ist Ihnen ein Urteil bekannt wonach dem KLäger wegen eines fehlenden Arbeitszeugnisses ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde?

    Schirin kriegelsten sagte:
    21. Januar 2015 um 17:44

    Guten Tag , der Freund meiner Tochter ist zu 100% Schwerbehindert er arbeitet seit geraumer Zeit ( 4 ) Jahre ohne Arbeitsvertrag es gibt keine Regelung für irgend etwas wie kann ich diesem Betreuten helfen?

    Michael sagte:
    1. April 2016 um 08:15

    Guten Tag, als Omnibusfahrer fahre ich viele Touren zum Beispiel
    Montags vom Heimatort nach Berlin und am Samstag von Berlin zurück zum Heimatort. Die Freien Tage wo der Bus in Berlin nicht gebraucht wird, und ich somit vier freie Tage inBerlin habe, (Dienstag bis Freitag) ist das nun Bereitschaftzeit oder normale Freie Tage? Vielen Dank für eine kurze Info

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      3. April 2016 um 09:08

      Informieren Sie sich am besten bei einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort. Es stellt sich ja nicht nur die Frage, ob dies Bereitschaftszeit ist, sondern auch, wenn man dies bejahen würde, ob diese Zeit dann zu vergüten wäre, und wenn ja, wie.

    Danny sagte:
    18. April 2016 um 09:34

    Guten Tag
    ich hab da mal eine frage und zwar hab ich einen 40h Vertrag bei einer 5 Tage woche nun kommt mein chef an und sagt er darf laut gesetz bei einer 5 Tage woche 48 h anweisen! Stimmt dies?

    Corinna Kierdorf-Jancke sagte:
    15. Februar 2017 um 19:09

    Guten Abend!
    ich arbeite seit 6 Wochen in einer Arztpraxis. Mein Vertrag wurde zum 2.1.17 terminiert (das habe ich leider bei der Durchsicht des Vertrags übersehen). Den 1.1.17 hat mir meine Chefin dann tatsächlich von meinem Gehalt abgezogen, obwohl es ein Feiertag und noch dazu ein Sonntag war. Ist dies rechtens?
    Nicht nur aus dem Grunde habe ich mich entschieden, nun innerhalb der Probezeit zu kündigen. Im Vertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Gilt dieses dann zum Monatsende, bzw. zum 15. eines Monats, wie bei er „normalen“ Kündigungsfrist nach der Probezeit, oder könnte ich quasi morgen kündigen und in 14 Tagen raus sein? Das ist aus dem Vertrag leider nicht genau zu erkennen. Nach dem Absatz mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder dem 15. steht nur: innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungszeit von 2 Wochen.
    Leider ist morgen der 16. und der Februar hat nur 28 Tage…..
    Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus,
    Corinna Kierdorf-Jancke

    Oehlschläger sagte:
    2. August 2017 um 17:05

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    erst einmal muß ich sagen , das Ihre Seite sehr informativ ist ,gefällt mir richtig gut.
    Nun hätte ich auch mal eine Frage und hoffe , das Sie sie positiv beantworten können.
    Mein Mann,seit 5 Jahren als Dachdecker beschäftigt (in einer Firma)erhält seinen Lohn , (wie alle dort in der Firma) wöchentlich als Aschlags bzw. Vorschusszahlung in Höhe von 150 € , dieses passt uns überhaupt nicht,da die Restzahlung am 10. gezahlt wird und dann meist nur für Miete und Strom reicht. Auf nachfragen ,warum er nur wöchentlich zahlt ,kommt nur die Antwort,weil das seit Jahren so gemacht wird.Wir möchten den Lohn gerne komplett ausgezahlt bekommen , ohne wöchentliche Vorschusszahlungen. Nun zu meiner Frage,darf der Arbeitgeber das einfach so fortführen obwohl mein Mann das Geld komplett erhalten möchte ?
    Ich bedanke mich schon mal im vorraus für eine Antwort bzw ich hoffe auf eine positive Antwort. Lieben Gruß

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      4. August 2017 um 15:48

      Grundsätzlich wird im Arbeitsvertrag vereinbart, wann und zu welchem Zeitabschnitten der Lohn gezahlt wird. Man könnte nun schauen, ob es eine andere Vereinbarung im Tarifvertrag gibt; wenden Sie sich bitte dazu an einen Anwalt vor Ort.

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