Was ist eine vorsorgliche Kündigung?

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Was ist eine vorsorgliche Kündigung im Arbeitsrecht?
vorsorgliche Kündigung

Eine vorsorgliche Kündigung kommt in der Praxis nicht selten vor. Der Arbeitgeber will mit dieser sicherstellen, dass zumindest diese (vorsorgliche) Kündigung das Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag beendet hat. Oft wird diese auch als hilfsweise oder vorsorgliche Kündigung bezeichnet

Was ist die vorsorgliche Kündigung?

Die vorsorgliche Kündigung ist eine unbedingte Kündigung. Sie wird für den Fall erklärt, dass eine bereits erfolgte Kündigung rechtsunwirksam ist. Kündigungen müssen für eine ihre Wirksamkeit nämlich unbedingt sein. Eine Ausnahme ist die sog. innenprozessuale Bedingung. Wenn der Arbeitgeber also eine bedingte Kündigung ausspricht, dann wäre diese schon deshalb unwirksam.

Beispiel: Der Arbeitgeber schreibt im Kündigungsschreiben, dass er das Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer kündigt, es sei denn, der Arbeitnehmer kommt am Montag wieder zur Arbeit.

Eine solche Kündigung ist bedingt und damit unwirksam.

Fall der vorsorglichen Kündigung

Der klassische Fall der vorsorglichen Kündigung ist der, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und dieser dann Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreicht. Vor dem Arbeitsgericht wird schnell klar, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, da z.B. der Arbeitgeber die Kündigungserklärung mit einer Paraphe unterzeichnet haben könnte. Der Anwalt rät zu einer weiteren Kündigung, die aber nicht an Stelle der ersten Kündigung treten soll, denn diese könnte vielleicht ja doch wirksam sein und würde das Arbeitsverhältnis – da dieser früher erfolgte – zu einem früheren Zeitpunkt beenden (siehe Kündigungsfristen).

Formulierung

Hier würde der Arbeitgeber nochmals kündigen und diese gegebenenfalls so formulieren:

Ich gehe davon aus, dass meine Kündigung vom … das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zum …. ordentlich beendet hat. Für den Fall, dass die vorstehende Kündigung aber rechtsunwirksam sein sollte, kündigen ich Ihnen hiermit rein vorsorglich nochmals das Arbeitsverhältnis mit ordentlicher Frist zum …. .

Vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Oft wird aber auch im ersten Kündigungsschreiben eine vorsorgliche Kündigung erklären (meistens als hilfsweise bezeichnet).

Die Formulierung lautet dann oft so:

Hiermit kündige wir Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus außerordentlichem Grund. Sollte die außerordentliche Kündigung keinen Bestand haben, kündigen wir vorsorglich ordentlich zum …. .

Kündigungsschutzklage

Auch gegen die vorsorgliche Kündigung muss der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichenden, um zu verhindern, dass aufgrund der Fiktionswirkung des § 7 KSchG die Kündigung wirksam wird. Dies darf nicht vergessen werden. Dies gilt auch dann, wenn die vorsorgliche Kündigung während des Kündigungsschutzprozesses erfolgt. Der Arbeitnehmer muss nämlich im Kündigungsschutzprozess jede Kündigung einzeln angreifen.

Kündigungsgründe für die vorsorgliche Kündigung

Die vorsorgliche Kündigung kann auch auf Gründe gestützt werden, die bereits zum Zeitpunkt der ersten Kündigung bestanden haben. Sie kann auch statt des Nachschiebens von Kündigungsgründen erfolgen.

FAQ- Fragen und Antworten:

Was bedeutet fristlose Kündigung mit vorsorglicher Kündigung?

Die Kombination von einer fristlosen, also außerordentlichen Kündigung mit einer vorsorglich ordentlichen Kündigung kommt recht oft vor. Damit will der Arbeitgeber sicherstellen, dass wenn die außerordentliche, fristlose Kündigung unwirksam ist, dass dann-und zwar nur für diesen Fall-die ordentliche Kündigung greifen soll. Der Arbeitgeber hat also zwei Versuche, mit einer Kündigung durchzukommen und es liegen rechtlich gesehen zwei Kündigungen vor, wobei die ordentliche Kündigung nur dann zum Tragen kommt, wenn die außerordentliche unwirksam ist. Der Arbeitnehmer muss sich gegen beide Kündigungen, wenn er insgesamt dagegen vorgehen will, dass sein Arbeitsverhältnis durch diese Kündigungen beendet wurde, mittels Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren.


Was bedeutet eine Kündigung, äußerst hilfsweise und vorsorglich?

Oft benutzt ein Arbeitgeber, der außerordentlich und fristlos ein Arbeitsverhältnis kündigen möchte und dann hilfsweise ordentlich kündigt, folgende Formulierung:

Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristlos aus außerordentlichen Grund, äußerst hilfsweise und vorsorglich kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Hier gilt das oben Gesagte. Diese Erklärung besteht aus einer unbedingten fristlosen, außerordentlichen Kündigung und nur für den Fall, dass diese nicht wirksam ist, erfolgt eine hilfsweise ordentliche Kündigung.


Achtung:

Nur, wenn der Arbeitnehmer sich durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegen beide Kündigungen wehrt, überprüft das Gericht die Kündigungen auf deren Rechtmäßigkeit. Andernfalls gilt die Wirksamkeitsfiktion des § 7 des KSchG und die außerordentliche Kündigung wird wirksam. Auf die ordentliche Kündigung kommt es dann ja nicht mehr an, dass diese nur für den Fall erfolgt, dass die außerordentliche unwirksam ist.

Rechtsanwalt Andreas Martin

11 Gedanken zu „Was ist eine vorsorgliche Kündigung?

    […] mit in den Abwicklungsvertrag zu schreiben, dass der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage – wenn zuvor eine Kündigung ausgesprochen wurde – verzichtet. Eine solcher […]

    R. Forster sagte:
    27. Mai 2021 um 13:38

    Ihren Ausführungen entnehme ich, dass der Arbeitgeber eine solche „vorsorgliche“ Kündigung vielfach in zeitlichem Abstand aussprechen kann und der BR erneut einen Widerspruch formulieren und der Arbeitnehmer erneut eine Kündigungsschutzklage anstrengen muss? Vielen Dank für eine Antwort.

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