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Arbeitsrecht - Muster für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Auf dieser Seite finden Sie Links zu arbeitsrechtlichen Mustern (wie Kündigungen,Abmahnungen etc.).

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I. Muster für Arbeitnehmer

II. Muster für Arbeitgeber


8 Gedanken zu „Muster

    Michael Maier sagte:
    17. Januar 2012 um 21:03

    sehr geehrte damen und herren,

    ich meine freundin will ihren job im reisebüro kündigen weiß aber nicht wielange sie kündigungsfrist hat. im tarifvertrag steht nur , dass dann das Angestellten-Kündigungsschutzgesetz vom 9. Juli 1926 längere Kündigungsfristen vorsieht wenn man eine große Betriebszugehörigkeit vorzuweisen hat.

    könnten sie mir bitte helfen und mir mitteilen von welcher frist dieses gesetz spricht bzw ob es nur für arbeitnehmer oder arbeitgeber gilt

    besten dank im voraus

    Mfg

    Michael Maier

    Thomas Schulz sagte:
    13. Juni 2012 um 11:19

    Hallo,

    meine Freundin ist als Behindertenassistentin zum 01.05.2012 eingestellt worden.
    Diese Arbeitsstelle sollte, wie die Arbeitgeberin sagte, vom Landschaftsverband Westfalen Lippe bezahlt werden, was natürlich bewilligt werden muss. Nun sieht es so aus, das meine Freundin keinen Lohn erhalten hat. Auf Nachfrage beim LWL, stellte sich jetzt heraus, das sie gar nicht bewilligt werden kann bzw. wurde, weil noch gar keine Unterlagen bezüglich der Einstellung vorliegen würden. Auf Anfragen beim zuständigen Arbeitsamt wurde gesagt sie könne nicht fristlos kündigen weil, sie erst einmal abmahnen müsste (Lohnverzug). Da ich jetzt persönlich davon ausgehe das sie (meine Freundin) nicht bewilligt wird, und daher höchstwahrscheinlich nie irgendwelche Lohnzahlungen stattfinden werden, muss man doch noch andere Wege beschreiten können.

    PS: Die Arbeitgeberin hat 11 Assistentinnen und der LWL hat für April 2012 nur 4 bewilligt!

      Schnorrer gehnmiraufdennerv sagte:
      1. Januar 2013 um 19:14

      Erwarten Sie wirklich, dass Ihnen hier ein Rechtsanwalt kostenlos einen Rechtsrat erteilt, oder arbeitet Ihre Freundin auch für lau?

    Schöttler sagte:
    29. Januar 2013 um 10:33

    Haben eine Mitarbeiterin eingestellt, noch ehe sie die Stelle antreten sollte (Vertrag unterzeichnet) teilte sie mit das sie schwanger sei, es eine Problemschwangerschaft sei und sie bis zum Ende der Schwangerschaft krank geschrieben ist.
    Im Anschluss ging Sie in Mutterschutz dann Erziehungsurlaub.
    Der läuft am 31.12.2013 aus. Sie kann keine Vollzeitstelle ausüben.
    Müssen wir ihr eine Teilzeitstelle gewähren? Wir benötigen eine Vollzeitkraft, als diese wurde sie auch eingestellt. 2 Teilzeitkräfte wären erheblich teurer.

    Andreas Bulkens sagte:
    28. Dezember 2013 um 21:59

    Ein Rechtsanwalt DARF ja nicht unentgeltlich eine Rechtsberatung durchführen. Fälle müssen also allgemein und unverbindlich besprochen werden, je konstruierter ein Fallbeispiel ist, desto weniger macht sich der Rechtsanwalt verdächtig, unentgeltliche Rechtsberatung ausgeübt zu haben.

    Das ist eigentlich traurig, denn aus dem Berufsleben kennt nun wirklich jeder Mensch zahlreiche Beispiele, in welchen er unentgeltlich den ein oder anderen Tipp gibt. Ja, es gibt sogar Handwerker die fix mal was richten, OHNE diesen Service abzurechnen.

    So gesehen finde ich es sehr freundlich, wenn hier Hinweise gegeben werden, welche keine konkrete Rechtsberatung darstellen, in jedem Fall aber den interessierten Besuchern der Seite mehr oder weniger weiter helfen.

    Vielen Dank!

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. Dezember 2013 um 01:18

      Ich halte nichts von kostenloser Rechtsberatung – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – muss ich ehrlich sagen, denn dahinter steht letztendlich die Haftung des Anwalts für dessen Auskunft und diese kann beträchtlich sein. Auch wenn „nur mal“ nach den Erfolgsaussichten gefragt wird oder der Leser wissen will, „ob sich die Sache lohnt“, handelt es sich um eine Rechtsauskunft. Man fragt ja gerade deshalb den Anwalt und nicht den Nachbarn, weil hier besondere Kenntnisse – zu Recht – erwartet werden.

        Andreas Bulkens sagte:
        1. Januar 2014 um 21:34

        Ich halte auch nichts von Schwarzarbeit.
        Schade, dass dies nicht so aufgefasst und daher eher seltsam kommentiert wurde.

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