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12 Gedanken zu „Twitter

    M.Baleta sagte:
    6. Mai 2011 um 15:52

    habe die Texte bezüglich der Freistellung gelesen. Mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber, b.z.w. der Insolvenzverwalter eine unwiderrufliche Freistellung wegen Insolvenz per Post schicken kann oder ob es dazu die Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf, damit die Freistellung rechtsgültig ist. Und was, wenn der Arbeitnehmer von der Freistellung nichts weiß, da diese auf dem Postweg verloren gegangen ist und er nur von Mitarbeitern erfährt, dass sein Name im Betrieb vorgelesen wurde?

    bilocan sagte:
    28. Dezember 2012 um 15:04

    ich hab mal ne frage ich habe einen eintarg im führungszeugnis wegen unterschlagung habe aber nur eine geldstrafe bekommen wielange dauert das bis es wieder gelöscht ist

    livia sagte:
    14. April 2013 um 12:03

    hallo Herr Martin,
    ich bin auch Rechtsanwältin aber in anderem Land. wenn Sie so nett wären, könnten Sie ein Paar Frage mich antworten. ich habe Interesse an dem Arbeitsrecht in Deutschland und ich möchte wissen: es gibt ein Beziehung zwischen 3 Personen. Ein Arbeitnehmer, eine Firma (1) und andere Firma (2). die erste Firma beschäftigt Arbeitnehmer für die zweite Firma. die Arbeitnehmer arbeiten in der 2. Firma 7 Jahre, aber ohne Vertrag mit niemandem. aber diese Arbeitnehmer verdienen Geld von der ersten Firma und sie haben alle Charakteristiken eines Angestellten. wenn die Arbeitnehmer keine Vertragen mit diesen Firmen haben, Könnte ich sagen, dass sie Angestellte der zweiten Firma sind?
    wer hat die Beweislast, dass diese Beziehung zwischen die erste und zweite Firmen ein Betrug ist? in meinem Land gibt es viel davon. Haben sie den Grundsatz des Vorrangs der Wirklichkeit und das Prinzip des Schutzes? Werden diese Prinzipien hier in Deutschland verwendet?
    danke voraus
    Livia

    Tenaj Ledier sagte:
    1. September 2013 um 08:26

    Hallo,
    ich bin seit über 11 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und er bietet mir jetzt eine andere Position innerhalb der Firma an. Dazu soll ich aber einen neuen Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Kündigungsfrist und natürlich schlechteren Konditionen ( weniger Urlaub, weniger Geld, keinen Dienstwagen mehr ect.) unterschreiben. Wie verhalte ich mich richtig? Ich habe bedenken, dass mir damit meine Betriebszugehörigkeit aberkannt wird und bin auch mit den schlechteren Konditionen nicht einverstanden! Was kann ich tun?

    Tenaj Ledier

    jan sagte:
    5. November 2013 um 03:45

    hallo. ich hab folgende frage; letzten monat kam mein chef vorm feiertag(3. oktober) zu mir und fragte mich ob ich nicht am feiertag kommen will dann müsste ich den tag drauf nicht arbeiten. ich hab natürlich ja gesagt weil ich dachte ich bekomme den feiertagszuschlag. jetzt habe ich gestern meine lohnabrechnung bekommen und dort war der zuschlag nicht mit einberechnet. als ich mein chef darauf angesprochen hab sagte er den zuschlag bekomm ich nicht weil ich ja so zu sagen vorgearbeitet hab. steht mir der zuschlag jetzt zu oder nicht und bekomm ich von 0 uhr bis 4 uhr des folgendem tag auch noch den zuschlag bei feiertagen und nachtschicht

    Jens sagte:
    21. September 2014 um 06:55

    Ich bin mit 30 Sünden Wochenarbeitszeit eingestellt und habe seit 4 Jahren eine leitende Funktion mit 40 Stunden. Wenn ich jetzt diesen Posten wieder abgeben muss, falle ich auf 30 Stunden zurück. Kann ich auf die 40 Stunden und das damit verbundene Gehalt bestehen, da mein Lebensstandard sich ja auch verändert hat?
    Zählt hier auch die betriebliche Übung?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      22. September 2014 um 18:14

      Auch hier bringt eine Ferndiagnose nichts (die ich ohnehin nicht machen würde, auch wenn es möglich wäre). Bitte mit den Unterlagen zum Anwalt vor Ort.

    Jens sagte:
    21. September 2014 um 06:57

    Wenn ein im Plan eingetragener Überstundenabbau vorgesehen ist und man wird krank, verfallen dann die Überstunden?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      22. September 2014 um 18:13

      Am besten mit den Plan und den Arbeitsvertrag zum Rechtsanwalt und dort prüfen lassen. Dass die Überstunden verfallen, erscheint mir nicht besonders wahrscheinlich. Man muss dies aber vor Ort unter Einsicht in alle Unterlagen (ggfs. auch Tarifvertrag) überprüfen.

    Nima sagte:
    16. Juli 2015 um 09:42

    Hallo, kann eine Firma sich (rechtlich gesehen) verweigern, die Dienstreisekosten zu erstatten, weil in der Rechnung für die Übernachtung eine zusätzliche Zeile (aus dem Firmennamen) aus der Firmenadresse fehlt? z.B
    Firma ABC
    Tochterfirma der DEF
    Straßenname 123
    56789 Ort
    Und die Zeile mit „Tochterfirma der DEF“ fehlt in der Rechnung.
    Danke

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      16. Juli 2015 um 12:45

      Eine Beratung aus „der Ferne“ ist hier sinnlos. Gehen Sie am besten zu einem Rechtsanwalt vor Ort und legen Sie dort die Vereinbarung über die Reisekostenerstattung sowie den Arbeitsvertrag vor.

        Nima sagte:
        16. Juli 2015 um 15:56

        oh ok, ich dachte eher ist nicht so kompliziert… möchte nur wissen, ob die Firma rechtlich gesehen, sich verweigern kann, deswegen die kosten nicht zu erstatten. Danke trotzdem

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