Darf man während des Urlaubs arbeiten?

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Darf man während des Urlaubs arbeiten?

– ein Beitrag von Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin –

Über das Thema „Krankschreibung während des Urlaubs“ hatte ich ja bereits gepostet. Was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer, der sich ja im Urlaub erholen soll, arbeiten geht?

Zweck des Urlaubs

Der Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs liegt darin, dass der Arbeitnehmer sich erholen und regenieren soll. Wenn der Arbeitnehmer weiter im Urlaub arbeiten würde, könnte dieses Ziel nicht erreicht werden.

Arbeit während des Urlaubs?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt eindeutig, ob die Arbeit während des Urlaubs erlaubt ist oder nicht. In § 8 des Bundesurlaubsgesetz heißt es:

„Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist also nicht pauschlal jede Erwerbstätigkeit verboten, sondern nur die, die dem Urlaubszweck zuwieder läuft.

Ob die Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck zuwieder läuft, kann man nicht pauschal beantworten. Hier kommt es auf den Einzelfall, insbesondere darauf an, was für ein Beruf im Normalfall ausgeübt wird. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Ausübung einer ähnlichen Erwerbstätigkeit während des Urlaubs nicht zulässig ist (also Bürokraft übt weitere Bürotätigkeit im Urlaub aus oder körperlich arbeitenden Arbeitnehmer übt ähnliche Tätigkeit im Urlaub aus).

Rechtsfolgen des Verstoßes gegen § 8 Bundesurlaubsgesetz

Früher war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass der Arbeitnehmer der unzulässiger Weise eine Tätigkeit während des Urlaubs ausübte, seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verlor. Diese Auffassung wird vom BAG nicht mehr vertreten. Das BAG vertritt seit 1988 die Auffassung, dass der Arbeitgeber weder die Urlaubsvergütung kürzen noch ganz zurückbehalten kann. Also Konequenzen kommen für den Arbeitgeber aber in Betracht:

  • Schadenersatzansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • außerordentliche Kündigung

Anwalt Martin – Arbeitsrecht Berlin

3 Gedanken zu „Darf man während des Urlaubs arbeiten?

    Flüge sagte:
    7. September 2009 um 13:13

    Hallo Herr Martin,

    ich finde es sehr interessant das sie über diese Thematik berichten. Ich Persönlich habe mich vor geraumer Zeit in genau dieser Situation wiedergefunden. Ich war mit meiner Familie bei Freunden in Frankreich. Wir wollten uns dort erholen und unsere Freunde wiedersehen. Jedoch war dort noch einiges zu erledigen denn das Grundstück unserer Freunde wir zur Zeit ausgebaut. Wie das so ist konnte ich nicht nein sagen und habe mit „angepackt“. Aus dem Urlaub wurde quasi ein Fulltimejob was mich persönlich noch nicht einmal gestört hat, denn Freunden hilft man gerne. Als ich dann wieder aus dem Urlaub in meine Firma gekommen bin habe ich mich mit meinem Chef über meine „Erlebnisse“ unterhalten und dabei kam ihm halt zu Ohren das ich eigentlich durchgehend im Urlaub gearbeitet habe.
    Dies ließ ihn sehr sauer werden und er fing an mit „Schritten“ zu drohen, weil es ja angeblich eine unverschämtheit von mir sei das ich mich nicht ordentlich erholt habe…

    Anscheinend hat mein Chef also wirklich Rechte… Ich hoffe er wird sie nicht ausnutzen denn sonst bin ich vielleicht meinen Job los !

    Mfg, der Urlaubsarbeiter

      Hans sagte:
      26. April 2010 um 20:37

      Naja, da Sie ja nicht erwerbstätig waren, sondern Freunden geholfen haben, wird im Ernstfall wohl kein Gericht Ihrem Arbeitgeber Recht geben…

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