Kündigung per E-Mail wirksam?

1. Dezember 2009 at 06:55 | In 1, Arbeitgeberkündigung, Arbeitnehmerkündigung, E-Mail, Kündigung, Kündigung Berlin | 2 Comments
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Kündigung per E-Mail wirksam?

Die geschäftliche Korrespondenz per E-Mail nimmt immer mehr zu. Verträge kann man (fast immer) per E-Mail schließen, weshalb nicht auch das Arbeitsverhältnis per E-Mail kündigen?

Arbeitgeberkündigung per E-Mail möglich?

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können nur wirksam schriftlich kündigen. Geregelt ist dies in § 623 BGB. Dort heißt es:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Eine Kündigung per E-Mail wahrt die Schriftform nicht. Die elektronische Form (die Anforderungen hierzu siehe in § 126 a BGB) ist ausgeschlossen.

Folge: Die Kündigung ist unwirksam.

Arbeitsrecht Berlin- Anwalt A. Martin

2 Kommentare »

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  1. Dass Rechtsverhältnisse per eMail begründet werden können, liegt für eine Vielzahl der Verträge wohl am fehlenden Schriftformerfordernis.

    Die Auflösung jener ist zumeist fest geregelt (s. Ihr Beitrag).

    Stellt das tatsächlich jmd. in Frage?

    • Solche Fällen sind nicht an den Haaren herbeigezogen. Es kommt in der Praxis immer noch häufig vor. Erstaunlicherweise.


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