Rückzahlungsklausel

Muss der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?

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Muss der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?

Erhält der Arbeitnehmer am Jahresende eine Gratifikation, zum Beispiel Weihnachtsgeld, soll er damit an den Betrieb gebunden werden; dies ist meist die Intention des Arbeitgebers. Scheidet nun der Arbeitnehmer durch Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis kurz nach der Zahlung aus,stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss.

Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kann er dies in der Regel nicht mehr vom Arbeitnehmer zurückfordern; dies gilt selbst bei einer verschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnis verhaltensbedingten Kündigung (zumindest bei vorbehaltloser Zahlung).

Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die Rückzahlung für den Fall des späteren Ausscheidens vereinbart hat. Eine solche Vereinbarung findet sich häufig in Arbeitsverträgen. Dort findet man sog. Rückzahlungsklauseln, die u.a. vorsehen, dass der Arbeitnehmer beim Ausscheiden bis zum …. (meist 31.03. des Folgejahres) die Gratifikation zurückzahlen muss.

Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln

Die Tatsache, dass eine Rückzahlungsklausel vorhanden ist, heißt aber noch nicht, dass diese auch wirksam vereinbart wurde. Die Klausel muss verständlich und bestimmt sein.

Für die Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln hat das BAG folgende Grundsätze aufgestellt:

  • Zahlungen von Weihnachtsgeld bis 100 EUR können nicht zurückgefordert werden
  • Zahlung bis 1 Monatsgehalt – Rückforderung nur bis zum 31,03. des Folgejahres
  • Rückforderung in Klausel im Allgemeinen maximal bis zum 30.06. des Folgejahres

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt