Muss der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Muss der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Erhält der Arbeitnehmer am Jahresende eine Gratifikation, zum Beispiel Weihnachtsgeld, soll er damit an den Betrieb gebunden werden; dies ist meist die Intention des Arbeitgebers. Scheidet nun der Arbeitnehmer durch Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis kurz nach der Zahlung aus,stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss.
Rückzahlung von Weihnachtsgeld
Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kann er dies in der Regel nicht mehr vom Arbeitnehmer zurückfordern; dies gilt selbst bei einer verschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnis verhaltensbedingten Kündigung (zumindest bei vorbehaltloser Zahlung).
Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag
Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die Rückzahlung für den Fall des späteren Ausscheidens vereinbart hat. Eine solche Vereinbarung findet sich häufig in Arbeitsverträgen. Dort findet man sog. Rückzahlungsklauseln, die u.a. vorsehen, dass der Arbeitnehmer beim Ausscheiden bis zum …. (meist 31.03. des Folgejahres) die Gratifikation zurückzahlen muss.
Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln
Die Tatsache, dass eine Rückzahlungsklausel vorhanden ist, heißt aber noch nicht, dass diese auch wirksam vereinbart wurde. Die Klausel muss verständlich und bestimmt sein.
Für die Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln hat das BAG folgende Grundsätze aufgestellt:
- Zahlungen von Weihnachtsgeld bis 100 EUR können nicht zurückgefordert werden
- Zahlung bis 1 Monatsgehalt – Rückforderung nur bis zum 31,03. des Folgejahres
- Rückforderung in Klausel im Allgemeinen maximal bis zum 30.06. des Folgejahres
22. April 2012 um 21:19
bedeutet dieses nun:
wer VOR dem 31.03. ausscheidet muss das WG zurückzahlen…
wer aber am 31.03. bzw nach Beendigung des Arbeitstages am 31.03. aus dem unternehmen ausscheidet..darf es behalten?
28. August 2013 um 08:48
mein mann hatt wg bekommen und zum 1.4 gekündigt jetzt soll er das wg zurück zahlen weil es im arbeitsvertrag so stäht was sollen wir machen
29. Januar 2015 um 09:57
Hallo, mein AG hat mich zum 31.1 gekündigt. muss ich das halbe Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) zurückzahlen?
Gruß
Matthes
31. Januar 2015 um 08:31
Dies sollte sich ein Rechtsanwalt vor Ort anschauen, insbesondere die Formulierung im Arbeitsvertrag.
9. April 2017 um 08:41
[…] Klägerin klagte auf Zahlung des Weihnachtsgeldes und gewann in der 2. Instanz […]
24. November 2018 um 16:40
ich habe zum 31.10.2018 gekündigt steht mir weihnachtsgeld zu
25. November 2018 um 11:29
Dies kann man nicht aus der Ferne beurteilen. Lassen Sie sich vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten.