Wie lange dauert ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Im Arbeitsgerichtsverfahren findet zunächst der sogenannte Gütetermin/die Güteverhandlung statt. Dieser Termin wird recht schnell vom Arbeitsgericht anberaumt. Bei einer Kündigungsschutzklage z.B. bekommt man den Termin bereits 3-5 Wochen nach Einreichung der Klage.
Das Gericht – so jedenfalls beim Arbeitsgericht Berlin – stellt meist die Kündigungsschutzklage dem Arbeitgeber zusammen mit der Ladung zum Gütetermin zu. Der Arbeitnehmer bekommt sodann die Ladung entweder mit oder ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens (wenn durch einen Rechtsanwalt vertreten).
Sinn und Zweck des Gütetermins
Im Gütetermin geht es vor allem darum, dass das Arbeitsgericht versucht den Sachverhalt zu ermitteln und vor allen versucht das Gericht bzw. der Richter eine gütliche Einigung zu erreichen. Dies geschieht mal mit mehr oder weniger deutlichen Druck von Seiten des Gerichts. Wer anwaltlich im Gütetermin vertreten ist, kann dies entspannter sehen und den Ausgang der Verhandlung abwarten, da in der Regel dann der Anwalt die Verhandlung führt. In den meisten Fällen geht es bei einer ordentlichen Kündigung um die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe. Bei einer außerordentlichen Kündigung (die nicht völlig aus der Luft gegriffen ist), wird der Richter in der Regel vorschlagen, dass man sich auf eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigt.
Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht
In den meisten Fällen hat der Richter damit auch Erfolg. Die meisten Kündigungsschutzklagen werden durch einen Vergleich erledigt, meist durch Zahlung einer Abfindung.
persönliches Erscheinen zur Güteverhandlung
In Berlin ist es so, dass das persönliche Erscheinen der Partei bei ordentlichen Kündigungen meist im Gütetermin nicht angeordnet wird. D. h., dass der Kläger, der durch einen Anwalt vertreten ist, nicht zum Termin erscheinen muss.
Sobald es um eine außerordentliche Kündigung geht oder um einen schwierigen Sachverhalt, ordnet das Gericht oft das persönliche Erscheinen des Klägers an. Hier muss dann der Kläger, egal ob ein Anwalt hat oder nicht, persönlich zum Gütetermin erscheinen.
Macht er dies nicht, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen.
Dauer des Gütetermins
Der Gütetermins dauert im Normalfall um die 15 Minuten. Bei schwierigen Vergleichswarnung kann der Termin durchaus auch länger dauern.
Beim Arbeitsrecht Berlin wird in der Regel pro Termin eine Zeitspanne von 15 Minuten eingeplant.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin Marzahn Hellersdorf
1. Dezember 2019 um 11:38
[…] meisten Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten enden in der Güteverhandlung durch einen Vergleich. Der Vergleich wird vom Richter dann zu Protokoll diktiert. Beim […]
19. März 2020 um 08:25
[…] Richter des Arbeitsgerichts Berlin führen aber dennoch die Gütetermine immer noch durch. Aufgrund des Grundsatzes der Unabhängigkeit des Richters entscheiden […]
21. Juni 2020 um 09:11
[…] für ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahren mit einer ausgehandelten Abfindung (meist im Gütetermin) stehen oft gut, wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Ohne […]
16. August 2020 um 08:01
[…] nämlich der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und wird das Verfahren nicht durch Vergleich beendet, sondern durch Entscheidung, dann hat der […]
30. August 2020 um 09:54
[…] ist der, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und dieser dann Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreicht. Vor dem Arbeitsgericht wird schnell klar, dass die Kündigung […]
15. Januar 2021 um 13:44
[…] es vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Berlin) bei einer Kündigungsschutzklage zur Güteverhandlung wird häufig ein Vergleich geschlossen. Obwohl man – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen […]
19. Januar 2021 um 16:23
[…] zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht in Berlin, ist von erheblicher Bedeutung. Man spricht vom sog. Gütetermin oder von der […]