Bei Verdacht gefeuert? Was ist eine Verdachtskündigung?

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Bei Verdacht gefeuert? Was ist eine Verdachtskündigung?

Kann man nur aufgrund eines Verdachts gekündigt werden? Ja, kaum zu glauben, aber wahr. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schon dann außerordentlich oder ggfs. ordentlich kündigen, wenn ein begründeter Verdacht, zB. auf eine strafbare Handlung, wie der Diebstahl von Firmeneigentum vorliegt. Man spricht dann von einer sog. Verdachtskündigung.

Was steckt hinter der Verdachtskündigung?

Jedes Arbeitsverhältnis basiert auf ein gegenseitiges Vertrauen. Deshalb kann auch der Verlust dieses Vertrauens einen Grund zur Kündigung darstellen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Interessen des einen Vertragsteils dem anderen Vertragsteil nicht mehr zuzumuten ist. Faktisch ist bei der Verdachtskündigung die Vertrauensgrundlage zuvor entfallen. Dies erlaubt den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wichtig ist, dass die Verdachtskündigung eben keine Kündigung wegen z.B. einer nachgewiesenen Straftat ist. Von diesen Sachverhalten ist die Verdachtskündigung abzugrenzen, denn bei der Verdachtskündigung wird eben nicht, wie bei der normalen Kündigung, aufgrund eines erwiesenen Sachverhalts gekündigt, sondern allein aufgrund eines bloßen Verdachts. Man unterscheidet von daher die Verdachtskündigung von einer sog. Tatkündigung.

Es ist zulässig, wenn der Arbeitgeber z.B. weil er eine Straftat des Arbeitnehmers für erwiesen hält, zunächst eine Tatkündigun ausspricht und hilfsweise eine Verdachtskündigung.

Was sind die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung?

Eine Verdachtskündigung ist ein schwerwiegender Eingriff. Es ist nachvollziehbar, dass diese nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer nur deshalb seinen Arbeitsplatz verliert, weil z.B. zu Unrecht ein Verdacht gegen ihn besteht.

Es sind hier zunächst die Grundsätze einer verhaltensbedingten Kündigung zu beachten.

Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich vorliegen:

  • dringender Tatverdacht, der auf objektive Tatsachen gestützt ist
  • erhebliche Vertrauensstörung,
  • Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen
  • Anhörung des Arbeitnehmers,
  • Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

Bei der Verdachtskündigung muss es sich um sehr schwerwiegende Verfehlungen, wie z.B. den Diebstahl von Firmeneigentum, handeln und auch muss die Angelegenheit dringend sein. Die Rechtsprechung fordert auch immer einen Zusammenhang zur Tätigkeit des Arbeitnehmers. Der Verdacht „müsse nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers haben.“. Dies ist z.B. beim Diebstahl durch eine Kassiererin der Fall, da diese in Bezug auf das ihr anvertraute Geld eine besondere Vertrauensstellung hat.

Beispiele für zulässige Verdachtskündigungen:

  • Diebstahl durch eine Kassiererin
  • Veruntreuungen eines Filialleiters
  • Versicherungsbetrug durch einen Prokuristen
  • Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
  • sexuelle Belästigung von Arbeitskolleginnen

Grundsätzlich gilt, dass das Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer zunächst keinen Einfluss auf den Kündigungsschutzprozess hat.

Wenn allerdings der Arbeitnehmer nach rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens strafrechtlich freigesprochen wird, dann kann dieser ggfs. einen Anspruch auf Wiedereinstellung gegenüber seinen Arbeitgeber haben. Die Verdachtskündigung bleibt aber trotzdem wirksam.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Verdachtskündigung äußerst „unangenehm“ für den Arbeitnehmer sein kann, da der Arbeitgeber nur den Verdacht nachweisen muss und nicht die Tat.

Rechtsanwalt Berlin – Arbeitsrecht A. Martin

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - A. Martin
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8 Gedanken zu „Bei Verdacht gefeuert? Was ist eine Verdachtskündigung?

    […] außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Man spricht hier von einer sog. Verdachtskündigung, an deren Wirksamkeit aber recht hohe Anforderungen gestellt […]

    […] BAG dazu geäußert), aber beachtlich. Die Besonderheit bestand hier u.a. darin, dass es um eine Verdachtskündigung ging. Meist kommt es in der Praxis zur Tatkündigung, dass heißt, dass der Arbeitgeber das […]

    […] Der Arbeitgeber kündigte sodann das Arbeitsverhältnis mit den Arbeitnehmer außerodentlich und fristlos in Form einer Verdachtkündigung. […]

    […] Bank sprach die außerordentliche Kündigung in Form einer Verdachtskündigung aus und begründete den dringenden Verdacht mit dem Täterwissen des […]

    […] Verdachtskündigung bietet sich für den Arbeitgeber immer dann an, wenn er kein positives Wissen einer gravierenden […]

    […] Verdachtskündigung bietet sich für den Arbeitgeber immer dann an, wenn er kein positives Wissen einer […]

    […] fristlos und außerordentlich sowohl als sogenannte Tatkündigung wie auch als sogenannte Verdachtskündigung. In dem Kündigungsschreiben ist ausgeführt, dass die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe […]

    […] die wohl für den Verlust von anvertrautem Geld im Tresor verantwortlich gewesen sein soll (Verdachtskündigung), ein Kündigungsformular aus, dass diese unterschreiben […]

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