Wann wird eine Abfindung fällig?
Wann wird eine Abfindung fällig?
Nach langem Hin und Her ist im Gütetermin eine Abfindung ausgehandelt worden. Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber haben eine Regelung in den Vergleich aufgenommen, wann die Abfindung zu zahlen ist. Dies ist im übrigen – beim Arbeitsgericht Berlin – der Normalfall!
Der Arbeitnehmer möchte nun die Abfindung zu schnell, wie möglich erhalten. Im Protokoll steht aber meistens kein Zahlungstermin.
Wann ist die Abfindung aber zur Zahlung fällig?
Abfindung und Auszahlungsanspruch
Die meisten Abfindungen im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht werden nicht ausgeurteilt, sondern ausgehandelt. Die Parteien schließen meist in der Güteverhandlung (die erste Verhandlung) einen Abfindungsvergleich. Eine Sperre vom Arbeitsamt ist hierbei in der Regel – anders als wenn der Abfindungsvergleich außergerichtliche geschlossen wird – nicht zu erwarten. Bei einigen Arbeitsgerichten, wie z.B. beim Arbeitsgericht Berlin formuliert der Richter – dies sind letztendlich Standardformulierungen – einen großen Teil des Abfindungstextes selbst. Trotzdem wird häufig in den Vergleichstext nicht aufgenommen, wann genau die Abfindung vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Im Normalfall ist dies auch nicht nötig.
Entscheidung des LAG Hannover
Mit einen solchen Fall hatte sich auch das Landesarbeitsgericht Hannover auseinander zu setzen.
In der Rechtsprechung gibt es hier zwei unterschiedliche Auffassungen. Ein geringer Teil der Gerichte (LAG Hamm) geht davon aus, dass die Abfindung aus einem Abfindungsvergleich sofort fällig wird, da der Abfindungsvergleich ein vollstreckbarer Titel ist, der sofort vollstreckt werden kann (LAG Hamm Beschluss vom 16.05.1991, 8 TA 181/91, in NZA 91, 940/941). Die überwiegende Zahl der Arbeitsgerichte – so auch das Arbeitsgericht Berlin – geht davon aus, dass die Abfindung erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen ist. So auch z.B. das LAG Hannover.
Fälligkeit der Abfindung und das LAG Hannover
Das Landesarbeitsgericht Hannover (Urteil vom 12.09.2003 zum Aktenzeichen 16 SA 621/03) musste sich aufgrund einer Klage eines Arbeitnehmers auf Auszahlung der Abfindung in der Berufung mit der Frage beschäftigen, wann eine Abfindung aus einem Abfindungsvergleich fällig ist.
Das LAG Hannover argumentiert wie folgt:
„Für die Tatsache, dass die Abfindung erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig ist, spricht auch die Tatsache, dass nicht feststeht, ob das Arbeitsverhältnis nicht noch anderweitig beendet wird. Dieses kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich trotz der Freistellung des Arbeitnehmers nachträglich ein Tatbestand ergibt, der eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen könnte. Würde das Arbeitsverhältnis aber zu einem früheren Zeitpunkt aus anderen Gründen als denen des Vergleiches beendet, so würde die Abfindung zu keinem Zeitpunkt fällig werden. Auch dieser Umstand spricht dafür, dass die Abfindung nicht sofort fällig geworden ist (so Urteil des BAG vom 29.11.1983, Az. 1 AZR 523/82, in DB 84, 724 sowie im Ergebnisurteil des BAG vom 09.12.1987, 4 AZR 561/87, in NZA 88, 329, LAG Düsseldorf vom 23.05.1989, Az. 16 Sa 475/89, in DB 89, 2031/2032, Arbeitsgericht Passau, Urteil vom 27.05.1997, 3 Ca 651/97, in BB 97, 2114, LAG Nürnberg, Beschluss vom 28.04.1997, 8 TA 56/97, in MDR 97, 751/752, vgl. auch Dr. Klar, Die Fälligkeit von Abfindungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen, NZA 2003, 543 bis 546).“
Abfindung erst am Ende des Arbeitsverhältnisses fällig
Von daher wird die Abfindung erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällig!
Eine sinnvolle Regelung im Vergleichstext ist aber immer die Formulierung, dass die Abfindung entstanden und vererbbar ist. In diesem Fall gehört der Abfindungsbetrag – auch wenn die Abfindung noch nicht fällig ist – in den Nachlass über.
Rechtsanwalt Andreas Martin-Arbeitsrecht Berlin
3. November 2009 um 05:47
[…] Arbeitsplatzes verbunden. Um so ärgerlicher ist es, wenn Dritte den Abfindungsbetrag (siehe auch Fälligkeit der Abfindung) einfach pfänden […]
19. Oktober 2010 um 16:44
[…] wird die Abfindung nun fällig? Die Juristen sind sich hierüber nicht zu 100 % einig, wie so […]
7. November 2010 um 08:21
[…] Auszahlungszeitpunkt der Abfindung (ansonsten wird die Abfindung sofort oder nach Beendigung fällig) […]
14. März 2021 um 18:22
[…] Wann wird eine Abfindung fällig? […]
16. März 2021 um 17:54
[…] Frage, ob ein Abfindungsanspruch vererblich ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht bisher uneinheitlich beantwortet […]