Muss der Arbeitgeber zusätzlich zur Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren?

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In fast allen Arbeitsverträgen findet sich die Regelung, dass eine Probezeit für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gilt. Häufig findet sich im Arbeitsvertrag nur die Vereinbarung einer Probezeit ohne das zusätzlich noch angegeben wird, dass innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Die Frage ist nun, ob trotzdem eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart wurde oder nicht?

Kündigungsfristen in der Probezeit

Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag nur eine Probezeit vereinbart, ohne explizit auszuführen, dass innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich kündbar ist, dann gilt trotzdem die kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 22.07.19971, Ap Nr. 11 zu § 620 BGB) geht davon aus, dass automatisch die Parteien mit der Vereinbarung der Probezeit auch die kurze Kündigungsfrist vereinbaren wollen.

Arbeitsrecht Berlin – RA Martin

9 Gedanken zu „Muss der Arbeitgeber zusätzlich zur Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren?

    […] Probezeit und kurze Kündigungsfrist. […]

    kalitka elzbieta sagte:
    31. Mai 2012 um 15:03

    Ich habe wärend der probezeit nach meine Dienst eine Kündigung von meine Arbeitgeber in der hand bekommen, alls ich gefragt habe wie ich nächste Tag meine Dienst habe hat mein Arbeitgeber mir gesagt ich soll nicht mehr kommen, ich habe noch mal nachgefragt dann hat sie es bestädigt und auch gleichzeitig den extra schlüssel Personen bezogen denn ich hatte zurück verlangt. Heute habe ich erfahren das mein arbeitgeber mich schon ab denn 12.05 abgmeldet hat, obwol meine Kündigung ab den. 25.05 wirksam ist. Ich habe auch die 14 tage auch nicht bezahlt bekommen, und war nicht versichert.

    Mark sagte:
    21. Juli 2012 um 17:13

    Hallo,
    ich will meine Kündigun einreichen. Ich werd sie aber kurz vor Ende der 6 Monate einreichen. Zählen dann trotzdem die 14 Tage oder endet mein Vertrag am letzten Tag meiner Probezeit ??

    c82k sagte:
    14. August 2012 um 07:06

    katlika: arbeitsgericht
    Mark: Schreib einfach „Hiermit kündige ich zum ende der Probezeit.“
    Diese Kündigung muss 14tage vor ende der Probezeit eingegangen sein

    franzi sagte:
    24. Februar 2013 um 15:51

    Kann im AV innerhalb der Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzlich geltenden 2 Wochen festgelegt werden? Z.B. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von heute auf morgen beendet werden?

    Pino sagte:
    26. März 2013 um 19:08

    ist eine fristsetzung bei einer kündigung während der probezeit legitim?

    Oliver sagte:
    12. Oktober 2013 um 04:40

    am 01.09. habe für die nächsten 12 Monate (befristeter Arbeitsvertrag) bei meinem Arbeitgeber begonnen. Im Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, in der beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen können. Darf ich trotzdem gem. § 622 Abs. 3 BGB mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen? Und habe ich auch dann Urlaubsanspruch von 1/12 pro vollendeten und gearbeiteten Monat? Muss das Kündigungsschreiben per Einschreiben erfolgen oder kann ich es unter den Augen eines Zeugen selber in den Briefkasten meines Arbeitgebers werfen?

    […] 2-Wochen-Kündigungsfrist gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag nur die Probezeit vereinbart ist, aber dort nicht steht, dass während der Probezeit die ordentliche Kü… möglich […]

    […] Beklagte vorformuliert hatte, wurde eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart ohne zu erwähnen, dass während der Probezeit kürzere Kündigungsfristen (2 Wochen tatgenau) geltend. Weiter gab es einen Hinweis auf einen anwendbaren Manteltarifvertrag; welcher während der […]

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