Probezeitkündigung: Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? Zugang der Kündigungserklärung oder Ablauf der Kündigungsfrist?Letzter Termin?

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Probezeitkündigung: Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? Zugang der Kündigungserklärung oder Ablauf der Kündigungsfrist?Letzter Termin?
Probezeitkündigung

Probezeit im Arbeitsvertrag

In vielen Arbeitsverhältnissen wird eine Probezeit von meistens 6 Monaten vereinbart. Eine kürzere Probezeit kann ohne Probleme vereinbart werden. Eine längere Probezeit als 6 Monate, ist nur in Ausnahmefällen möglich.


Kündigung während der Probezeit

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nach der Probezeit automatisch eine Kündigung nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Also, wenn man die Probezeit überstanden hat, dann kann man nicht mehr gekündigt werden, jedenfalls nicht mehr ordentlich. Dies stimmt so nicht. Auch nach dem Ablauf der Probezeit ist eine betriebsbedingte Kündigung, genauso, wie eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung noch möglich. Während der Probezeit kann mit einer Frist von 2 Wochen ohne Grund gekündigt werden.


Probezeitkündigung und allgemeiner Kündigungsschutz

Allgemeiner Kündigungsschutz besteht nach der Probezeit nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und dazu ist darüber hinaus noch erforderlich, dass regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb beschäftigt sind. Darüber hinaus muss das Arbeitsverhältnis wenigstens 6 Monate bestanden haben.


Probezeit und Wartezeit sind zwei verschiedene Sachen

Probezeit und Kündigungsschutz sind zwei verschiedene Sachen. Wenn zum Beispiel nur eine 3-monatige Probezeit vereinbart wird, dann findet – nach deren Ablauf – das Kündigungsschutzgesetz immer noch keine Anwendung (6 Monate muss das Arbeitsverhältnis wenigstens bestehen) und dem Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unproblematisch (allerdings nun mit 4- Wochenfrist) vom Arbeitgeber gekündigt werden ohne das ein Grund hierfür vorliegen muss.


6- Monate und Probezeitkündigung

Da aber meistens die Probezeit 6 Monate dauert und in vielen Betrieben eben mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit regelmäßig beschäftigt sind, bedeutet für viele Arbeitnehmer das Ende der Probezeit automatisch mehr Sicherheit. Um so genauer schaut auch der Arbeitnehmer hin, wenn er während oder zum Ende der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt wird. Mancher Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob es bei der Einhaltung der 6-Monatsfrist der  Probezeitkündigung auf den Zugang der Kündigungserklärung oder auf den Ablauf der Kündigungsfrist ankommt.

Beispiel:

*Der Arbeitnehmer arbeitet beim Arbeitgeber seit dem 1.1.2021. Eine Probezeit wird für die Dauer von 6 Monaten vereinbart. Damit endet die Probezeit am 30.06.2021. Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis am 29.06.2021 (persönliche Übergabe der Kündigung) mit einer Frist von 2 Wochen also zum 13.07.2021.

Frage: Gilt für die 6-Monatsfrist nun der 29.06.2021 (Zugang der Kündigung) oder der 13.07.2021 (Ende der Kündigungsfrist)?*

Antwort: Es kommt immer auf den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer an.


Probezeit und letzter Tag- entscheidend = Zugang der Kündigung

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung (also nicht der Ausspruch oder das Datum der Kündigungserklärung oder das Ende der Kündigungsfrist) beim Arbeitnehmer. Für die Frage, ob die Kündigung während der Probezeit erfolgt ist oder nicht, kommt es also allein darauf an, wann dem Arbeitnehmer die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zugegangen ist.

Zugang heißt, wann er die Kündigung bekommen hat. Dies bedeutet (Zugang):

Zustellart der Kündigung Zeitpunkt des Zuganges
Verschicken per Post Einwurf in den Briefkasten
Einschreiben / Einwurf Einwurf in den Briefkasten
Einschreiben / Rückschein Entgegennahme oder Abholung bei Post
Übergabe durch Zeugen Zeitpunkt der Übergabe
Einwurf durch Zeugen in Briefkasten Tag des Einwurfs wenn bis frühen Nachmittag

Beim obigen Beispiel ist also die Kündigung noch rechtzeitig währen der Probezeit erfolgt, nämlich am 29.06.2021.

Wann ist der letzte Termin für eine Kündigung in der Probezeit?

Der letzte Termin für eine Kündigung in der Probezeit ist der letzte Tag der Probezeit. Wenn der Arbeitnehmer noch an diesem Tag die Kündigung zugestellt bekommt, zum Beispiel durch eine Übergabe oder durch den Einwurf in den Briefkasten (aber nicht erst am Abend), dann ist die Probezeitkündigung noch rechtzeitig zugegangen.

Beispiel: Eine Probezeit wird für den Arbeitnehmer vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2021 vereinbart. Der letzte Termin/ Tag für die Kündigung durch den Arbeitgeber ist der 30.06.2021, also der letzte Tag der Probezeit. An diesem Tag kann der Arbeitnehmer noch mit der 2-Wochenfrist – also zum 14.07.2021 – kündigen.

Wichtig: Nochmal, die Kündigung muss aber dem Arbeitnehmer spätestens an diesem Tag zugehen. Wenn der Arbeitgeber dies sicherstellen will, muss er die Kündigung über einen Zeugen übergeben oder diese über einen Zeugen in den Briefkasten des Arbeitnehmers bis zum frühen Nachmittag einwerfen lassen. Bei einem Einwurf in den Abendstunden wird man davon ausgehen, dass die Kündigung erst am nächsten Tag, also zu spät, zugegangen ist, da der Arbeitnehmer am Abend nicht mehr mit Post rechnen muss. Wann der Arbeitnehmer die Kündigung tatsächlich liest, ist unerheblich.


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Anwalt Arbeitsrecht in Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

10 Gedanken zu „Probezeitkündigung: Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? Zugang der Kündigungserklärung oder Ablauf der Kündigungsfrist?Letzter Termin?

    […] Probezeitkündigung und Zugang der Kündigungserklärung! […]

    […] daher muss zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung beim Schwerbehinderten das Arbeitsverhältnis ohne (rechtliche) Unterbrechung bereits 6 Monate […]

    […] oben – 2 Wochen taggenau und endet nicht zum 15. oder zum Monatsende. Wichtig ist, dass die Frist nicht mit der Erstellung der Kündigung (also z.B. Datum der Kündigung) beginnt, sondern imme… bei der Gegenseite (hier beim […]

    […] Trotzdem bedurfte es keines Kündigungsgrundes, da eine Kündigung in der Wartzeit (Probezeit) vorlag; entscheidend ist der Zugang der Kündigung und dieser war während der noch noch vollendeten Wartezeit. Es spielt dabei k…. […]

    Christel T. sagte:
    6. Juni 2018 um 08:32

    Hallo
    Wenn ich eine 6 monatige Probezeit habe und die Kündigung mir auf dem normalen Postweg zugestellt wird, ab wann ist die Kündigung wirksam? Beispiel: mit Datum vom 4. Juni wurde die Kündigung zum 18. Juni schriftlich ausgesprochen. Die Kündigung wurde auf dem normalen Postweg am 5. Juni zugestellt. Ist die Kündigungsfrist von 14 Tagen vom Datum des Schreibens oder des Tages an dem die Kündigung im Briefkasten zugestellt wurde, wirksam?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      10. Juni 2018 um 07:58

      Die Kündigungsfrist läuft immer vom Datum der Zustellung an und nicht vom Datum der Kündigungserklärung!

    […] ist auch, dass die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber zu laufen beginnt. Von daher hat der Arbeitnehmer ein großes Interesse gegebenfalls feststellen […]

    […] Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers endet bei eine außerordentlichen Kündigung mit Zugang dieser Kündigung und einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Ab diesem […]

    […] Probezeitkündigung: Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? […]

    […] Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bestehen. Wichtig ist zu verstehen, dass die Probezeit einfach nur die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist, nämlich einer Frist von zwei Wochen […]

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