betriebsbedingte Kündigung

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betriebsbedingte Kündigung
betriebsbedingte Kündigung

Nachfolgend habe ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin (Andreas Martin) aus meiner Erfahrung die wesentlichen Fragen von Mandanten zu betriebsbedingten Kündigung des Arbeitnehmers zusammengefasst. Es geht insbesondere darum, was eine betriebsbedingte Kündigung ist, wann diese zulässig ist, welche Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen vorliegen müssen und wie sich der Arbeitnehmer effektiv dagegen wehren kann. Schon jetzt soll ausgeführt werden, dass die Kündigungsschutzklage oft die einzige Möglichkeit ist, um eine Abfindung nach einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen zu erhalten.


Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine von drei verschiedenen ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dies wiederum setzt voraus, dass für eine betriebliche Kündigung, die aus betrieblichen Gründen erfolgt, dass Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden muss. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzung danach das Arbeitsverhältnis aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen ordentlich kündigen. Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die Kündigung sozial gerechtfertigt und damit wirksam.


Hinweis: Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind verschiedene, strenge Voraussetzungen einzuhalten und für den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess darzulegen und notfalls auch zu beweisen.


Was bedeutet die Kündigung für den Arbeitnehmer?

Für den Arbeitnehmer bedeutet eine solche Kündigung, dass er nun prüfen muss, ob er sich gegen die Kündigung wehren möchte oder diese akzeptiert. Die betriebsbedingten Gründe des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer meistens nur grob nachvollziehen. In der Regel wird ein Anwalt immer zur Klage – also zur Kündigungsschutzklage – raten, um so die Möglichkeit zu eröffnen, dass der Arbeitnehmer gegebenfalls mittels Kündigungsschutzprozess doch noch eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht aushandeln kann.


Hinweis: Nur die Kündigungsschutzklage eröffnet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten.


Was sind die häufigsten Gründe für die Kündigung aus betrieblichen Gründen?

Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, kommt in der Praxis viel häufiger vor, als die anderen beiden Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kündigungsschutzgesetz, nämlich die verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung. Gerade in Krisenzeiten, z.B. in der Corona-Pandemie – gibt es überwiegend betriebsbedingte Kündigungen.

Gründe hierfür können sein:

  • Umstrukturierung,
  • Schließung von Filialen oder Abteilungen
  • Betriebsschließung
  • Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen im Betrieb

Die Ursachen sind oft Absatzrückgang oder andere wirtschaftliche Probleme des Unternehmens. Diese können innerbetrieblich oder außerbetriebliche sein.


Muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?

Nein. Er muss diese im Kündigungsschreiben nicht begründen. Er muss noch nicht einmal schreiben, dass er aus betriebsbedingten Gründen kündigt. Im Kündigungsschutzverfahren muss er aber sehr wohl die Gründe für die Kündigung genau darlegen und notfalls beweisen.


Was sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung?

Die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung sind:

  1. dringende betriebliche Erfordernisse
  2. notwendige unternehmerische Entscheidung
  3. Wegfall des Arbeitsplatzes des gekündigten Arbeitnehmers
  4. das Fehlen anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten
  5. Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, insbesondere einer Sozialauswahl

Darüber hinaus muss das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.


Wann findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer dauerhaft in Vollzeit beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte zählen mit einem Bruchteil. Auszubildende zählen nicht bei der Ermittlung des Schwellenwertes. Weiter muss der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate beschäftigt sein. Dabei ist unerheblich, ob im gleichen Betrieb oder in einer anderen Betriebsstätte des Arbeitgebers. Entscheidend ist die Dauer das Arbeitsverhältnis beim jeweiligen Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.

| allgemeiner Künidungsschutz |
|:–|:–|
| Arbeitsverhältnis 6 Monate |Mindestarbeitnehmer mehr als 10


Wann liegen betriebliche Erfordernisse vor?

Die betrieblichen Erfordernisse sind für eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen notwendig. Diese müssen vorliegen. Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Es müssen betriebliche Gründe vorliegen, die zu einem Personalabbau führen.

Welche betrieblichen Gründe können dies sein?

Es können hier innerbetriebliche aber auch außerbetriebliche Gründe vorliegen. welche die Ursache für die betrieblichen Erfordernisse sind.

Außerbetriebliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Auftragsmangel
  • Wegfall von Subventionen
  • Umsatzrückgang
  • Wegfall eines Großauftrages
  • Schließung durch Corona des Betriebes

Innerbetriebliche Gründe können zum Beispiel sein:

  • Betriebseinschränkung,
  • Betriebsstilllegung
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Umstellung oder Einstellung der Produktion

Was ist mit „unternehmerischer Entscheidung“ gemeint?

Wie oben bereits ausgeführt wurde, ist eine weitere Voraussetzung für eine wirksame Kündigung aus betriebsbedingten Gründen des Arbeitgebers, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung eine unternehmerische Entscheidung trifft. Gemeint ist damit das Konzept, wonach sich der Personalabbau bestimmt.


Überprüft das Gericht die unternehmerische Entscheidung?

Nein. Die unternehmerische Entscheidung ist grundsätzlich der gerichtlichen Kontrolle der Arbeitsgerichte entzogen. Das Gericht darf nicht prüfen, ob die Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll oder ob in irgendeiner Weise die zu erwartenden Vorteile tatsächlich eintreten werden. Das Gericht kann allenfalls überprüfen, ob die unternehmerische Entscheidung gesetzeskonform ist, d. h. ob diese gegen zwingendes Recht verstößt oder nicht.


Kann eine solche Unternehmerentscheidung missbräuchlich sein?

Dies ist möglich, wenn auch selten. Ein missbräuchliches Handeln liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um den Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die einzelnen Teile nicht mehr als 10 Arbeitnehmer hätten. Hier wäre dann aber an einen Gemeinschaftsbetrieb zu denken.


Darf das Arbeitsgericht prüfen, ob der Arbeitgeber die schlechte wirtschaftliche Situation selbst verursacht hat?

Nein. Der möglichst rationelle Einsatz der Arbeitskräfte ist Sache des Arbeitgebers. Auch prüft das Gericht nicht, ob der Arbeitgeber die wirtschaftliche Notlage selbst verschuldet hat oder welche Maßnahmen für das Unternehmen nun sinnvoller wären. Die strategische Entscheidung des Unternehmers ist der gerichtlichen Überprüfung entzogen.


Darf das Gericht überprüfen, ob die dauerhafte Personalreduzierung zweckmäßig ist?

Nein. Auch dies ist Teil der unternehmerischen Entscheidung die vom Gericht nicht überprüft werden darf.


Was heißt Wegfall des Arbeitsplatzes?

Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers muss nach der Entscheidung des Arbeitgebers ursächlich entfallen.

Beispiel: Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung nun den Außendienst im Unternehmen komplett abzubauen und über Drittfirmen zu betrieben. Aufgrund dieser Entscheidung fallen die Arbeitsplätze der Außendienstmitarbeiter weg.


Muss das Beschäftigungsbedarf dauerhaft wegfallen?

Grundsätzlich ist der dauerhafte Wegfall des Arbeitsplatzes bei der betriebsbedingten Kündigung erforderlich. Im Gegensatz zur Kurzarbeit, wo vorübergehend kein Beschäftigungsbedürfnis besteht, ist es bei der betriebsbedingten Kündigung so, dass das Beschäftigungsbedürfnis dauerhaft wegfallen muss. Die Kündigung in der Kurzarbeit ist daher problematisch.

Kurzarbeitbetriebsbedingte Kündigung
Vorübergehender Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeitdauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs

Muss der Arbeitgeber erklären, wie die Arbeit nach der Kündigung verteilt wird?

Ja. Diesbezüglich muss der Arbeitgeber die Tatsachen näher darlegen, aus dem sich ergeben soll, dass er zukünftig auf Dauer mit einer reduzierten Arbeitsvolumen und Beschäftigungsbedarf zu rechnen ist. Es dürfen dabei für die übrigen Beschäftigten nicht dauerhaft Überstunden anfallen.

Beispiel: Der Arbeitgeber beschließt, dass zukünftig die Buchhaltung nicht mehr intern durchgeführt wird. Die Stelle des Buchhalters fällt weg. Einen Teil der Tätigkeit wird durch ein externes Steuerbüro erledigt. Der Rest wird auf die Sekretariatsstelle (Sekretärin) übertragen. Dadurch muss diese im Monat regelmäßig 20 Überstunden machen.

Ergebnis: Die betriebsbedingte Kündigung des Buchhalters wäre schon deshalb unwirksam, da der Beschäftigungsbedarf nicht komplett weggefallen ist, sondern immer noch besteht (siehe 20 Überstunden der Sekretärin).


Wann ist die Kündigung dringlich?

Die Kündigung muss dringlich sein. Damit ist gemeint, dass es nicht möglich ist den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder des Unternehmens weiter zu beschäftigen.


Was ist bei der fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu beachten?

Dabei zu beachten, dass solche Arbeitsplätze frei sind, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist voraussichtlich zur Verfügung stehen werden. Es muss sich um einen vergleichbaren Arbeitsplatz handeln.


Reicht ein freier Arbeitsplatz im Konzern aus?

Nein, es muss sich um einen freien Arbeitsplatz im Unternehmen handeln.


Muss der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz schaffen?

Nein. Es muss sich um einen tatsächlich freien Arbeitsplatz handeln. Der Arbeitgeber muss nicht dem Arbeitnehmer faktisch einen Arbeitsplatz schaffen. Ansonsten könnte man kaum aus betriebsbedingten Gründen kündigen.


Achtung: Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in demselben Betrieb des Unternehmens muss sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber objektiv möglich und zumutbar sein.


Was ist mit freien Arbeitsplätze im Ausland?

Der Weiterbeschäftigungsanspruch erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens.


Welche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten sind zu prüfen?

Die dem gekündigten Arbeitnehmer anzubietenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 2 S. 2 und 3 KSchG können folgende Tätigkeiten umfassen:

  1. Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz in dem Beschäftigungsbetrieb
  2. Weiterbeschäftigung unter geänderten Arbeitsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers
  3. Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers

Was ist, wenn ein freier Arbeitsplatz existiert, aber hier für Umschulungsmaßnahmen notwendig sind?

Sofern die Umschulungsmaßnahmen dem Arbeitgeber zumutbar sind und der Arbeitnehmer einverstanden ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen freien Arbeitsplatz anbieten. Es muss sich aber um eine vergleichbare Tätigkeit handeln.


Kommt auch eine Versetzung in Betracht?

Ja, eine Versetzung auf einen freien Arbeitsplatz ist eine mildere Maßnahme als eine betriebsbedingte Beendigungskündigung.


Muss der Arbeitgeber auch eine Interessenabwägung vor Ausspruch der Kündigung vornehmen?

Wie bei allen Kündigungsgründen hat auch der Arbeitgeber hier abzuwägen zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers an dem Erhalt seines Arbeitsplatzes und seinem wirtschaftlichen Interesse als Arbeitgeber. Allerdings gibt es hier eine Reihe von Besonderheiten, da die unternehmerische Entscheidung nicht durch das Gericht überprüft werden darf, insbesondere nicht auf deren Zweckmäßigkeit. Die Interessenabwägung bei der betriebsbedingten Kündigung findet von daher nicht besonders streng statt.


Was ist eine Sozialauswahl?

Nach § 1 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine betriebsbedingte Kündigung trotz des Vorliegens eines betriebsbedingten Kündigungsgrundes unwirksam, wenn bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder ungenügend berücksichtigt worden sind.


Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Sozialauswahl?

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sozialauswahl ist der Zugang der Kündigungserklärung.


Wie ist die Sozialauswahl vorzunehmen?

Die Sozialauswahl unterteilt sich in drei Schritte:

  1. Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises
  2. Ausschluss besonders benötigter Arbeitnehmer
  3. Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten

Was bedeutet Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer?

Die Sozialauswahl hat grundsätzlich ausschließlich zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern stattzufinden, die Kündigungsschutz genießen. Bei der Vergleichbarkeit zur sozialen Auswahl spielen vorwiegend arbeitsplatzbezogenen Merkmale eine wesentliche Rolle. Dies ist unproblematisch, wenn die Arbeitsplätze völlig identisch sind. Dies ist aber nicht immer so. Sind die Arbeitsplätze nur teilweise identisch, kommt es auf den Aufgabenbereich an der überwiegt und darauf, ob der Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Qualifikation in der Lage ist eine andersartige Beschäftigung ausüben. Eine kurze Einarbeitungszeit schadet hier nicht.

Achtung: Eine Vergleichbarkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zum jeweiligen Arbeitsplatz kraft seines Direktionsrechts versetzen könnte.


Sind Vollzeit und Teilzeitkräfte vergleichbar?

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes darf die Sozialauswahl nicht nur auf Arbeitnehmer beschränkt werden, die faktisch im gleichen zeitlichen Umfang tätig sind. Faktisch heißt dies, dass auch eine Auswahl nach den sozialen Gesichtspunkten zwischen Vollzeit und Teilzeitarbeitnehmern möglich ist unzulässig ist.


Welche Arbeitnehmer sind bei der Sozialauswahl nicht zu berücksichtigen?

Aus der Gruppe, welche für die Sozialauswahl in Betracht kommt, sind die offensichtlich unkündbaren Arbeitnehmer herauszunehmen.

Dies sind z.B. folgende Arbeitnehmer:

  • AN in Mutterschutz
  • AN in Elternzeit
  • AN mit befristeten Arbeitsvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit

Was sind die Kriterien für die Sozialauswahl?

Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes beschränkt sich im Endeffekt auf vier Kriterien:

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  2. Lebensalter
  3. Unterhaltspflichten
  4. Schwerbehinderung

Kann eine betriebsbedingte Kündigung auch aus anderen Gründen unwirksam sein?

Wie jede Kündigung, kann auch eine betriebsbedingte Kündigung aus anderen Gründen unwirksam sein.

| weitere Unwirksamkeitsgründe|
|:–|:–|
| keine Schriftform, z.b. bei mündlicher Kündigung oder per E-Mail |
| fehlende Unterschrift unter der Kündigung |
| Unterschrift mit Paraphe|
| erfolgreich zurückgewiesener Kündigung wegen fehlender Vollmacht nach § 174 BGB|
| Bestehen von Sonderkündigungsschutz, Schwangerschaft,Betriebsrat, Schwerbehinderung |


Wie verhalte ich mich bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat, hat nur die Möglichkeit die Kündigung zu akzeptieren oder innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Vorschlag bezüglich des Verhaltens bei einer betriebsbedingten Kündigung:

  1. Ruhen bewahren!
  2. Termin des Zugangs der Kündigung notieren!
  3. 3-Wochenfrist notieren!
  4. Rechtschutzversicherung nach Deckungszusage fragen!
  5. Anwalt zur Rechtsberatung aufsuchen!
  6. Kündigungsschutzklage einreichen

Welche Frist ist zu beachten?

Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von 3 Wochen. Die Frist von drei Wochen ist in § vier Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes geregelt.


Was passiert, wenn die Klagefrist versäumt wird?

Wenn diese Frist versäumt ist, dann gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam. Dies ist die sogenannte Wirksamkeitsfiktion nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes. In wenigen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer noch eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage erreichen.

Achtung: Will der Arbeitnehmer die Kündigung nicht akzeptieren, muss er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.


Was kann ich tun, wenn ich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten habe und eine Abfindung möchte?

Auch hier ist die beste Möglichkeit die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage. Will der Arbeitnehmer eine Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung erhalten, bleibt ihm nur der Weg zur Kündigungsschutzklage. Damit bleibt der Arbeitnehmer „im Spiel“ und kann im Gütetermin durch Vergleichsverhandlungen eine Abfindungszahlung oft erreichen.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Nein, auch bei einer betriebsbedingte Kündigung besteht nicht automatisch ein Abfindungsanspruch. Es gibt einige Ausnahmefälle, so zum Beispiel nach § 1 a KSchG.

§ 1 a KSchG: Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird mit einem Abfindungsangebot, bekommt der Arbeitnehmer die Abfindung, wenn er keine Klage eingereicht.

Diese Fälle kommen der Praxis aber selten vor.

Auch beim Bestehen eines Sozialplanes kann ein Abfindungsanspruch bestehen. Ein solche Abfindung ist oft in einem Sozialplan nach einer bestimmten Abfindungsformel geregelt.


Der Arbeitnehmer hat nur die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mittels Klage zu wehren und vor dem Gericht im Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung auszuhandeln.


Weshalb besteht die einzige Möglichkeit eine Abfindung zu bekommen in der Erhebung der Kündigungsschutzklage?

Wird die Klage nicht erhoben, dann wird die Kündigung wirksam. Damit ist jegliche Vergleichsgrundlage für den Arbeitnehmer entfallen. Der Arbeitnehmer hat kein Druckmittel mehr gegen den Arbeitgeber in der Hand, um von diesen eine Abfindung zu halten. Damit ist er auf das Belieben des Arbeitgebers angewiesen und diese wird, wenn er nicht muss, in der Regel keine Abfindung zahlen, ansonsten hätte er dies schon vorher angeboten.

Achtung: Arbeitgeber zahlen Abfindungen oft nur bei einer bestehenden Drucksituation, wie z.B. in einem Kündigungsschutzprozess.


Nur mit der Klageeinreichung hat der Arbeitnehmer noch die Chance entsprechenden Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Der Arbeitgeber wird in der Regel dann eine Abfindung zahlen, wenn die Chancen im Prozess nicht besonders gut sind. Ist das Prozessrisiko für den Arbeitgeber recht hoch, was nicht selten bei der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen der Fall ist, wird er versuchen eine wirtschaftliche Lösung zu finden und diese besteht oft darin den Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er den Arbeitnehmer nach Abschluss des verlorenen Prozess weiterbeschäftigen und diese auch noch den ausgefallenen Lohn (sog. Annahmeverzugslohn) nachzahlen muss.


Wie hoch ist die Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung?

Die Abfindungshöhe ist oft reine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber kann meist auch nicht zur Zahlung einer angemessenen Abfindung gezwungen werden. In der Praxis ist eine grobe Orientierung für die Abfindungshöhe die Abfindungsformel des jeweiligen Arbeitsgerichts, welche rechtlich nur bei einem Auflösungsantrag eine Rolle spielt.

Achtung: Bei den meisten Arbeitsgerichten – auch beim Arbeitsgericht Berlin – lautet die Abfindungsformel: Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsauer ./. 2.


Wie sieht ein Muster einer betriebsbedingten Kündigung aus?

Ein Muster einer betriebsbedingten Kündigung könnte so lauten:

Sehr geehrter Herr Meyer,

hiermit kündigen wir Ihnen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis mit ordentlicher Frist zum …. aus betriebsbedingten Gründen. Hilfsweise kündigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

…….

Achtung: In der Kündigungserklärung muss aber nicht stehen, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. Es ist oft besser gar nichts zum Kündigungsgrund zu schreiben.

Muss man sich über einen Anwalt gegen eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wehren?

Nein, vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Chancen im Prozess aber eine Abfindung auszuhandeln, sind mit bei Beauftragung eines Rechtsanwalts (eines Fachanwalts für Arbeitsrecht), aber erheblich höher. Der Anwalt kennt das Prozessrisiko und kann auch einschätzen, wie hoch die Chancen sind einen Vergleich zu erzielen. Auch bei den Vergleichsverhandlungen spielt anwaltliche Taktik und Erfahrung eine erhebliche Rolle.


Wie kann man eine Kündigungsschutzklage finanzieren?

Die Kündigungsschutzklage kann man über eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht finanzieren. Hier besteht immer freie Anwaltswahl. Der Arbeitnehmer ist also nicht an den Vorschlag in Bezug auf den Anwalt seiner Rechtsschutzversicherung gebunden, sondern kann sich nach Belieben, am besten vor Ort, einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.


Finanzierung über Prozesskostenhilfe: Ansonsten besteht in einigen Fällen auch die Möglichkeit der Finanzierung über Prozesskostenhilfe.

Dies soll aber wohl überlegt sein. Die Prozesskostenhilfe ist kein Geschenk des Staates, sondern eine Art Darlehen.


Welche Kündigungsfrist gilt bei der betriebsbedingten Kündigung?

Wenn es keine abweichenden Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag gibt, dann gelten für die betriebsbedingte Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Dort ist geregelt, mit welcher Frist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen kann. Für den Arbeitnehmer gelten besondere Kündigungsfristen. Die Frist des Arbeitgebers beträgt in den ersten zwei Jahren, mit Ausnahme der Probezeit, hier besteht eine Zweiwochenfrist, vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nach zwei Jahren erhöht sich die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber mit der Dauer des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses.

BeschäftigungsdauerFrist
Probezeit (6 Monate)2 Wochen taggenau
unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Achtung: Abweichungen von der gesetzlichen Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag sind nur in engen Grenzen möglich.


weiterführende Artikel zur betriebsbedingten Kündigung

Nachfolgende finden Sie einige interessante Artikel und Entscheidungen zur Problematik der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.


  1. Betriebsbedingte Corona-Kündigungen werden zunehmen!
  2. Corona-Virus und betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
  3. Betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Filiale/ Betriebsstätte durch den Arbeitgeber- was tun?
  4. Betriebsbedingte Kündigung in der Elternzeit.
  5. LAG Berlin-Brandenburg: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durch Betriebsvereinbarung
  6. Bei betriebsbedingte Kündigung – kein freier Arbeitsplatz – was heißt dies?
  7. BAG: betriebsbedingte Kündigung – Arbeitgeber muss nicht Arbeitsplatz im Ausland anbieten
  8. betriebsbedingte Kündigung – welche Kündigungsfrist gilt?
  9. betriebsbedingte Kündigung: Welcher Zeitpunkt ist für die Unternehmerentscheidung maßgeblich?
  10. BAG: betriebsbedingte Kündigung mit Begründung des Wegfalls einer Hierarchieebene erschwert
  11. BAG – Betriebsübergang auch bei Auslagerung ins Nahe Ausland- betriebsbedingte Kündigung unwirksam
  12. betriebsbedingte Kündigung und Missbrauchskontrolle

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin

52 Gedanken zu „betriebsbedingte Kündigung

    […] ohne Gründe zu haben das Arbeitsverhältnis kündigen. Er muss sich keine Gedanken machen, ob die Kündigung betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgt, da außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes […]

    […] zunehmender Dauer der Quarantäne wird auch die Anzahl der ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen steigen. Darauf müssen sich viele Arbeitnehmer […]

    […] das Kündigungsschutzgesetz greift, hat der Arbeitnehmer meist gute Chancen sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu wehren (sog. allgemeiner […]

    […] von Teilen eines Betriebs bzw. von Filialen vor. Betroffene Arbeitnehmer erhalten dann meist eine betriebsbedingte Kündigung und wissen nicht so recht, ob es Sinn macht sich gegen diese mittels Kündigungsschutzklage zu […]

    […] im besten Fall dürfte es aber ohne betriebsbedingte Kündigungen nicht gehen. Arbeitnehmer, die dann hiervor betroffen sind, sind aber nicht schutzlos gestellt, […]

    […] betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist etwas, was viele Arbeitnehmer fürchten. Der Grund dafür ist auch der, […]

    […] Die betriebsbedingte Kündigung ist für den Arbeitnehmer oft eine einschneidende Maßnahme. Er muss sich entscheiden, ob die Kündigung akzeptiert oder ob er Klage einreicht. […]

    […] Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so muss er zunächst überprüfen, ob nicht ein anderer freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf den der Arbeitnehmer entsprechend seiner Qualifikation und der geschuldeten Arbeit (gegebenenfalls nach zumutbarer Fortbildung/Weiterbildung) versetzt werden kann, § 1 Abs. 2 KschG. Dies wird oft übersehen. […]

    […] Insolvenzverwalter Gleiwitz kündigte ja bereits an, dass betriebsbedingte Kündigungen bereits in der letzten Woche an die Arbeitnehmer von Schlecker übersandt worden sind. Die […]

    […] raushalten soll. Angeblich sollen – laut Presse – bereits vom Insolvenzwalter 10.000 betriebsbedingte Kündigungen an die Mitarbeiter verschickt worden […]

    […] betriebsbedingte Kündigung (Kündigungsschutzgesetz) ist die häufigste Kündigung, die Arbeitgeber aussprechen. Daneben […]

    […] betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Kündigung und spielt in der Praxis eine überragende Rolle. Ein offenes […]

    […] Betriebsbedingte Kündigungen setzten eine unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers voraus, die nur eingeschränkt überprüfbar ist. […]

    […] der Arbeitgeber einen Betrieb bzw. einen Teil des Betriebes still, wird er in der Regel betriebsbedingt den Arbeitnehmern kündigen und darauf verweisen, dass durch die Stilllegung des Betriebes der Arbeitsplatz weggefallen […]

    […] betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz. In vielen Fällen steckt hinter der […]

    […] betriebsbedingte Kündigung prüft man in der Regel in 4 Stufen […]

    […] betriebsbedingte Kündigung ist eine der häufigsten Kündigungen in Deutschland. Dies heißt auch, dass Arbeitnehmer sich […]

    […] Missverständnis besteht darin, dass viele Arbeitnehmer meinen, dass diese automatisch bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers einen Anspruch auf Abfindung haben. Dem ist nicht so. In den meisten Fällen […]

    […] Wirtschaftskrise weiß niemand so genau, wie sicher sein Arbeitsplatz eigentlich ist. Wer mit einer Kündigung – z.B. aus betriebsbedingten Gründen – rechnen muss, der möchte sich natürlich informieren, ob er einen Anspruch auf Abfindung […]

    […] gilt für beide Seiten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Von daher ist also auch eine betriebsbedingte Kündigung noch in der Probezeit möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist immer auch möglich, wenn ein […]

    […] betriebsbedingte Kündigung […]

    […] nach dem Mutterschutzgesetz unproblematisch ist. Von daher ist es egal, ob die (ordentliche) Kündigung des Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen oder anderen Gründen […]

    Walter Kousek sagte:
    1. April 2021 um 09:00

    Guten Tag!

    Als ehemals Betroffener einer betriebsbedingten Kündigung (Siemens hat die Abteilung SIS ausgegliedert), möchte ich noch einen Aspekt einbringen, der in Ihrer Information komplett untergegangen ist.

    Wann ist ein Betrieb ein Betrieb?

    Eine betriebsbedingte Kündigung setzt das Vorhandensein eines Betriebes zur personellen oder technischen oder organisatorische Umsetzung einer unternehmerischen Zielsetzung unter einheitlicher personeller Leitung voraus (nach Prof. Dr. U. Preis).

    Kann man aber von einem Betrieb sprechen, wenn bei der ersten Informationsveranstaltung zur Ausgliederung Siemens selbst von einer Abteilung (und nicht von einem eigenständigen Betrieb) spricht?

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn kein entsprechender Betrieb gegründet wurde? Wenn Siemens auf Nachfrage keine genau Bezeichnung des Betriebes geben konnte, und breit gestreute Recherchen beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München ergaben, daß keinerlei Gewerbeanmeldungen unter den Schlagworten „Restbetrieb“ , „SIS“, „Restbetrieb SIS“ bzw. Siemens AG, SIS-Restbetrieb Region Südbayern“ vorlagen?

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn Siemens selbst nur von einem „virtuellen Betrieb“ spricht?

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn ausnahmslos alle Arbeitnehmer von der Arbeit entbunden waren und alle Arbeitsmittel abgeben mussten?

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn somit jede Arbeit der Belegschaft aktiv unterbunden wurde?

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn in der Anzeige zur Bundesagentur für Arbeit als Betriebsart: „Verwaltung Abwicklung Restbetrieb“ angeführt wird? (der Betrieb hat also den alleinigen Zweck, aufgelöst zu werden und keinerlei wirtschaftliche Zielsetzungen!)

    Kann man von einem Betrieb sprechen, wenn dieser keinerlei Organisation aufweist und keine Führungsstruktur? Alle Leitungsaufgaben wurden von Siemens-Angestellten oder von anderen Siemens-Stellen zugekauften Externen durchgeführt.

    Kann man von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit sprechen, wenn vor dem Arbeitsgericht München alle diese Argumente einen S…dreck wert waren, vielmehr sich die (realen) Richter den Kopf wochenlang zerbrochen haben, wie man einen „virtuellen Betrieb“ ohne Gründung, mit völlig freigestelltem Personal, ohne Aufgaben und Organisation als völlig in Ordnung und keinerlei Bedenken wert einstufen kann, um damit einem Großkonzern zu ermöglichen, sich hunderter Mitarbeiter zu entledigen?

    Es ist nun schon ein paar Jahre her und schlußendlich waren Erfolge vor dem LAG und BAG auf meiner Seite, aber mit welchen Sauereien man vor Gericht zu rechnen hat, hat mich doch sehr erstaunt.

    Sollten Sie mehr Unterlagen benötigen – ca. 1500 Seiten sind noch in Papierform oder elektronisch vorhanden. Kontaktaufnahme am besten via ………. .

    Ich wünsche gesunde und schöne Ostern!

    Walter Kousek

    […] der Kündigung von Arbeitsverträgen die Kündigungsfristen nicht beachtet. Dies gilt sowohl für betriebsbedingte Kündigungen, aber auch für verhaltensbedingte und personenbedingte, denn die Fristen sind für eine […]

    […] Arbeitgeber fragt man sich, ob die betriebsbedingte Kündigung, die man aussprechen will, auch so richtig formuliert ist. Hier können Fehler den […]

    […] normalen Öffnungszeiten abgeholt werden kann. Der Benachrichtigungszettel bewirkt den Zugang der Kündigung nicht. Die Kündigung ist bis dato von daher dem Arbeitnehmer nicht zugegangen, denn allein mit der […]

    […] Begriff Betriebsfrieden oder Arbeitsfrieden wird oft im Zusammenhang mit Kündigungen oder Abmahnungen genannt, die der Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern aussprechen kann. Der Sinn […]

    […] jedenfalls nicht mehr ordentlich. Dies stimmt so nicht. Auch nach dem Ablauf der Probezeit ist eine betriebsbedingte Kündigung, genauso, wie eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung noch möglich. Während der […]

    […] Kündigung ist im Normalfall nur bei schwersten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers möglich. Vor einer […]

    […] betriebsbedingte Kündigung „schreit“ in der Regel nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage, da viele derartige […]

    […] betriebsbedingte Änderungskündigung, ist genauso, wie die betriebsbedingte Kündigung, die häufigste Form der Änderungskündigung. Hier beruht die Änderungskündigung auf […]

    […] angeordnete Kurzarbeit beruht meist auf betriebsbedingten Gründen. Die Kurzarbeit soll betriebsbedingte Kündigungen […]

    […] einer Kündigung – egal, ob betriebsbedingt oder aus anderen Gründen- hat der Arbeitnehmer oft das Problem, dass er sich einen neuen Job […]

    […] auch nicht dem Arbeitnehmer zur Zustimmung mit unlauteren Mitteln drängen und ggfs. sogar mit der betriebsbedingten Kündigung (Kündigung in Corona-Krise) […]

    […] Anordnung von Kurzarbeit soll eine betriebsbedingte Kündigung verhindern. Kurzarbeit ist die mildere Maßnahme des Arbeitgebers im Gegensatz zur Kündigung. Wenn […]

    […] Gerade bei Stillegungen von Betriebsteilen kommt es oft zu Entlassungen von mehreren Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber spricht dann einer Vielzahlung von Arbeitnehmern eine betriebsbedingte Kündigung aus. […]

    […] durch einen Rechtsanwalt sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Kündigung aus anderen Gründen […]

    […] betriebsbedingte Kündigung […]

    […] dürfte bekannt sein, dass sich der Arbeitnehmer nur gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren kann, wenn er innerhalb der 3 Wochenfrist des § 4 […]

    […] sechs Monate im Betrieb arbeitet, braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Er kann nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen […]

    […] In den meisten Fällen besteht kein Anspruch Abfindung, auch nicht bei einer betriebsbedingten Kündigung. Ein Abfindungsanspruch kann bestehen, wenn ein Sozialplan besteht, oder der Arbeitgeber nach § 1 […]

    […] Anspruch auf  Zahlung einer Abfindung gegenüber dem Arbeitgeber gibt. Dies gilt selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung des […]

    […] ordentliche betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse […]

    […] der betriebsbedingten Kündigung müssen erhebliche betriebliche Erfordernisse vorliegen, die dann den Arbeitsplatz des gekündigten […]

    […] sind drei mögliche Kündigungsarten geregelt. Neben der verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigung ist die Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (ein Unterfall der personenbedingten […]

    […] häufigste Fall des Anspruchs auf Wiedereinstellung ist die Wiedereinstellung nach einer betriebsbedingten Kündigung des […]

    […] betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, deren Gründe nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, sondern welche […]

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