Arbeitszeit Vertragsstrafe

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – was darf man, was darf man nicht?

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Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – was darf man, was darf man nicht?
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag – was darf man was darf man nicht?

In vielen Musterarbeitsverträgen finden sich Vertragsstrafevereinbarungen. Meistens lauten diese Vereinbarungen so, dass dem Arbeitnehmer eine bestimmte Verpflichtung im Arbeitsvertrag nahe gelegt wird und beim Verstoß er hierfür eine bestimmte Summe zu zahlen hat. Gerade wenn der Arbeitnehmer ein solcher Verstoß begangen hat, stellt sich die Frage inwieweit die Vereinbarung einer Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) im Arbeitsvertrag wirksam ist.


Zulässigkeit von Vertragsstrafevereinbarungen in Arbeitsverträgen

Das BAG geht von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Vertragsstrafenvereinbarung aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen (anders als in allgemeinen Verträgen) grundsätzlich zulässig (so BAG, Urteil vom 04.03.2004 – 8 AZR 196/03).

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag ist nach dem BAG dann keine überraschende Klausel i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB, wenn der gesamte Vertragstext ein einheitliches Schriftbild hat, keinerlei drucktechnische Hervorhebungen enthält und die Vertragsstrafe auch nicht versteckt bei anderen Themen eingeordnet ist.


Ziel der Vertragsstrafevereinbarung

Sinn und Zweck der Vereinbarung einer Vertragsstrafe durch den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ist Sicherung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer. Dies setzt aber voraus, dass es eine Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten bzw. dessen Unterlassung gibt.

| Zweck der Vertragsstrafe | |:–|:–| | Anhalten des Arbeitnehmers zur Vertragserfüllung | | Erleichterung der Schadensberechnung für Arbeitgeber |


Worin besteht der Unterschied zu Schadenpauschalierungen?

Zwischen der Vertragsstrafe und einer Regelung über das Pauschalisierenden von Schäden besteht der Unterschied, dass die Vertragsstrafe auch auf den Arbeitnehmer Druck zur Einhaltung der Vertragstreue ausüben soll.

Schadenpauschale Vertragsstrafe
Erleichterung der Schadenberechnung Erleichterung der Schadenberechnung
kein Druck zur Vertragstreue Anhalten zur Vertragstreue

Voraussetzung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Vertragsstrafe

Voraussetzung ist für eine solche Strafvereinbarung, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer Vertragsstrafevereinbarung hat.


Was ist die Rechtsgrundlage einer Konventionalstrafe?

Rechtsgrundlage ist § 339 BGB. Dort ist geregelt:

> § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kontrolle durch die Gerichte

Weiter unterliegen Vertragsstrafenvereinbarungen im Arbeitsvertrag-wenn diese nicht ausgehandelt wurden (was ganz selten der Fall ist) -den §§ 305 ff. BGB. Man sprich hier von der sogenannten "AGB – Kontrolle" durch die Arbeitsgerichte. Die entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelungen unterliegen also einer strengen Überprüfung durch die Gerichte. Entsprechende Vereinbarungen müssen zunächst einmal dieser Prüfung durch die Gerichte standhalten.


Sind Vertragsstrafeversprechen in Spezialfällen von vornherein unzulässig?

Es gibt aber auch Fälle, in denen Vertragsstrafevereinbarungen von vornherein unzulässig sind, so zum Beispiel Vertragsstrafevereinbarungen im Berufsausbildungsverhältnissen. Diese sind von vornherein nichtig. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsausbildungsgesetzes.


Kann der Arbeitgeber einseitig eine Vertragsstrafe anordnen?

Eine Vertragsstrafe muss vertraglich vereinbart werden und kann nicht einseitig vom Arbeitgeber diktiert werden. Das Bundesarbeitsgericht hat grundsätzlich keine Bedenken gegen vorformulierte Vertragsstrafenvereinbarungen in Arbeitsverträgen.


Welchen Inhalt muss ein Strafversprechen haben?

Problematisch sind in der Praxis eigentlich 3 Varianten der Vertragsstrafevereinbarungen, nämlich

  1. überraschende Vereinbarungen mit denen der Arbeitnehmer nicht rechnen muss
  2. unbestimmte Vereinbarungen
  3. unangemessene Benachteiligungen

Beispiel= überraschende Vereinbarung:

Die Vertragsstrafevereinbarung „versteckt“ sich im Fließtext, so dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer diese übersieht.

Beispiel = unbestimmte Vereinbarung

„Der Arbeitnehmer muss bei schuldhafter Vertragsbeendigung eine Vertragsstrafe in Höhe von …. zahlen.“

Beispiel = unangemessene Vereinbarung

„Der Arbeitnehmer ist für den Fall der Eigenkündigung während der Probezeit verpflichtet 3 Bruttomonatsgehälter an Vertragsstrafe zu zahlen.“

Hier ist die Höhe zu beanstanden (im Normall soll die Vertragsstrafe nicht mehr als 1 Bruttomonatsgehalt betragen) und zum anderen ist dies auch unangemessen, da es Gründe für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers geben kann, die z.B. durch den Arbeitgeber verursacht wurden,wie z.B. die Nichtzahlung des Lohnes.


Was sind typische Vertragsstrafevereinbarungen?

  • Vertragsbruch (grundsätzlich zulässig; problematisch bei Nichtantritt zur Arbeit und Kündigung vor Arbeitsaufnahme)
  • Schlechtleistung (unzulässig bis problematisch)
  • Arbeitszeit /Unpünktlicheit (unzulässig bis problematisch)
  • Wettbewerbsverbot (zulässig unter Beachtung von §§ 74 ff. BGB)

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?

Als zulässig sieht die Rechtsprechung eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt an. Allerdings mit einer Ausnahme:

> Die Vertragsstrafe darf nicht höher sein als das Gehalt, was der Arbeitnehmer innerhalb der kürzesten Kündigungsfrist verdienen könnte.

Ist gibt im Arbeitsvertrag eine Probezeitvereinbarung, wie hoch darf die Vertragsstrafe maximal sein?

Da die Vertragsstrafe maximal so hoch sein darf, wie der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ist hier eine Vertragsstrafe von einen halben Bruttomonatsgehalt maximal zulässig (so Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2006 – 8 AZR 665/14).


Übersicht zur maximalen Höhe der Vertragsstrafe

Arbeitsverhältnis ohne Probezeit Arbeitsverhältnis mit Probezeit
maximal ein halbes Monatsgehalt ein Bruttomonatsgehalt

> Zu beachten aber, dass es eigentlich genau darauf ankommt, was der Arbeitnehmer während der kürzesten Kündigungsfrist verdient. Dies muss man jeweils im Einzelfall überprüfen. Die obige Übersicht knüpft an die gesetzlichen Kündigungsfristen an. Es können sich aber andere Kündigungsfristen aus einen Tarifvertrag ergeben.


Was passiert, wenn die Vertragsstrafe zu hoch ist?

Eine zu hoch bemessene Strafvereinbarung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist damit insgesamt unwirksam.


Wenn die Vertragsstrafe zu hoch ist, gilt dann eine geringe Strafe?

Nein, wenn die Strafvereinbarung zu hoch ist, ist diese insgesamt unwirksam. Der Arbeitgeber kann dann gar nichts fordern. Es gibt im AGB-Recht keine geltungserhaltene Reduktion.


Sollte man als Arbeitnehmer die Vertragsstrafe zahlen?

Oft sind derartige Vertragsstrafeversprechen in Arbeitsverträgen unwirksam. Unabhängig davon darf der Arbeitgeber – wegen der Beachtung der Pfändungsfreigrenzen – die Vertragsstrafe nicht vom Lohn abziehen. Von daher sollte sich der Arbeitnehmer immer – vor der Entscheidung, ob eine Vertragsstrafe an den Arbeitgeber gezahlt wird, durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.


weiterführende Artikel

Nachfolgend finden Sie einige Artikel zum Thema: Vertragsstrafe.


  1. Vertragsstrafe bei Nichtantritt oder unberechtigter Kündigung des Arbeitsverhältnisses zulässig?
  2. Vertragsstrafe im Ausbildungsvertrag – ist dies zulässig?

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin