Bundesverfassungsgericht: Hartz IV – Satz ist derzeit verfassungsgemäß!

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG- Urteil vom  9.9.2014, 1 BvL 10/12) hat entschieden, dass die derzeitigen Hartz-IV- Sätze verfassungsgemäß sind.

Das Gericht führte dazu aus, dass die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, wurden im Ergebnis nicht vom Gesetzgeber verfehlt. Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen ist – nach Ansicht der Verfassungsrichter – auch tragfähig begründet.

Miteinander verheirateter Eltern und ihr Kind erhielten für Januar 2011 bis Juni 2012 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Dem lag bei den Eltern für 2011 ein monatlicher Regelbedarf von je 328 €, für 2012 von je 337 € und für das minderjährigen Kind (Schüler auf Gymnasium) ein monatlicher Bedarf von 287 € für beide Jahre zugrunde. Der Schüler erhielt im August 2011 daneben Leistungen für den Schulbedarf in Höhe von 70 €.  Die Eltern nebst Kind klagten gegen die ALG II- Bescheid vor dem Sozialgericht Oldenburg. Das Ausgangsverfahren zielt unter Berücksichtigung eines höheren Regelbedarfs auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Das Sozialgericht Oldenburg vom 10. Januar 2012 – S 48 AS 1136/11 hatte das Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Es gab noch weitere Kläger im Verfahren mit ähnlichen Fällen.

Entscheidend war hier, ob die Regelsätze des ALG II verfassungsgemäß seien oder zu niedrig, um das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum zu gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hielt die Regelsätze von angemessen und führte dazu aus:

RA A. Martin

2 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht: Hartz IV – Satz ist derzeit verfassungsgemäß!

    Sackstark! | Hungern in Deutschland sagte:
    8. März 2015 um 15:28

    […] auf Youtube gesperrt, was uns diesen Beitrag bis heute zurückhalten ließ. Sozialgericht Berlin vs Bundesverfassungsgericht). Seit einiger Zeit ist der Zugang zu obigem Video nicht mehr blockiert, was uns veranlaßte, […]

    […] Staatsangehöriger war zusammen mit seinem Sohn nach Deutschland gekommen und hatte vor Ort sofort Hartz-IV-Leistungen beantragt. Das Jobcenter lehnte Antrag auf Leistungen für die ersten drei Monate des Aufenthalts […]

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