Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit?

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Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit?

Wird eine Frau in der Probezeit schwanger, dann kann man nicht kündigen? Das Arbeitsverhältnis läuft unbefristet weiter?

Wie so häufig in juristischen Dingen kommt es darauf an.

Kündigung in der Probezeit bei Schwangerschaft?

In der Probezeit kann man eine Schwangere – aber auch während eines normalen Arbeitsverhältnisses – nicht kündigen, wenn

  • eine Schwangerschaft vorliegt und
  • die Schwangere die Schwangerschaft ihren Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt  hat

Kennt der Arbeitgeber vor der Kündigung schon die Schwangerschaft, dann ist die Kündigung unwirksam. Kündigt er ohne, dass er von der Schwangerschaft weiß, dann wird die Kündigung rückwirkend unwirksam, wenn die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt.

Im Gesetz steht nämlich § 9 des Mutterschutzgesetzes):

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. ………….

Kündigungsschutzgesetz und Schwangerschaft

Das Kündigungsschutzgesetz spielt hier zunächst keine Rolle. Es handelt sich bei § 9 des Mutterschutzgesetzes um sog. Sonderkündigungsschutz. Unabhängig davon findet das Kündigungsschutzgesetz erst ab einem wenigstens 6 Monate bestehenden Arbeitsverhältnis Anwendung. Aber nochmals: die Schwangere braucht hier das Kündigungsschutzgesetz nicht, da der Sonderkündigungsschutz in der Regel stärker ist.

Probezeit und Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Unerheblich ist auch für die Frage, ob man kündigen kann oder nicht, ob eine „echte Probezeit“ oder ein sog. Probearbeitsverhältnis vorliegt, das mit Ablauf einer bestimmten Zeit (meist nach 6 Monaten) automatisch endet. Bei der echten Probezeit endet das Arbeitsverhältnis nicht aut0matisch mit dem Ablauf der Probezeit, sondern wird fortgesetzt. Eine Kündigung ist während beider Arbeitsverhältnisse nicht möglich, da hier das Mutterschutzgesetz nicht nach der Art des Arbeitsverhältnisses differenziert. Faktisch kann auch nicht beim Probearbeitsverhältnis wirksam gekündigt werden. Eine Kündigung in der Probezeit ist ebenfalls nicht möglich.

Probearbeitsverhältnis und Beendigung des Arbeitsverhältnis bei einer Schwangeren

Auch wenn die Kündigung auch im Probearbeitsverhältnis in Bezug auf die Schwangere nicht möglich ist, ist die Konsequenz – verglichen mit dem normalen Arbeitsverhältnis – eine andere. Beim Probearbeitsverhältnis endet das Arbeitsverhältnis aut0matisch nach einer bestimmten Zeit, wie beim „normalen“ befristeten Arbeitsverhältnis. Ebenso, wie beim befristeten Arbeitsverhältnis kann man die Schwangere hier nicht kündigen, muss dies aber auch nicht, da das Arbeitsverhältnis automatisch endet.

Konsequenz: Die Schwangere hat zwar formal den Sonderkündigungsschutz. Dieser nützt ihr aber nichts, da das Arbeitsverhältnis ohnehin – ohne Kündigung – endet.

Kündigung- sofort zum Anwalt!

weitere Konsequenz: Bekommt eine Schwangere die Kündigung durch den Arbeitgeber sollte Sie sofort zum Anwalt gehen und dieser wird dann – in der Regel – sicherheitshalber die Schwangerschaft nochmals anzeigen und Kündigungsschutzklage einreichen. Es macht keinen Sinn, Verwandte, Freunde und Bekannte nach der Rechtslage zu fragen und dadurch vielleicht die Fristen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage oder der nachträglichen Anzeige der Schwangerschaft zu versäumen.

 

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

12 Gedanken zu „Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit?

    laciu sagte:
    12. Juni 2011 um 11:24

    Wenn ich also nach 3 Monaten Probezeit in einem unbefristeten Vertrag schwanger werde, der eine Probezeit von 6 Monaten vorsieht, ist dann die Probezeit verkürzt, oder laufen dann 4 Monate nach der Entbindung nochmal die übrigen 3 Monate Probezeit ab?

      schmitz sagte:
      31. Januar 2012 um 23:22

      hast du eine antwort dazu bekommen ? nach der antwort suche ich nämlich! LG

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      1. Februar 2012 um 04:23

      Die Probezeit wird nicht „aufgesplittert“. Dies wäre aber ohnehin egal, da nach 6 Monaten (wenn die übrigen Voraussetzungen greifen), ohnehin der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt.

    Chrysa sagte:
    29. November 2011 um 05:53

    Hallo,ich bin 5 Wochen schwanger und hatte unbefristeten Vertrag mit 6 Monaten Probezeit arbeite seit 2 Monaten in der Firma habe es in heute gesagt über meine Schwangerschaft und heimlich bekomme ich ein Brief heute die Kündigung per Hand gedruckt das ist doch echt ein Mist.können sie mir weiterhelfen? Danke

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      29. November 2011 um 22:05

      Kündigungsschutzklage erheben über einen Anwalt vor Ort. Die 3-Wochenfrist beachten. Sicherheitshalber nochmals die Schwangerschaft anzeigen.

    […] Kündigungsschutz einer Schwangeren in der Probezeit. […]

    knulli sagte:
    27. November 2017 um 16:28

    was passiert wenn ich einen unbefristeten Vertrag habe, aber in einem Jahr umziehen muss (mann hat andere Arbeitstelle) und nun schwanger bin?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      1. Dezember 2017 um 12:54

      Wenn Sie im Beschäftigungsverbot sind, könnten Sie ohnehin nicht arbeiten, egal, wo Sie wohnen. Ansonsten wäre auch während der Schwangerschaft die Arbeitsleistung zu erbringen.

    G. Adjamgba sagte:
    31. Mai 2018 um 18:46

    Ich habe eine unbefristet arbeitsvertrag un bin jeter scwanger Ich bin mich mich in der probezeit raus. Kann meine arbeitgeber mich kündigen.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      3. Juni 2018 um 09:28

      Ordentlich kann der Arbeitgeber nicht kündigen. Sollte er doch kündigen, dann gehen Sie am besten zum Anwalt.

    Antje Sundhaus sagte:
    11. Juni 2019 um 06:14

    Guten Morgen, ich wurde vor 2 Wochen gekündigt und wusste da noch nicht schwanger zu sein. Habe es natürlich meiner Zeitarbeitsfirma mitgeteilt und diese gebeten,die Kündigung zurück zunehmen. Sie meinte,es wird nun schwer mir was neues zu suchen und wenn sie was findet muss ich das auch annehmen, ansonsten bleibt die Kündigung bestehen. Das ist doch nicht richtig so,oder? Bin mir da sehr unsicher.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      13. Juni 2019 um 14:32

      Bitte sofort zum Anwalt und beraten lassen! Gegen die Kündigung können Sie nur innerhalb von 3 Wochen vorgehen (nur mit Klage) und die Schwangerschaft müssen Sie innerhalb von 2 Wochen anzeigen!

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