Kurzarbeit bei der Schweinegrippe im Betrieb möglich?

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Kurzarbeit bei der Schweinegrippe im Betrieb möglich?

– Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin-

Die Schweinegrippe greift um sich. Wenn aufgrund der hohen Infektionsgefahr und der Erkrankung vieler Arbeitnehmer der Betrieb unter Umständen stillgelegt werden muss oder sogar vom Gesundheitsamt stillgelegt wird, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen darf mit der Folge, dass die Arbeitnehmer das sog. Kurzarbeitergeld bekommt. Andernfalls müsste nämlich der Arbeitgeber die Arbeitnehmer, die freigestellt sind – da er das sog. Betriebsrisiko trägt – weiter bezahlen.

Kurzarbeit bei Schweinegrippe:

Kurzarbeit beim Vorliegen der Schweinegrippe im Betrieb ist grundsätzlich möglich. Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit aber nicht einseitig anordnen. Eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern ist grundsätzlich erforderlich, entweder im Form einer Betriebsvereinbarung oder mit der Zustimmung der Arbeitnehmer (wenn kein Betriebsrat existiert).

Siehe auch:

Freistellung bei Schweinegrippe

Impfpflicht bei Schweinegrippe für Arbeitnehmer“

Informationspflicht des Arbeitnehmers bei Erkrankung an der Schweinegrippe

RA A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

Ein Gedanke zu „Kurzarbeit bei der Schweinegrippe im Betrieb möglich?

    […] wiederum führt dazu, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht oder nur im geringen Umfang (Kurzarbeit) beschäftigen kann. Der Arbeitgeber muss aber weiter den Lohn zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer […]

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