Kündigung und Wirtschaftskrise?
Kündigung und Wirtschaftskrise?
Die Wirtschaftskrise ist allgegenwärtig. Immer mehr Kündigungen werden ausgesprochen. Begründet werden diese meist mit der schlechten wirtschaftlichen Lage. Die Frage ist, ob dies für eine wirksame Kündigung ausreichend ist.
betriebsbedingte Kündigung
Bei einer betriebedingten Kündigung muss der Arbeitgeber die betriebsbedingten Gründe nachweisen. Dies dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Der Arbeitgeber muss die wirtschaftliche Situation der Firma darlegen und seine unternehmerische Entscheidung erläutern. Es ist dafür nicht ausreichend, wenn auf die schlechte Wirtschaftslage oder auf die allgemeine Wirtschaftskrise verwiesen wird.
Von daher hat der Arbeitnehmer gute Chancen die Kündigung des Arbeitgebers durch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Dort muss dann der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen. Der Arbeitnehmer sollte von daher einen Rechtsanwalt z.B. in Berlin beauftragen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
18. Juni 2009 um 04:13
[…] auf die allgemeine Wirtschaftskrise reicht für eine betriebsbedingte Kündigung nicht aus “Kündigung und Wirtschaftskrise“. Vielemehr muss der Arbeitgeber die betriebsbedingten Gründe genau darlegen. Dies gilt […]
31. Dezember 2010 um 14:55
[…] Kündigung und Wirtschaftskrise? […]