Darf man während des Urlaubs arbeiten?

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Darf man während des Urlaubs arbeiten?

Wie so häufig kommt es darauf an:

Ein grundsätzliches Verbot der Arbeit während des Urlaubs gibt es nicht. Dies wäre ja auch ein seltsames Ergebnis, da dies auch heißen würde, dass der Arbeitnehmer keine „Gartenarbeit“ verrichten oder dem Nachbarn beim Umzug helfen dürfte. Von daher sollte man den Begriff Arbeit nicht mit Erwerbstätigkeit verwechseln.

Andererseits ist es nachvollziehbar, dass der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers dienen sollte. Der Erholungsgedanke steht hier an erster Stelle. Deshalb untersagt das Bundesurlaubsgesetz dem Arbeitnehmer, während Erholungsurlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck entgegenlaufen würde (§ 8 BUrlG).

Wie so häufig, stellt sich dann die Frage, was läuft dem Urlaubszweck zuwieder?

Grundsätzlich kann man hier sagen, dass das Verbot der Erwerbstätigkeit recht umfassend ist. Fast alle Erwerbstätigkeiten laufen dem Urlaubszweck zuwieder, da diese die Erholung des Arbeitnehmers verhindern. Man kann sich allenfalls leichte Tätigkeiten im geringem Umfang vorstellen, die nur eine geringe Belastung des Arbeitnehmers verursachen.

Das Verbot bezieht sich nicht nur auf Arbeiten, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Tätigkeiten, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Urlaubszweck zuwiderlaufen.

Welche Rechtsfolgen hat dies für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber hat hier ggfs. Schadenersatzansprüche und kann auch ggfs. das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem kann er verlangen, dass der Arbeitnehmer dies zukünftig unterlässt.  Er kann nicht die Urlaubsvergütung mindern oder einbehalten oder zurückfordern.

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin Blog

7 Gedanken zu „Darf man während des Urlaubs arbeiten?

    fernetpunker sagte:
    12. Juni 2009 um 19:37

    zuwider

      Peter sagte:
      18. Juni 2011 um 17:49

      Darf man im letzten Urlaub bereits für den neuen Arbeitgeber arbeiten?
      (der bestehende AG will, dass das letzte Monat der dreimonatigen Kündigungsfrist als Urlaub verbraucht wird, der neue AG würde sich über einen früheren Beginn freuen)

    Urlaubsanspruch bei Kündigung - JuraForum.de sagte:
    20. September 2012 um 07:35

    […] Urlaubsanspruch bei Kündigung Abmahnung + Kündigung oder auch gar nichts, siehe auch da, da oder da. __________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht […]

    Verwaltungsfachangestellte sagte:
    10. Dezember 2012 um 16:39

    Ich bin jetzt demnächst mit meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte in der Kommunalverwaltung fertig. Ich werde voraussichtlich im August 2013 ein Praktikum im Bundestag gegen eine kleine Aufwandsentschädigung tätigen. Läuft dies dem Urlaubszweck zuwider?

      Verwaltungsfachangestellte sagte:
      10. Dezember 2012 um 16:45

      *Mein Arbeitsverhältnis läuft Ende August aus, ab Mitte August würde ich gerne Urlaub nehmen bis Ende August. (danach besteht also kein Arbeitsverhältnis mehr)

    Raphael sagte:
    28. Dezember 2015 um 12:29

    Wie wäre es in dem Fall, dass ich in meinem Urlaub für eine Agentur Fotos, als freiberuflicher Fotograf, von einem Urlaubsort und oder Hotel machen könnte?
    Da habe ich ja meine Erholung und Fotos machen kann ja nicht als anstrengend gesehen werden, oder?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      30. Dezember 2015 um 00:33

      Auch hier wird es auf die zu erbringende Arbeitsleistung und den Umfang der Tätigkeit (Fotograf) ankommen.

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