Schadenersatz Arbeitnehmer Arbeitsunfall

Haftung des Arbeitnehmers beim Arbeitsunfall

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Haftung des Arbeitnehmers beim Arbeitsunfall

Verursacht ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, bei dem Arbeitskollegen oder auch der Arbeitgeber verletzt werden, stellte die Frage, ob der Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Schadenersatz/Schmerzensgeld beim Arbeitsunfall durch den Arbeitnehmer

Nach deutschem Recht ist es so,das bei einem Arbeitsunfall, der durch einen Arbeitnehmer verursacht wird und welcher zur Schädigung von Arbeitskollegen oder Schädigung des Arbeitgebers führt, eine Haftung für Personenschäden einschließlich für Schmerzensgeld und für die Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen ist:

  • der Arbeitsunfall wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt
  • es handelt sich auch nicht um einen Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII)

Wird der Arbeitsunfall allerdings vorsätzlich herbeigeführt, dann haftet der Arbeitnehmer auch für Personenschäden gegenüber Arbeitskollegen und gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitskollegen sind nicht nur diejenigen Personen, die im selben Betrieb arbeiten, sondern auch Personen, wie zum Beispiel Leiharbeiter oder sogar betriebsfremde Personen, wenn sie nur ganz kurzfristig wie ein Arbeitnehmer für den Betrieb tätig sind.

Wichtig ist aber, dass es mittlerweile einige Entscheidungen gibt, wo sich zwar während der Arbeitszeit ein solcher Unfall ereignete, aber die Gerichte die Schädigungshandlung (z.B. das Werfen mit einem Gegenstand auf einen Arbeitskollegen, der dann schwer am Auge verletzt wird) nicht als Arbeitsunfall sehen, sondern als Ereignis, dass mit der Arbeit nichts zu tun hat und dem privaten Bereich des Schädigers zuzuordnen ist mit der Folge, dass eine Schadenersatzpflicht besteht (siehe hier: die Entscheidung des LAG Hessen).

Ein Wegeunfall ist nicht der so genannte Betriebswegeunfall, also der Unfall auf dem Betriebsgelände.

Anwalt Berlin – Arbeitsrecht