Mindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019

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Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1.1.2019 erneut erhöht worden. Dieser beträgt nun € 9,19 brutto pro Stunde. Zuvor betrug der gesetzliche Mindestlohn € 8,84 brutto pro Zeitstunde. Eingeführt wurde dieser im Jahr 2015.

zwingende gesetzliche Vorschriften

Die Vorschriften über den Mindestlohn sind zwingend. Zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht, so kann der Arbeitnehmer diesen einklagen.

kein Verfall des Mindestlohns

Dies geht auch für einen langen Zeitraum rückwirkend, denn der Mindestlohn kann nicht aufgrund von Ausschlussklausseln/ Verfallsklausel in Arbeitsverträgen/ Tarifverträgen verfallen (siehe § 3 des Mindestlohngesetzes). Der Mindestlohn ist unverfallbar. Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die den Mindestlohn vom Verfall nicht ausnehmen, sind unwirksam.

Nur durch gerichtlichen Vergleich kann auf den Mindestlohn verzichtet werden.

Gehälter müssen wenigstens € 9,19 brutto pro Stunde betragen

Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber letztendlich den Stundenlohn in dieser Höhe wenigstens zahlt. Bei monatlichen Gehältern gilt dies genauso, wie bei Stundenlohnvereinbarungen.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Berlin Marzahn-Hellersdorf

9 Gedanken zu „Mindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019

    pony sagte:
    6. Januar 2019 um 12:29

    Ist der Mindestlohn seit 1.1.2019 nicht 9,19 Euro? Wobei 9,94 natürlich wünschenwerter wären.

    morphium sagte:
    7. Januar 2019 um 09:21

    Die Erhöhung deckt also nichtmal ganz die Inflation ab…der Mindestlohn ist also quasi gesunken.

    BlogScan 2. KW 2019 sagte:
    10. Januar 2019 um 15:17

    […] > Andreas MartinMindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019Der gesetzliche Mindestlohn […]

    […] § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Mindestlohngesetzes muss ein Orientierungspraktika bis zu einer Höchstdauer von 3 Monaten nicht bezahlt […]

    […] Arbeitsvertrag ist in der Regel genau geregelt, wie hoch der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist. Oft gibt es aber Situationen, in denen der Arbeitgeber die Höhe des Lohnes […]

    […] des Bundesamtes für Justiz kommt es hier häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Pflicht zur korrekten […]

    […] oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame […]

    […] Zeitspanne (oft 3 Monate) geltend gemacht werden. Allerdings verfallen Ansprüche auf den Mindestlohn nicht. Solche Klauseln sind nicht selten unwirksam, da diese sorgfältig zu formulieren […]

    […] Mindestlohn betrug zuletzt (im Jahr 2019) € 9,19 brutto pro […]

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