Mindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1.1.2019 erneut erhöht worden. Dieser beträgt nun € 9,19 brutto pro Stunde. Zuvor betrug der gesetzliche Mindestlohn € 8,84 brutto pro Zeitstunde. Eingeführt wurde dieser im Jahr 2015.
zwingende gesetzliche Vorschriften
Die Vorschriften über den Mindestlohn sind zwingend. Zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht, so kann der Arbeitnehmer diesen einklagen.
kein Verfall des Mindestlohns
Dies geht auch für einen langen Zeitraum rückwirkend, denn der Mindestlohn kann nicht aufgrund von Ausschlussklausseln/ Verfallsklausel in Arbeitsverträgen/ Tarifverträgen verfallen (siehe § 3 des Mindestlohngesetzes). Der Mindestlohn ist unverfallbar. Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die den Mindestlohn vom Verfall nicht ausnehmen, sind unwirksam.
Nur durch gerichtlichen Vergleich kann auf den Mindestlohn verzichtet werden.
Gehälter müssen wenigstens € 9,19 brutto pro Stunde betragen
Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber letztendlich den Stundenlohn in dieser Höhe wenigstens zahlt. Bei monatlichen Gehältern gilt dies genauso, wie bei Stundenlohnvereinbarungen.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dieser Beitrag wurde in Ausschlussfristen/Verfallbarkeit, gesetzlicher Mindestlohn, Mindestlohn veröffentlicht und mit 2019, gesetzlicher Mindestlohn, Höhe des Mindestlohnes, Klage, lohn, Unverfallbarkeit getaggt.
9 Gedanken zu „Mindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019“
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6. Januar 2019 um 12:29
Ist der Mindestlohn seit 1.1.2019 nicht 9,19 Euro? Wobei 9,94 natürlich wünschenwerter wären.
7. Januar 2019 um 09:21
Die Erhöhung deckt also nichtmal ganz die Inflation ab…der Mindestlohn ist also quasi gesunken.
10. Januar 2019 um 15:17
[…] > Andreas MartinMindestlohn steigt auf € 9,19 brutto zum 1.1.2019Der gesetzliche Mindestlohn […]
10. März 2019 um 11:07
[…] § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Mindestlohngesetzes muss ein Orientierungspraktika bis zu einer Höchstdauer von 3 Monaten nicht bezahlt […]
21. Juli 2019 um 07:21
[…] Arbeitsvertrag ist in der Regel genau geregelt, wie hoch der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist. Oft gibt es aber Situationen, in denen der Arbeitgeber die Höhe des Lohnes […]
6. Oktober 2019 um 10:51
[…] des Bundesamtes für Justiz kommt es hier häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Pflicht zur korrekten […]
20. Oktober 2019 um 07:46
[…] oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame […]
17. November 2019 um 09:27
[…] Zeitspanne (oft 3 Monate) geltend gemacht werden. Allerdings verfallen Ansprüche auf den Mindestlohn nicht. Solche Klauseln sind nicht selten unwirksam, da diese sorgfältig zu formulieren […]
2. Januar 2020 um 16:00
[…] Mindestlohn betrug zuletzt (im Jahr 2019) € 9,19 brutto pro […]