Beleidigung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz -„Arschl…“ – Unterlassungserklärung?

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Eine Arbeitnehmer wurde während der Probezeit gekündigt und bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Bei der Übergabe der firmeneigenen Arbeitsmittel soll diese zum Chef „Arschloch“ gesagt haben und zu ihrer Nachfolgerin „Du wirst hier auch nur verarscht und angelogen.“.

Eine Kündigung erfolgte ja bereits vor der Beleidigung, so dass der Arbeitgeber hier von der Arbeitnehmerin verlangte, dass diese eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Darin sollte sich die ehemalige Arbeitnehmerin verpflichten, derartige Äußerungen wörtlich oder sinngemäß zu unterlassen. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung drohte er ihr eine Vertragsstrafe von mehr als 5.000 Euro an. Die ehemalige Arbeitnehmerin weigerte sich, eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Arbeitgeber klagte nun vor dem Arbeitsgericht Kiel auf Abgabe der Unterlassungserklärung gegen die ehemalige Arbeitnehmerin, allerdings ohne Erfolg.

Auch im Berufungsverfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein, (Urteil vom 27.08.2014, Az. 3 Sa 153/14) hatte der Arbeitgeber keinen Erfolg.

Beide Gerichte gingen davon aus, dass hier keine Wiederholungsgefahr bestand. Das Arbeitsverhältnis war bereits gekündigt, die Arbeitssachen übergeben und zum Zeitpunkt der Klageverfahren beendet. Darüber hinaus lag eine einmalige „eskalierende Situation“ vor.

Dies heißt aber noch lange nicht, dass eine Beleidigung des Arbeitgebers folgenlos bleibt. Dies berechtigt im Normalfall zu einer außerordentlichen Kündigung (ggfs. zu einer Abmahnung) und darüber hinaus kann auch der Arbeitgeber Strafanzeige / Strafantrag stellen.

Anwalt A. Martin

4 Gedanken zu „Beleidigung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz -„Arschl…“ – Unterlassungserklärung?

    Laima sagte:
    15. März 2017 um 09:39

    Meiner Arbeitgeber hat Büro Türe zu spären / ich war mit krankmeldung in Büro/ und gesagt, dass ich muss Dokumente unterschreibe. Die:Krankmeldung sie hat in Müll wehschmeizen und gesagt dass, sie hat sehr viele Zeit.Ich kann hier kranken und beginn lachen,dass ich krank bin./Seit 8 Monaten ich habe mit ersten Krankmeldung gekommen/.
    Nach dem 20 min ich habe gesagt,dass wenn die Türe nicht ausschliesen ich muss zum Polizei rufen und die Hilfe suchen…..
    An abend habe ich die Kündigung gefunden.Sie hat geschrieben ,dass ich war in Büro und beleidigen Fr.Chefin küh,dümme und andere Worte… Aber ich bin sehr normal Mensch und nicht eine Wörte nicht gesagt,weil die Moment war ich gerade aus Ärzt und mir war sehr schlecht mit Herz….
    Anwalt auch in Gericht gesagt,dass ich die Patientinen Unterlagen habe gestohlen und viele schlecht gemacht.
    Ich bin keine Deutscher Frau,aber mit meine nicht sehr gut Sprache ohne Anwalt habe ich das Process gewonnen.
    Firma hat in Process 2 Anwalte,welche möchten,dass ich 5000 Euro Straf bezahlen.

    Was passiet in Deutschland und wie Mann muss arbeiten wenn möchte ohne Kündigung bleiben?
    6 Arbeitgeber Seit 4J und mit jeden war Möglicheiten Process gewonnen / in Gericht gesagt /.Das ist Diskrimination Menschen und ohne Gericht keine Hilfe /wenn verdienen sehr wenig/. Und nicht nur in Arbeit .
    Bespiel aus Telekomm und Inkasso habe Bescheid , dass muss 840 Euro zahlen, aber ich habe kapputen Handy Geräte mit falsch Vertrag nach dem 5 Tagen rückgegeben…..und in Deutschlland keine Hilfe.
    Anwalt gesagt,dass ich brauche zahlen. Das ist Kapitalizmus….. Dankeschön.

    Laima

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      17. März 2017 um 10:21

      Wenden Sich sich am besten an einen Rechtsanwalt vor Ort.

    […] Beleidigung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz -„Arschl…“ – Unterlassungserklärung? […]

    […] solche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine Beleidigung gegenüber der anderen Seite ausgesprochen wird. Eine Beleidigung ist nach § 185 Strafgesetzbuch […]

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