fristlose Kündigung – typische Fälle und Trends
fristlose Kündigung – typische Fälle und Trends
– www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de –
Im Zusammenhang mit fristlosen Kündigungen durch Arbeitgeber ist in letzter Zeit immer wieder das Stichwort „Bagatellkündigung“ gefallen (siehe zuletzt hier).
Häufig wird dabei vergessen, dass es neben der viel beachteten „Bagatellkündigung“ noch weitere Fallgruppen der außerordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht gibt.
Folgende Fallgruppen der außerordentlichen/fristlosen Kündigung kommen hier in Betracht:
- strafbare Vermögensschädigung des Arbeitgebers (Diebstahl/Unterschlagung von Arbeitgebereigentum)
- Beleidigung des Arbeitgebers
- Tätlichkeiten gegen den Arbeitgeber oder gegen Arbeitskollegen
- ausländerfeindliches Verhalten im Betrieb
- nachhaltiges Mobbing
- sexuelle Belästigung im Betrieb
- grobe Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten
Wichtig ist, dass nicht automatisch bei den obigen Pflichtverstößen des Arbeitnehmers – wie z.B. bei jedem Mobbing – sofort eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es kann auch sein, vor allem bei weniger schwerwiegenden Verstößen und bei langer Betriebszugehörigkeit und hohem Lebensalter und/oder Unterhaltspflichten, dass zunächst durch den Arbeitgeber abgemahnt werden muss oder eine Versetzung als mildere Maßnahme dem Arbeitgeber zumutbar ist.
1. September 2016 um 09:51
[…] Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos. […]