Haben Sie am nächsten Donnerstag Zeit oder Terminvertretung für`n Appel und Ei?

Gepostet am


Kollege mit südländischem Akzent (nicht Spanien, sondern eher Bayern) meldet sich und meint, dass er mich im Internet gefunden hat und eine Terminvertretung in Berlin sucht. Er hätte da eine „kleine Sache“ vor dem Landgericht in Berlin.

Gut, kein Problem der Termin wäre für mich möglich, aber der Kollege schweigt seltsam auf meine Antwort“ gegen Gebührenteilung nehme ich natürlich gern den Termin wahr“. Dann rückt er langsam mit der Sprache raus; „Na ja, es wird ja wohl ohnehin in der Sache ein Versäumnisurteil ergehen!“.

Nach schön, um so besser. Aber der Kollege lässt nicht locker und rückt nun endlich mit der Sprache raus: „Na, ja wie viel würden Sie denn nehmen?“. „Gebührenteilung – hatte ich ja gesagt.“. Ja, aber es ergeht doch so und so nur eine VU –  200 oder 300 Euro würde ich zahlen. Sie brauchen ja nur kurz ins Gericht rein und das war`s.“

Der Kollege war auf der Suche nach einem kostengünstigen Kollegen, der mal schnell ins Gericht spurtet und das VU abholt. Ob es tatsächlich ein VU geworden wäre, ist natürlich fraglich. Nicht fraglich ist aber, dass man als Anwalt seine Dienstleistung nicht „verschleudern“ sollte. Dies gilt sowohl gegenüber Mandanten und erst recht gegen solchen „Kollegen“.

PS: Es gibt mittlerweile wohl mehrere Internetseiten, die die Terminvertretungen faktisch „versteigern“, es fehlt nur noch, dass die ersten Kollegen sich auf „Was bietest Du für einen Anwalt DE“ anbieten.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Berlin

12 Gedanken zu „Haben Sie am nächsten Donnerstag Zeit oder Terminvertretung für`n Appel und Ei?

    Fleetmaus sagte:
    7. Februar 2011 um 08:18

    Moin,

    ich mache ja auch ab und an eine Terminsvertretung. Aber wenn es sich dann um ein Verfahren auf der niedrigsten Gebührenstufe handelt und diese Gebühren dann auch noch geteilt werden sollen… Nein Danke, dann zahle ich ja drauf, selbst wenn das Gericht in meiner Stadt ist.

    Gruß
    Fleetmaus

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      7. Februar 2011 um 08:23

      Solche Mandate sollte man am besten gar nicht annehmen, man zahlt bei kleinen Streitwerten ohnehin drauf, da macht die Terminvertretung den Braten auch nicht mehr fett. Im Übrigen war es hier eine Streitigkeit beim LG mit deutlich über € 5.000,00.

    cledrera sagte:
    7. Februar 2011 um 11:23

    Das Problem liegt in der Haftung.
    Die hat der den Termin wahrnehmende Anwalt vollständig.
    Im Klartext: Keine Mätzchen bei vielleicht haftungsträchtigen Sachen.

    Wolf Reuter sagte:
    7. Februar 2011 um 19:44

    Die Diskussion ist doch etwas befremdlich: Innerhalb des eigenen Sprengels erhält man eine Terminsvertretung über das Anwaltszimmer noch sehr viel günstiger (z.B. Arbeitsgericht Berlin), als hier offenbar noch als „würdevoll“ angesehen wird. Das ist allen hier doch wohl auch bewußt. Abzocker mag es ja geben. Aber wer viele auswärtige Termine hat, kennt die Verzweiflung doch, wenn Richter einfach keine Anpassungen an den eigenen Stundenplan wollen. Ohne Kollegen vor Ort, die das gelegentlich erledigen, ginge dann nichts mehr. Ich helfe auswärtigen Kollegen stets und finde das auch richtig. Spätestens seit in Heilbronn (auch Süddeutschland) ein Kollege am Tag vor dem Termin einsprang und dafür im Anschluss ausdrücklich kein Geld, sondern nur kollegiales Verhalten im umgekehrten Fall forderte. Das er von uns sicher bekommt – wenn er es mal braucht.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      8. Februar 2011 um 20:04

      Die Entwicklung sehe ich aber als negativ, da es letztendlich darauf hinausläuft, dass viele Kollegen versuchen möglichst billig eine Vertretung vor Ort zu finden und man dem wohl nur Einhalt gebieten kann, wenn man eine solche Vertretung grundsätzlich ablehnt. Wie gesagt, es tummeln sich ja schon im Internet diverse Portale, die faktisch die Termine „versteigern“. Kollegial Vertretungen vorzunehmen, ist kein Problem, wenn es auf Gegenseitigkeit hinausläuft.

    DS sagte:
    7. Februar 2011 um 20:29

    Mein persönlicher Knaller war ein Kollege, für den ich als reine Gefälligkeit (oder Mitleid) eine terminsvertretung bei einem streitwert von 25€ übernommen habe. Die Gegenseite wollte sich nicht vergleichen. Das Gericht beraumte eine beweisaufnahme an. Der Kollege schickt kommentarlos der Termin rüber und ist furchtbar empört, als ich ihm erkläre, nicht umsonst zum 2. Mal nach hohenschönhausen fahren werde…

    RASchleicher sagte:
    7. Februar 2011 um 20:48

    Da oute ich mich mal als sog. „Terminhure“ wie es in Fachkreisen auch heißen soll. Ich mache das seit einigen Jahren für einen Berliner Kollegen hier in Cottbus (Entfernung 100 km-2 Stunden Fahrt) für ein Pauschalhonorar in der Höhe von X Euro und der weiteren Massgabe, dass bei Kostenerstattung durch die Gegenseite die entsprechenden UBV-Kosten an mich gehen.
    Was spricht dagegen ?! Ich habe 5 Minuten Fussweg, kann im Sommer dabei Eis essen, die reizvolle Innenstadt mit ihren Bewohnerinnen geniessen, mache dabei die Gerichtspost und plausche danach noch mit befreundeten Richtern und Justizangestellten. Das Haftungsrisiko tendiert gegen „0“, da wir beide fit auf dem Rechtsgebiet sind.
    Also Geld für eine Stunde Kurzabschalten.
    Ich bin mal auf das Gemecker der Kollegen für meine Einstellung gespannt.

      Wolf Reuter sagte:
      8. Februar 2011 um 09:52

      @RA Schleicher – kein „Gemecker“ und eigentlich gebe ich Ihnen in allen Punkten Recht. Nur hatten mich die Strafrechtsexperten im Hause mal darauf hingewiesen, dass es § 263 StGB verletze, wenn man abspricht, X EUR für den Termin zu bekommen, im Kostenfestsetzungsverfahren aber X+1 EUR ansetzt (weil das RVG eben höher liegt). Ich glaube, da haben die wiederum Recht. So darf man das nicht machen, auch wenn es verbreitete Praxis sein mag.

      Es hat übrigens auch mal einen dreisten Kollegen gegeben, der aus dem Wort „kollegialiter“ im Beauftragungsschreiben eine kostenfreie Vertretung ableiten wollte und es sogar auf eine Klage ankommen ließ. Das ginge auch mir zu weit, dem damals zuständigen Gericht auch (LG Arnsberg, Urteil vom 19. 12. 2000 – 5 S 191/00 = NJW-RR 2001, 1144)

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        8. Februar 2011 um 20:06

        Ja, ich glaube auch, dass dies die Praxis ist ohne, dass sich jemand darüber Gedanken macht, bis mal ein Urteil in der NJW erscheint.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      8. Februar 2011 um 20:05

      Solange die Gebühren noch für das Eis reichen, ist es ja ok :)!

    […] An dieser Stellewird der Spruch “Für ein Appel und ein Ei” verwendet. Hier war ein Rechtsanwalt auf der Suche nach einem Kollegen, der für ihn mal so schnell um die Ecke zum Gericht springt, eben für einen Appel und ein Ei. […]

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..