Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ?- „Mit Gehaltszahlungen sind alle Ansprüche auf Überstunden abgegolten.“

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Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ?- „Mit Gehaltszahlungen sind alle Ansprüche auf Überstunden abgegolten.“

In Arbeitsverträgen gibt es häufig Klausel in Bezug auf die Abgeltung und Gewährung von Überstunden. Der Arbeitgeber möchte hier häufig Geld sparen und versucht bestimmte Formulierungen, die meistens vom Arbeitnehmer nicht sorgfältig gelesen werden, in den Arbeitsvertrag unterzubringen. Die Frage ist, ob eine Formulierung, dass alle Ansprüche auf Zahlung von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, wirksam ist? Vom Bauchgefühl haben die meisten Juristen sicherlich ein Problem mit dieser Klausel. Was aber sagt das BAG?

Überstundenabgeltung mit dem Gehalt?

Eine Regelung wonach-  „mit der Gehaltszahlung alle Ansprüche auf Vergütung von anfallenden Überstunden abgegolten sind“ – ist unwirksam (LAG Köln, Urteil vom 20.12.2001, AiB 2003, 563).  Wenn dies nicht so wäre, könnte der Arbeitgeber ja einfach eine sehr geringe Regelarbeitszeit anordnen und danach die Vergütung bemessen und dann Überstunden regelmäßig anordnen. Dass dies vom Ergebnis her nicht richtig sein kann, leuchtet ein.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin

siehe auch:

Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?

2 Gedanken zu „Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ?- „Mit Gehaltszahlungen sind alle Ansprüche auf Überstunden abgegolten.“

    […] hinaus hat sich das BAG nun auch mit Klauseln in Arbeitsverträgen auseinandergesetzt, in denen sich der Arbeitnehmer z… hat. Solche Klauseln in Arbeitsverträgen sind […]

    […] BAG und Klausel: „Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten.“ 18. November 2011 um 06:29 | Veröffentlicht in Arbeitslohn, Überstunden, BAG, Bundesarbeitsgericht, Pauschalabgeltung, Ueberstünden | Hinterlasse einen Kommentar Tags: Abgeltungsklauseln – Überstundenvergütung und Mehrarbeit, Arbeitslohn, Ausschlussklausel, Überstundenabgeltungsklausel, Überstundenvergütung, BAG und Klausel: "Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten.", Bundesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht – Ausschluss von Überstundenabgeltung, im Lohn enthalten, lohn, Mehrarbeit, Pauschalabgeltung von Überstunden, pauschale Abzahlung, Vergütung In Arbeitsverträgen steht meist recht viel Günstiges für den Arbeitgeber. Nicht alles ist aber wirksam. Ein häufiger Streitpunkt sind dabei „Überstundenabgeltungsklauseln“. Für den Arbeitgeber scheint es auf den ersten Blick sehr komfortabel, wenn er z.B. vereinbart, dass „sämtliche anfallende Überstunden und Mehrarbeit mit dem Arbeitslohn bereits abgegolten sind„. […]

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