Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?

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Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?

Das Problem der nicht vergüteten Überstunden findet sich häufig, nicht nur im Raum Berlin. Zunächst sind allerdings einige Vorfragen zu klären.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die Arbeitszeit hinausgehen, welche für das jeweilige Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt worden sind (BAG 9 AZR 566/96). Faktisch ergibt sich daher zu 90 % die regelmäßige Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag.

Ist jede Überstunde vom Arbeitgeber zu vergüten?

Nein, grundsätzlich gilt, dass Überstunden nur dann vom Arbeitgeber zu vergüten sind, wenn diese von diesem angeordnet wurden. Daneben kann noch in Einzelfällen bei Notwendigkeit der Überstunden oder Duldung durch den Arbeitgeber ein Anspruch bestehen. Nun fragt sich der Arbeitnehmer, weshalb dies so kompliziert ist; eine Überstunde muss der Arbeitgeber doch bezahlen, egal, ob er diese angeordent hat oder nicht.

Diese Denkweise ist falsch. Es gibt keine Rechtsgrundsatz wonach eine Mehrarbeit/ Überstunden vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Arbeitnehmer auch die Mehrarbeit durch nachlässige Arbeitsweise provozieren kann und damit unrechtmäßig sein Gehalt erhöht. Von daher wird immer darauf abgestellt, dass der Arbeitgebert die Überstunden auch angeordnet hat. Diese Anordnung kann auch stillschweigend (also ohne konkreten Hinweis) erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitgeber mit einer Überschreitung der Arbeitszeit einverstanden ist („der Auftrag muss bis Ende der Woche erledigt sein!“).

Was muss nun der Arbeitnehmer vor Gericht vortragen und beweisen?

Der Arbeitnehmer muss vortragen und notfalls Folgendes beweisen:

  • regemäßige tägliche Arbeitszeit nebst Pausen
  • tatsächliche Arbeitsleistung (genau aufgeschlüsselt)
  • Pausen
  • Anordnung der Überstunden durch den Arbeitgeber

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten?

Ja, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung eine solche Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden ergibt.

Auch wenn dies nicht vereinbart ist, ist in Ausnahmefällen eine solche Verpflichtung anerkannt (aus Treu und Glauben, z.B. Existenz der Firma ist gefährdet).

Kann der Arbeitgeber die Vergütung der Überstunden ausschließen oder mit einer Pauschale abgelten?

Ein Ausschluss ist in engen Grenzen möglich. Ein kompletter Ausschluss der Vergütung von Überstunden – egal wie viele – ist als Verstoß gegen § 307 BGB (AGB-Kontrolle) unwirksam.

Die Rechtsprechung lässt aber einen Ausschluss in Höhe von 10 % über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit noch zu.

 Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin  

Rechtsanalt-Arbeitsrecht-Berlin-Kanzlei-Martin
Rechtsanalt-Arbeitsrecht-Berlin-Kanzlei-Martin

18 Gedanken zu „Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?

    Jörg Heber sagte:
    22. Juni 2009 um 21:31

    Das der Bummelei und der künstlichen Erhöhung der Arbeitszeit kein Vorschub geleistet werden soll, ist schon einzusehen, aber wenn der AN sich jede Überstunde einzeln bestätigen lassen soll, haben neu eingestellte Mitarbeiter sehr schlechte Karten wenn es um die Weiterbeschäftigung nach der Probezeit geht. Jeder AG wird die normale Arbeitszeit als ausreichend zur Erbringung der Leistungen betrachten, dies führt zu weiterem Druck des AN und daraus folgend kann es gesundheitsstörende Folgen haben (nicht umsonst beobachten Mediziner eine enorme Zunahme des „Burn-Out-Syndroms“).
    Ausserdem bin ich als AN in meinem Fall von einem zeitnahen Ausgleich in Form von Freizeit ausgegangen, welcher aber von länger beschäftigten Mitarbeitern mit Kommentaren wie: „In der Probezeit solche Anfragen zu stellen, erhöht nicht gerade deine Chancen!“
    Der Gesetzgeber sollte sich sicher auch einmal mit dieser Betrachtungsweise und dem sich daraus ergebenden Konflikt auseinander setzen.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      25. Juni 2009 um 11:02

      Richtig ist schon, dass der Arbeitnehmer in der Probezeit sich davor hüten wird, sich die Überstunden bestätigen zu lassen. Es geht vor allem nicht nur um die Bestätigung, sondern auch um die Anordnung. Der Arbeitgeber muss die Überstunden direkt anordnen, damit soll ja die „Bummelei“ verhindert werden.

        Su sagte:
        25. Februar 2010 um 21:11

        der AG muß nicht die Überstunden direkt anordnen, es reicht wenn angenommen werden kann, das er die Überstunden Angeordnet hätte oder er stillschweigend die Überstunden duldet. Bei einem Unternehmen mit Betriebsrat müß jede Überstunde durch diesen genehmigt werden, d.h. verlangt der AG ohne Zustimmung des BR´s Überstunden so handelt er rechtswiedrig!Er wird sich eine Unterlassungsklage und Buß-, Ordnungs-, Zwangsgeltgeld von bis zu 10000,- € je zuwiederhandlung einhandeln.

    Sunshine sagte:
    2. August 2009 um 17:42

    arbeite bei einer chinesischer Firma. sie verlaengt uns immer ueberstunden arbeiten. bis juli habe schon ca. 100 ueberstunden gehabt. jeden tag muss viel Vertrag im Systems eintragen, da gibt’s immer die Uhrzeit wann ich den letzten Vertrag eintragte,bzw wann ich feierabend machte. ist es ein Beweis davon, dass ich ueberstunden gearbeitet habe, obwohl mein Chef mir keinen offiziellen Anordnung gegeben hat?

    […] auch: „Muss mein Arbeitgeber die Überstunden zahlen?“ und „Muss man als Arbeitnehmer Überstunden […]

    Rainer Michel sagte:
    14. Juni 2010 um 17:52

    Wie sieht es aus, wenn man selbst Kündigt ich habe im laufe der Jahre etliche Überstunden angesammelt und durch Freizeitausgleich abgebummelt.
    Nach dem ich Kündigt habe, habe ich erfahren das noch 200 Überstunden offen sind die vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Ein Kollege von mir der eine Woche früher gekündigt hat bekam ein Firmenschreiben in dem steht das der Arbeitgeber die restlichen Überstunden nicht bezahlt.
    gibt es dazu Grundsatzurteil das der Arbeitgeber diese bezahlen muss.
    Wenn ja welche?

    neolinchen sagte:
    7. Dezember 2010 um 19:48

    Mich würde mal interessieren wer für die Überstunden aufkommt, wenn ein Betriebsübergang nach einer Insolvenz vorliegt ?
    Der alte oder der neue Arbeitgeber. Das Arbeitsamt nämlich nicht und auch nicht der Insolvenzverwalter. Aber irgend jemand muss die doch bezahlen oder ???

    Mario Meier sagte:
    18. Januar 2012 um 17:28

    Hallo,

    ich habe da auch mal eine frage. Also ich habe seid Juni 2011 eine Umschulung zum KFZ Lackierer. Alles gut und schön, nur nutzt mein Chef uns Auszubildende extrem aus in dem er uns Buckeln lässt bis spät Abends. In wie fern ist das rechtens?? In meinem Umschulungsvertrag steht das ich eine 40 Std. Woche habe. So jetzt ist letztens was passiert. Und zwar ist bei einem Fahrzeug ein Verdeck kaputt gegangen, welches wir natürlich bezahlen mussten. Da ich als letztes an dem Auto gearbeitet habe, war ich natürlich der Schuldige. Jetzt hat mein Chef gesagt das er mir den Betrag von den Überstunden abzieht. Darf er das, oder bin ich als Umschüler mit einem Azubi gleich zu stellen?? Muss er nicht dagegen Versichert sein?? Diese Sache ist im Juli 2011 passiert. Von da an habe ich schon einen Haufen Std. gesammelt. Nur wie hoch müssen die von meinem AG Vergütet werden?? Normaler weise wird es ja vom Gehalt berechnet, aber da ich ja nur eine (Ausbildungsvergütung) von 450€ Brutto bekomme wäre das ja ein lächerlicher Betrag für die Überstunde. Gibt es da einen Gesetzlichen Mindestsatz pro Überstunde?? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    LG Mario

      Paule sagte:
      15. August 2012 um 16:54

      Ich gehe mal davon aus das er damit den Selbstbeteiligungsanteil meint. Und ich fürchte ja das darf er.

    Stefan Mäurer sagte:
    12. Februar 2012 um 09:07

    Hallo.
    Ich arbeite auf einem sogenanten Fruchthof ,stehe da am Fliesband und verpacke da z.b.Suppengrün in Schalen oder Limetten eca.bin am Fliesband auf Festgehalt eingestellt und noch auf Probe.Mein wöchentlich Arbeitszeit beträgt laut Arbeitsvertrag 45 Std.die Woche auf 6 Arbeitstag,das sind normalerweise 6 Std. täglich,gearbeitet werden aber täglich mehr so zwischen 8-9 Std. plus ab und an Sonntags nochmal so bis zu 6 Std.Auch wenn andere Mitarbeiter ihre 8 Stunden voll haben ist für die regulär Feierabend, nur sollten z.b. die Suppengrün binder die auf Leistung bezahlt werden mehr arbeit haben,dann sollen wir denen helfen also Überstunden machen und das ganze ständig und vergütet wird nur über eine sogenannte Überstundenpauschale von 150 Euro.ist das alles so rechtens.
    Mfg Stefan

    Annemarie sagte:
    22. Juli 2012 um 20:31

    Ich arbeite in einer Bäckereifiliale, wir haben wenig Personal und die Stunden sind bekannt da täglich eine Abrechnung mit den Stunden ins Büro geht. Ich hatte im April und Mai je ca. 250 Stunden die bezahlt wurden, im Juni „nur“ 220 Stunden, die haben sie mir jetzt nicht bezahlt, ohne Ankündigung oder so wurden nur 178 Stunden gezahlt, geht das?

      Paule sagte:
      15. August 2012 um 16:57

      Bin kein experte in sachen recht aber: Ja das geht. Der Chef ist nicht verpflichtet dich auszuzahlen. Aber die restlichen Stunden darf er nicht streichen. Er muss sie entweder später zahlen oder abfeiern lassen.

    Tatjana sagte:
    30. Januar 2013 um 19:37

    Hallo,
    ich habe bis vor kurzem bei einer kleinen Firma als Hausmeisterin gearbeitet heute habe ich meine Kündigung gekriegt.
    Ich habe das ganze Jahr 2012 mit Überstunden(insgesamt 100Std.) also sprich vom Chef angeordnet gearbeitet und ich habe noch 18 tage Rest Urlaub den ich noch nicht in Anspruch genommen habe,jetzt nach dem ich meine fristlose Kündigung gekriegt habe hat mir mein Chef auch gleich gesagt das ich weder die Überstunden noch den Rest Urlaub ausbezahlt bekomme.Ich habe zwar die Stunden die ich gearbeitet habe alle aufgeschrieben aber nicht vom Chef bestätigen lassen genauso wenig habe ich ein Urlaubsschein ausgefüllt weil mein Chef mich von heute auf morgen in den Urlaub geschickt hatte und nach dem ich ihn angesprochen habe meinte er ich bräuchte keinen.Kann ich das irgendwie nachweisen und was soll ich am besten tun?hab ich jetzt wirklich Pech gehabt.

    Bea sagte:
    17. Dezember 2013 um 07:14

    Hallo bin bei meiner Firma (Bürotätigkeit) im Oktober ausgeschieden. Nun sind noch Überstunden offen, weil von der Arbeitszeit und wenigem Personal es nicht möglich war sie abzufeiern. Wie komme ich jetzt an das Geld?

    Bea sagte:
    17. Dezember 2013 um 07:16

    Und mein Zeugnis habe ich auch noch immer noch nicht obwohl ich Ihn schon mehrfach angeschrieben habe.

    […] Arbeitsverhältnis nicht mehr, dann „erinnern“ sich viele Arbeitnehmer daran, dass noch Überstunden aussehen und zu bezahlen wären (sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen). Eine genaue […]

    […] Jahr 2011 hatte sich das Bundesarbeitsgericht schon einmal mit einer Regelung im Arbeitsvertrag zur pauschalen Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit auseinanderzusetzen. Damals ging es um die […]

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