Überstunden, heute noch – muss der Arbeitnehmer dies machen?
Überstunden, heute noch – muss der Arbeitnehmer dies machen?
Im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden leisten muss. Der Arbeitgeber kommt – wie immer – kurzfristig zum Arbeitnehmer und teilt mit, dass dieser heute noch Überstunden machen muss. Muss der Arbeitnehmer dies?
Pflicht zur Leistung kurzfristiger Überstunden?
Im Normalfall muss der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren, damit der Arbeitnehmer sich auf die Überstunden einstellen kann. Wenn Überstunden noch am gleichem Tag geleistet werden sollen, dann müssen hierfür deutlich überwiegende betriebliche Interessen vorliegen, ansonsten ist der Arbeitnehmer hierzu nicht verpflichtet (Arbeitsgericht Frankfurt a.M. , Urteil vom 26.01.1998).
siehe auch: „Muss mein Arbeitgeber die Überstunden zahlen?“ und „Muss man als Arbeitnehmer Überstunden machen?“
RA A. Martin – Berlin-Stettin
1. Oktober 2015 um 11:47
[…] Arbeitnehmer/ Kläger befuhr mehrere Linien und wollte vom Arbeitgeber 649,65 Überstunden vergütet bekommen haben. Dabei ging der Kläger davon aus, dass seine regelmäßige Arbeitszeit, […]