Neuer und höherer Mindestlohn ab 1.01.2022!

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Neuer und höherer Mindestlohn ab 1.01.2022!
Mindestlohn 2022

Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015

Der gesetzliche Mindestlohn wurde erstmals im Jahr 2015 gesetzlich in Deutschland geregelt. Damals betrug dieser noch 8,50 € brutto pro Stunde.

Eine Mindestlohnkommission prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Mindestlohn angepasst werden sollen oder nicht. Ein entsprechender Vorschlag wird dann unterbreitet.

Durch Verordnung wird dann der höhere gesetzliche Mindestlohn festgesetzt.

gesetzlicher Mindestlohn ab dem 1.1.2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem

1.1.2021 brutto € 9,82 pro Arbeitsstunde.

Die mit der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9.11.2020 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30.6.2020.

Mindestlohn 2022 in Höhe von 12,00 Euro brutto

Im Jahr 2022 soll es nach der neuen Bundesregierung eine einmalige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf € 12,00 brutto pro Zeitstunde geben. Wann dies genau geschehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt (Update: ab 1.10.2022 soll dies der Fall sein).

kein Verzicht ohne Prozessvergleich möglich

Der Verzicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch ist grundsätzlich nicht möglich. Zulässig ist nur ein Verzicht im Wege des gerichtlichen Vergleichs (Prozessvergleich), weil dieser einen ausreichenden Schutz des Arbeitnehmers vor einem ungerechtfertigten Verlust des Mindestlohnanspruchs sicherstellt. Ausgeschlossen ist der Verfall des Mindestlohnanspruchs durch arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Ausschlussklauseln.

Update 29.01.2022

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn ab dem 1.Oktober 2022 auf € 12,00 brutto pro Zeitstunde steigen.

Monatslohn bei 40 -Stunden-Woche

Die Höhe des Bruttomonatslohnes bei einer 40-Stunden-Woche bei einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde erfahren Sie hier.


Urteile zum gesetzlichen Mindestlohn

Zum Mindestlohn gab es bereits eine Reihe von interessanten Entscheidungen:

  1. BAG: Ausschlussklausel ohne Ausnahme von Mindestlohnansprüchen unwirksam
  2. BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des Mindestlohns nicht verfallen!
  3. BAG: Feiertagsvergütung und Nachtarbeitszuschlag bestimmen sich wenigstens nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
  4. BAG: gesetzlicher Mindestlohn ist auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen
  5. LAG Berlin-Brandenburg: monatlich Sonderzahlungen können auf gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

4 Gedanken zu „Neuer und höherer Mindestlohn ab 1.01.2022!

    […] Gesetzt – Mindestlohngesetz – die unterste Grenze des Einkommens eines Arbeitnehmers. In den Jahren 2021 und 2022 wird der Mindestlohn jeweils halbjährig steigen. Die einmalige Erhöhung auf € 12,00 brutto pro Stunde ist hier auch schon aufgeführt. Wann […]

    […] Neuer und höherer Mindestlohn ab 1.01.2022! […]

    […] gibt es wieder ein bundesweit verbindliches Mindeststundenentgelt für diese Branche, welche den gesetzlichen Mindestlohn […]

    […] gesetzlicher Mindestlohn ab 2022 […]

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