Fachanwälte für Arbeitsrecht ab 1.1.2015 – 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Ab dem 1.1.2015 müssen nach der Fachanwaltsordnung die Fachanwälte (auch die für Arbeitsrecht) insgesamt 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren. Bisher waren die 10 Stunden.
Davon dürfen allerdings 5 Zeitstunden im Selbststudium absolviert werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin
31. Januar 2016 um 09:30
[…] Weiterbildungen ist Dr. Koch vielen Rechtsanwälten (besonders Fachanwälten für Arbeitsrecht, die sich regelmäßig weiterbilden müssen) bekannt. Viele Kollegen schätzen sein Fachwissen und […]