Fachanwälte für Arbeitsrecht ab 1.1.2015 – 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr

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Ab dem 1.1.2015 müssen nach der Fachanwaltsordnung die Fachanwälte (auch die für Arbeitsrecht) insgesamt 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren. Bisher waren die 10 Stunden.

Davon dürfen allerdings 5 Zeitstunden im Selbststudium absolviert werden.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Ein Gedanke zu „Fachanwälte für Arbeitsrecht ab 1.1.2015 – 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr

    […] Weiterbildungen ist Dr. Koch vielen Rechtsanwälten (besonders Fachanwälten für Arbeitsrecht, die sich regelmäßig weiterbilden müssen) bekannt. Viele Kollegen schätzen sein Fachwissen und […]

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