Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Blog

Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin
Auf meinen diesen Blog (Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog) erhalten Sie Informationen zum Arbeitsrecht, insbesondere aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Den ersten Artikel zum Arbeitsrecht habe ich im März 2009 hier veröffentlicht.
Als Author – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin – bin ich seit dem Jahr 2003 als Anwalt zugelassen und bin vor allem am Standort in Berlin (Marzahn-Hellersdorf) im Arbeitsrecht tätig.
Überwiegend beschäftige ich mich mit Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklagen) und berate und vertrete vor allen in der Problematik „Kündigung und Abfindung„. Ein Großteil meiner arbeitsrechtlichen Verfahren habe ich vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Der Blog beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Problemen und vor allen aktuellen Entscheidung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgericht sowie der Rechtsprechung des EuGH, soweit diese Bezug zum Arbeitsrecht hat.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Berlin-Brandenburg.
Innerhalb des Arbeitsrechtes geht es vor allem dann um Artikel und Entscheidungen zur Thematik Kündigung, Abfindung, Kündigungsschutz, Lohn, Urlaub, Überstundenvergütung, Haftung des Arbeitnehmers und anderen Bereichen des Arbeitsrechts.
Viel Spaß beim Lesen!
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht ab 1.1.2015 – 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
Ab dem 1.1.2015 müssen nach der Fachanwaltsordnung die Fachanwälte (auch die für Arbeitsrecht) insgesamt 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren. Bisher waren die 10 Stunden.
Davon dürfen allerdings 5 Zeitstunden im Selbststudium absolviert werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin
umfangreichere Fortbildung für Fachanwälte (auch für Arbeitsrecht) beschlossen
In Deutschland gibt es ungefähr 30.000 Fachanwälte. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dabei einer der beliebtesten Fachanwaltstitel.
Um Fachanwalt zu werden, muss man besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Nach Erhalt des Fachanwaltstitels muss der Fachanwalt sich regelmäßig fortbilden und dies gegenüber der Anwaltskammer nachweisen.
Derzeit ist steht eine jährliche Fortbildungspflicht von 10 Zeitstunden.
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat nun beschlossen, dass der zeitliche Umfang der Fortbildungspflicht erhöht wird. Jährlich muss der Fachanwalt nun wenigstens 15 Zeitstunden an Fortbildung nachweisen.
Darüber hinaus sollen nun auch jährlich 5 Stunden im Selbststudium erfolgen können, wenn eine „Lernerfolgskontrolle“ erfolgt.
RA A. Martin
Fachanwalt für Kündigungsschutzrecht – gibt es das?
Fachanwalt für Kündigungsschutzrecht – gibt es das?
Es gibt mittlerweile diverse Fachanwälte, z.B. für Familienrecht, für Verkehrsrecht und natürlich auch den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Zahl der Fachanwaltschaften steigt ständig.
Da es nun mittlerweile für alles Mögliche eine Fachanwaltschaft gibt, stellt sich die Frage, ob es auch den Fachanwalt für Kündigungsschutzrecht gibt.
Um die Frage schon vorab zu beantworten, den Fachanwalt der Kündigungsschutzrecht gibt es natürlich nicht, auch wenn viele Arbeitnehmer dies glauben.
Völlig abwegig wäre die Einführung dieser Fachanwaltschaften allerdings nicht. Da sich der Facharbeiter für Arbeitsrecht auch mit betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen herumschlagen muss (um überhaupt erst den Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen) ,und die Fachanwaltschaft allein nichts darüber aussagt, ob der Fachanwalt nach der Verleihung des Fachanwaltstitels sich über durchschnittlich häufig mit Kündigung (oder mit anderen arbeitsrechtlichen Themen) auseinandersetzt, stellt sich die Frage, ob nicht ein Fachanwalt für Kündigungsschutzrecht eingeführt werden sollte.
Diesbezüglich sehe ich aber schwarz, das schon mein Vorschlag der Einführung des Fachanwalts für das kaukasische Hütehunderecht nicht von der Bundesrechtsanwaltskammer aufgegriffen wurde.