Betriebsstilllegung und betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsstilllegung und betriebsbedingte Kündigung

Über die betriebsbedingte Kündigung, insbesondere über innerbetriebliche und außerbetriebliche Ursachen einer betriebsbedingten Kündigung wurde hier bereits berichtet. Eine häufige Ursache – manchmal auch vorgeschoben – ist die Betriebsstilllegung durch den Arbeitgeber.

betriebsbedingte Kündigung – Betriebsstilllegung

Die Betriebsstilllegung des gesamten Betriebes des Arbeitgebers oder nur eines Teils des Betriebes stellt nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 27.11.2003 in NZA 2004, 477) einen Grund für die betriebsbedingte Kündigung dar.

Was ist eine Betriebsstilllegung?

Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft mit der ernsthaften Absicht des Arbeitgebers den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer noch unbestimmte Zeit aufzugeben.

ernsthafte Absicht des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer muss ernsthaft und endgültig die Betriebsschließung beschlossen haben. Dies muss zumindest zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitnehmers vorliegen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist von daher nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung den Entschluss zur Betriebsstilllegung noch nicht abschließend gefasst hatte. Auch spricht gegen den ernsthaften und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber noch zum Zeitpunkt  der Kündigung sich um neue Aufträge bemüht oder in Verhandlungen über den Verkauf des Unternehmens steht.

Bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH) äußert sich die Absicht zur Stilllegung durch einen entsprechenden Beschluss. Die Rechtsprechung hält einen solchen Beschluss aber nicht zwingend für erforderlich.

Wiedereröffnung des Betriebes zum späteren Zeitpunkt

Die Wiedereröffnung des Betriebes mit einer anderen Belegschaft spricht gegen den ernsthaften Willen zur Aufgabe des Betriebes und einen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers zur Folge haben. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb nach der Kündigung des Arbeitnehmers gar nicht weitergeführt wird.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

3 Gedanken zu „Betriebsstilllegung und betriebsbedingte Kündigung

    […] Air Berlin beim Antrag auf gerichtliche Zustimmung zu einer Betriebsänderung (nämlich der Betriebsstilllegung) ohne Durchführung von Verhandlungen mit der Personalvertretung Kabine vor einer […]

    […] der Praxis kommen oft Fälle der Schließung von Teilen eines Betriebs bzw. von Filialen vor. Betroffene Arbeitnehmer erhalten dann meist eine betriebsbedingte Kündigung und wissen nicht […]

    […] beschloss im März 2014 ihren Betrieb, in welchem der klagende Arbeitnehmer tätig war, stillzulegen. Der Betriebsrat wurde Über die damit verbundene Massenentlassung […]

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