Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen?

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Das Thema Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen spielt in der Praxis immer wieder eine Rolle. Gerade bei ausländischen Arbeitnehmern (z.B. Polen), in deren Rechtsordnung häufig Schmerzensgeldansprüche gegen den Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen im Betrieb geltend gemacht werden, herrscht die Meinung vor, dass solche Ansprüche auch in Deutschland leicht geltend zu machen sind.  Häufig wird von daher hier irrig angenommen, dass der Arbeitgeber bei jeden schuldhaft herbeigeführten Arbeitsunfall ein Schmerzensgeld an den Arbeitnehmer zu zahlen hat.

Arbeitsunfall und Schmerzensgeld

Grundsätzlich gilt hier:

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit beim Arbeitgeber, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen diesen, sondern allein gegenüber der Berufsunfallversicherung.

Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gilt die Haftungsfreistellungen nach §§ 104 ff. SGB VII. Danach haftet der Arbeitgeber auf Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn er schuldhaft den Unfall herbeigeführt hat (z.B. der Arbeitnehmer arbeitet mit unsicheren Werkzeug/Arbeitsplatz). Dies reicht allein nicht aus.

Nur wenn man dem Arbeitgeber direkten Vorsatz nachweisen kann, besteht hier ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber.

Das Bundesarbeitsgericht( BAG Urteil vom 19.02.2009 – 8 AZR 188/08) führt dazu in einer neuen Entscheidung aus:

„Zunächst legt das Landesarbeitsgericht einen zutreffenden Beurteilungsmaßstab bei der Prüfung an, ob der Beklagte zu 1) vorsätzlich gehandelt hat. So ist die Annahme des Berufungsgerichts zutreffend, dass allein der Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kein vorsätzliches Verhalten indiziert, sondern dass ein Arbeitsunfall nur dann vorsätzlich herbeigeführt worden ist, wenn dieser gewollt und für den Fall seines Eintritts gebilligt worden war. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung eines Schädigers mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall iSd. § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO (in der bis 31. Dezember 1996 geltenden Fassung)gleichzubehandeln. „

Schmerzensgeldanspruch gegen schädigenden Arbeitskollegen

In der letzten Zeit hat es einige Entscheidungen gegeben, wonach ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Arbeitskollegen, sofern dieser Schädiger ist, bestehen kann.  Wichtig ist dabei, dass es zu einem solchen Anspruch nur dann kommt, wenn die Schädigung faktisch „außerdienstlich“ erfolgt. Dies kann auch während der Arbeit geschehen, wenn hier kein Zusammenhang zur Arbeit besteht. So hat das LAG Hessen einen Azubi 25.000 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen, der von einem Arbeitskollegen am Auge verletzt wurde.

Diese Entscheidung ist vom BAG mittlerweile bestätigt worden.

 

Rechtsanwalt A. Martin Arbeitsrecht Berlin

24 Gedanken zu „Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen?

    miro sagte:
    8. Februar 2010 um 16:42

    ich bin aus 6m höhe vom gerüst gefallen und habe einen schweren bauchtraumer erlitten vom gesetz her dürfte ich nur bis 4m höhe gerüst abbauen nach dem unfall kann ich diesen beruf nicht mehr ausüben
    hab eine op von 6 stunder hinter mir und lag einige tage auf intersiv
    es ist ein wunder das ich noch lebe
    mein chef wollte nicht das die wahrheit ans licht kommt und hat der bg die situation ganz anders geschildert
    jetzt mache ich eine umschulung die ich von der bg bezahlt bekomme
    welche rechte habe ich meinem alten arbeitgeber gegenüber
    was kann ich machen

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      8. Februar 2010 um 18:47

      Mein Tipp: So schnell, wie möglich zum Anwalt und nicht in irgendwelchen Foren nach Rat fragen!

        Sahin Senol sagte:
        24. Juli 2013 um 15:53

        War ich schon aber wenn es nach mein Anwalt geht ist 1000€-2000€ Schmerzensgeld schon optimal das sehe ich aber leider nicht so deswegen habe ich das hier gepostet

    […] bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber hat. Das Thema Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen wird von viele Arbeitnehmer falsch […]

    Baier Dirk sagte:
    16. März 2012 um 19:01

    Hatte einen Arbeitsunfall bei dem ich mir das Kreuzbein auf beiden Seiten gebrochen habe und wurde auch verschraubt. Der Unfall ereignete sich durch das umkippen eines Materialstangenwagen der etwas über 500 kg gewogen hat. Mein Kollege zog den Wagen von dem Stellplatz weg und wollte Ihn an die Masch. zur bearbeitung fahren. Beim rausfahren setzte der eine Wagen auf dem anderen auf und da ich schon immer hilfsbereit war habe ich den Wagen von der Seite zum mir gezogen, bei dieseer Aktion kippte der Wagen auf mich und lag dann auf meinen Oberschenkel. Die wucht des umgefallenen Wagen setzte mich rückwaärts auf meinen Hintern dadurch brach mir das Kreuzbein. Der Wagen war eine eigenkonstruktion von unseren Schlossern und wurde auch von keinem Statiker abgenommen. Habe icheine möglichkeit meinen Arbeitgeber auf Schmerzensgeld zu verklagen?

    malingriaux, nicole sagte:
    24. April 2012 um 12:28

    Guten Tag, ich hatte einen Arbeitsunfall.Arbeite bei der Caritas in einer Wohngruppe mit 10 Mehrfachschwerstbehinderten Menschen. Bei morgendlichen Anziehen der Socken schlug mich ein Bewohner mit der Hand 2x heftig auf`s linke Ohr, so dass ich auf dem Ohr ab dato sehr schlecht hörte und einen Dauertinitus hatte bzw. noch habe trotz OP, die ich vor ca. 4 Wochen hatte. Das Hörvermögen ist immer noch nicht zurück. Ab nächster Woche nehme ich auch wieder meine Arbeit auf. Bin noch weiter in Behandlung beim D-Arzt für HNO, wo demnächst wieder ein Hörtest gemacht wird.Meine Frage, kann ich Schmerzengeld beim Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst u Wohlfahrtsplege einlegen? Oder haftet dafür der Bewohner?

    MfG

    Elke Teitz sagte:
    29. Juli 2012 um 09:27

    Meine Tochter hatte bei ihrer Abschlussprüfung als Tierlegerin einen Unfall. Sie versuchte zwei beissende Hunde zu trennen und wurde dann selbst angegiffen und in den Arm gebissen.Musste dann sofot in die Notaufnahme und 3 Wochen ins Krankenhaus mit mehreren Operationen. Sie ist immer noch in Behandlung da bei der Wundheilung Komplikationen aufgetreten sind.
    Weiterhin wurde meiner Tochter mitgeteilt, dass mit Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag endet und sie nicht übernommen wird. Leider ist sie jetzt ohne Arbeit aber auch nicht inder Lage wegen dem kaputten Arm eine neue Arbeit anzutreten. Wie soll sie sich verhalten ?

      Hajo Mueller sagte:
      30. Juli 2012 um 16:33

      Sie hat wohl anspruch auf Verletztengeld und möglichewrweise auf eine Unfallrente danach

    Kama sagte:
    13. August 2012 um 11:20

    ich mache eine praktikum in behindertenwerkstatt. Jede woche haben wir verschidene projekte in denen die menschen teilnehmen können. Ich war in der sportgruppe. Habe mich am kniegelenk stark verletzt, War auch krankgemeldet. Habe ich dass recht auf schmerzensgeld?

    Christoph sagte:
    25. August 2012 um 19:49

    Hallo hatte gestern einen Arbeitsunfal. Ich bin von einem Gerüst gefallen welche eine Firma aufgebaut hatte. Aber ich bin nicht durch Dummheit runtergefallen
    Sondern der Boden war nicht Ichthyosaurier eingehakt bzw. Ddas gerüttelt wurde Defekt verbaut und als ich draufstand brach es unter meinen Füßen zusammen und nun habe ich die 2 und 3 Lendenwirbel ( die aussenknochen) gebrochen was kann ich tun? Wegen Schmerzensgeld Bilder der defekten teile hat mein Chef und je Polizei gemacht….?

    ekmen hasan sagte:
    27. November 2012 um 16:39

    Hallo !
    ich arbeite an einer rohrbiegerei firma!
    und habe mir bei einer biegemaschiene meine 2finger kuppen quasi keine nägeln mehr die rechtehand mittel u. ringfinger verloren.
    Habe ich ein Anspruch auf schmerzengeld?

    Ernst Andrea sagte:
    19. Januar 2013 um 17:14

    Guten Tag,

    ich hatte vor 1 1/2 Jahren einen Arbeitsunfall wobei ich mir beim Anklappen einer Drehtür die Hand gequetscht habe …. nach 3 tagen bin ich zum arzt ( vorher war es nicht möglich da viele Kollegen im urlaub waren !!!) …..nun ist meine hand ständig angeschwollen und taubes gefühl ( verdacht aus Carpaltunnelsyndrom )..nun die frage : Muss mir mein Neuer Arbeitgeber beim Fall das ich ausfalle Lohnfortzahlungen zahlen oder muss dies die Berufsgenossenschaft tun ??? steht mir Verletztengeld zu ???

    Rosa sagte:
    14. Februar 2013 um 15:21

    Hallo Leute,

    ICh hab mich auf der Arbeit am Unterschenkel stark verbarannt dritten Grades…. Hatte auch eine Op hinter mir (Hauttransplatation) & der Heilungsprozess ist immer noch nicht vorbeit seit fast 2 und halb Monaten…. Hab ich Anspruch auf Schmerzensgeld????

    ekmen hasan sagte:
    25. März 2013 um 11:33

    Hallo ! ich arbeite an einer rohrbiegerei firma! und habe mir bei einer biegemaschiene meine 2finger kuppen quasi keine nägeln mehr die rechtehand mittel u. ringfinger verloren. Habe ich ein Anspruch auf schmerzengeld?

    Sahin Senol sagte:
    24. Juli 2013 um 15:27

    Ich hatte eine Arbeitsunfall auf Verschulden von mein Vorarbeiter er hat mich an einer kaputten Presse arbeiten lasse und dazu noch ein Knopf von der Presse angeklebt und ich wusste es nix davon dann wollte ich von der Presse das bearbeitet Stange rausnehmen und die Presse ging automatisch los und presste meine Hand ein nur mein Zeigefinger hat was abbekommen mein Vorarbeiter und 2 Firmen Ärzte und 3 Mitarbeiter waren zustelle als Zuschauer keiner von denen hat den Notruf Gerufe. Obwohl ich gebettelt habe und das mehr Mals aber es Kamm nur ein Wort von denen die haben kein Handy/Telefon im griffnähe dann musste ich in mein Zustand noch mit mein eigenes Handy den Notruf anrufen lassen aber auch nur weil ich die Leute angebettelt habe ich ich wurde ins Krankenhaus Gefahren und hatte eine Not Operation mein linker zeige Finger waren die Nerven und der tiefen beugesehne durchtrennt ich kann meil finger nicht mehr richtig bewegen und und taub ist mein Finger auch noch ich habe bis heute Schmerzen und Probleme mit mein Finger ich war jetzt schon bei 3 verschiedene Krankenhäuser wegen begutachten aber alle haben gesagt das das ich den Finger nie wieder richtig bewegen kann es wird für immer so bleiben der Unfall ist ca jetzt 1 Jahr her davon war ich 9 Monate krankgeschrieben ich komme mit der ganze Situation nicht klar das ich wegen mein Vorarbeiter ein Unfall hatte und das mir keiner erste Hilfe geleistet hat und dann auch noch weil ich in der probezeit war noch in der krank phase gekündigt wurde ich bin seit Monaten beim Therapeutin im Behandlung ich hatte vor kurzen eine Verhandlung und der Anwalt von mein Vorarbeiter hat mir 1000€ Schmerzensgeld angeboten ich habe es abgelegt weil ich das nicht für gerecht finde meine frage ich mit wieviel Schmerzensgeld kann ich maximal rechnen?? Leider habe ich keine Unterlagen oder Bilder das alles hat mein Anwalt.

    MfG Sahin

    Sahin Senol sagte:
    24. Juli 2013 um 15:49

    Was soll ich daraus jetzt verstehen??

    Frank sagte:
    8. August 2013 um 07:13

    Hallo , ich hatte einen Arbeitsunfall und habe mir den Mittelfußknochen gebrochen. Durch eine Störung in einer Maschiene mußte ich diese betreten und bin auf einem Kabelkanal , wo die abdeckung nur lose aufgelegt war abgerutscht und umgeknickt.Kann ich die Firma die diese Maschiene aufgebaut hat auf schmerzensgeld verklagen ?

    Stefan sagte:
    20. August 2013 um 18:20

    Guten Abend,

    Ich hatte am 09.08.2013 einen Arbeitsunfall an der Kreissäge. Ich hatte mit einem Kollegen ca 8m lange, Chromatierte Profile aufgelegt (dürfen nur mit Handschuhen angefasst werden, da die veredelten Profile vom Schweiß korrodieren), die zugeschnitten werden sollen. Beim Auflegen wurde mein linker Zeigefinger vom Handschuh in das Sägeblatt ( welches ca 30mm abgesenkt) gezogen. Ich erlitt einen ca 20x5mm großen bis kurz vor den Knochen tiefen Schnittwunde. Wurde per Krankenwagen sofort ins KH gefahren. Habe dort ne Folie bekommen damit sich ein Hämatom bilden kann. Am Knochen ist Gott sei Dank nichts. Jedoch, habe ich bedenken das ich in der Fingerkuppe kein Gefühl mehr bekomme.

    Grundsätzlich gilt ja: an Kreissägen (egal ob Holz oder Metall) dürfen keine Handschuhe (wenn dann nur Schnittfeste) getragen werden. Steht mir Aufgrund der Tatsache Schmerzensgeld seitens der Firma zu???

    Wäre top wenn da jemand ne Antwort drauf hat.

    Danke schon mal 😉

    MfG Stefan

    Marc Korte sagte:
    16. Dezember 2014 um 23:20

    Guten Abend,
    ich hatte am 17,12,2014 einen Arbeitsunfall vom Abpumpen von Chemieflüssigkeit was 90 grad heiß war . Und zwar ist folgendes passiert , ich habe die pumpe vom einem Fass ins andere Fass gepumpt und aufeinmal platzte der Schlauch und es kam wie eine Fontäne auf meinen Körper zu , ich habe Verbrennungen 2ten Grades am Bein und an beiden füßen , ich kann zurzeit erst mal nicht mehr laufen. ich habe alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten und mich trotzdem verletzt. das konnte keiner ahnen , das der schlauch aufeinmal aufplatzt. habe ich anspruch auf Schmerzensgeld?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      19. Dezember 2014 um 16:38

      Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten.

    N Andreas sagte:
    29. Mai 2015 um 08:22

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich arbeite bei der BVG als Linienbusfahrer und hatte am 24.4. einen Verkehrsunfall (Seitenspiegel eines PKWs gestreift) worauf der Fahrer und drei Insassen meinen Bus an der nächsten Kurve zu Fuß stoppten und der Fahrer die Einstiegstüre eintrat. Glassplitter trafen mich ohne äußere Verletzungen, der Schock jedoch war und ist erheblich. Daraufhin wollten mich die vier Personen töten etc.
    Die Alarmanlage und zu Hilfe kommende Fahrgäste und Kollegen sowie die von mir alarmierte Polizei verhinderten ein Schlimmeres. Feststellung des Schadens auf zwei Aktenzeichen der Polizei. Zusätzlich Strafantrag der BVG wegen versuchter Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachschaden. Meinerseits privater Strafantrag wegen Beleidigung bis jetzt.
    Krankschreibung vom 24.4. bis 12.5.und erneut vom 17.5.bis 31.5.
    Finanzieller Ausfall bis zu 500 Euro oder etwas mehr und starke psychische Belastung Arztbesuche, Schlafstörungen etc. Was und wie kann ich ohne Rechtschutzversichung oder ohne rechtlichen Beistand Schmerzensgeld und Ausfallsgeld verlangen?

    MfG

    Andreas N

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. Mai 2015 um 09:42

      Ohne Rechtsanwalt ist dies schwierig. Lassen Sie sich am besten in Berlin von einem Kollegen beraten, der sich mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen gut auskennt. Selbst mit Anwalt wird dies nicht einfach,wenn die psychischen Beeinträchtigungen wird man im Bestreitensfall nachweisen müssen. Es gibt in Berlin auch Anwälte, die häufig Opfer von Straftaten vertreten. Diese kennen sich mit der Materie meist am besten aus.

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