Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht- Unterschiede zu den Zivilgerichten
Auch Verfahren vor dem Arbeitsgericht kosten und nicht nur die Anwaltsgebühren. Allerdings gibt es doch einige Unterschiede in Bezug auf die Erhebung und Höhe der Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht in Vergleich zu den Zivilgerichten.
Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Folgende Besonderheiten gibt es diesbezüglich im arbeitsgerichtlichen Verfahren:
- vor dem Arbeitsgericht werden Kostenvorschüsse werden nicht erhoben
- durch den Vergleich vor dem Arbeitsgericht entfallen die Gerichtsgebühren
- die Verfahrensgebühr vor dem Arbeitsgericht entsteht nur in Höhe 2,0
Siehe auch den Artikel „Gerichtskosten im Kündigungsschutzverfahren“ und „Kostentragung vor dem Arbeitsgericht„.
RA Martin – Anwalt Arbeitsrecht Berlin
5. Juli 2011 um 17:44
[…] die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht im Unterschied zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten habe ich bereits gepostet. Hier gibt es […]