Ist ein Arbeitsverhältnis nichtig bei fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers (Ausländerbeschäftigung)?

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Ist ein Arbeitsverhältnis nichtig bei fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers (Ausländerbeschäftigung)?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ausländische Arbeitnehmer – z.B. Arbeitnehmer aus Polen – ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Wenn nun der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließt und  keine wirksame Arbeitserlaubnisse vorliegt, stellt sich die Frage, ob dies automatisch zur Unwirksamkeit/Nichtigkeit des Arbeitsvertrages führt?

fehlende Arbeitserlaubnis und Kündigungsmöglichkeit

Fehlt die Arbeitserlaubnis, so ist in der Regel eine personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber möglich, da der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr bringen kann. Diesbezüglich verweise ich auf meinem Beitrag “ fehlender Arbeitserlaubnis-Kündigung möglich?„.

fehlende Arbeitserlaubnis-Nichtigkeit des Arbeitsvertrages?

Das Fehlen einer Arbeitserlaubnis, die ja zur Berufsausübung notwendig ist, führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses, sondern gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III /  gemäß § 4 Abs. 3 AufenthG zu einem Beschäftigungsverbot. EineVereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer, dass  das Arbeitsverhältnis unter die auflösende Bedingung eines wirksamen Aufenthaltstitels stellt, ist unwirksam. Dies findet man ab und zu noch in Arbeitsverträgen.

Das Beschäftigungsverbot rechtfertigt aber in der Regel eine personenbedingter Kündigungsgrund des Arbeitgebers . Dies gilt selbst dann, wenn noch nicht rechtskräftig über die Erteilung der Arbeitserlaubnis entschieden wurde.

Wurde keine seitens der Behörde keine  Arbeitsgenehmigung erteilt, liegt gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III / gemäß § 4 Abs. 3 AufenthG ein dauerndes Beschäftigungsverbot vor, weshalb dem ausländischen Arbeitnehmer die Arbeitsleistung dauernd unmöglich ist.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

6 Gedanken zu „Ist ein Arbeitsverhältnis nichtig bei fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers (Ausländerbeschäftigung)?

    […] ich bereits ausgeführt hatte, ist ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers nicht nichtig, sondern weiterhin wirksam. Es besteht ein Beschäftigungsverbot nach § 284 SGB III. Die Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer […]

    Nicola sagte:
    16. April 2013 um 19:00

    Bei einem Mitarbeiter (Rumäne) hat sich nachträglich herausgestellt, dass er trotz Hochschulabschluss eine Arbeitserlaubnis für die gewünschte Tätigkeit benötigt. Wir haben diese nun beantragt. Dürfen wir ihm in der Wartezeit bis auf Erteilung der Arbeitserlaubnis die SV-Beiträge weiter bezahlen oder führt dies zu Problemen?
    Vielen Dank

    Heckenthaler sagte:
    21. März 2018 um 10:01

    Hallo.meine Tochter hat ein Freund der aus Pakistan kommt. Er ist in Werdau gemeldet und meine Tochter in Wittlich..sie erwartet ein Kind von ihm..Er bekommt eine Arbeitsgenehmigung sobald er ein Arbeitsvertrag hat..aber die Unternehmer verlangen erst eine Arbeitsgenehmigung bevor er ein Arbeitsvertrag bekommt ..was nun?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      25. März 2018 um 09:20

      Er soll sich anwaltlich vor Ort beraten lassen.

    Lisa sagte:
    20. Februar 2024 um 20:23

    Hallo mein Freund hat eine Arbeitsvertrag aber hat bis jetzt keine schriftliche Arbeitserlaubnis (Bescheinigung) bekommen .Was nun?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      26. Februar 2024 um 07:24

      Guten Tag, er soll sich an einen Fachanwalt vor Ort wenden.

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