Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht?

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Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht?

Das neue erweiterte Führungszeugnis ist in aller Munde und hat bei vielen Arbeitnehmern eine Verunsicherung herbeigeführt (insbesondere in Bezug auf Anforderung und Kostentragung). Die Frage ist nun, wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht? Gibt es auch hier so etwas, wie eine Verjährungsfrist?

Löschung der Einträge im Führungszeugnis

Die Regelungen über das Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. In Bezug auf die Frage der Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregister 2 x Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.

§ 34 BZRG – die Fristen für die Löschung

Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:

Löschung nach 3 Jahren:

  • Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
  • Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
  • Jugendstrafe bis zum einem Jahr
  • Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung

Löschung nach 5 Jahren:

  • bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle

Löschung nach 10 Jahren:

  • Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)

Wortlaut des § 34 BZRG

(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

1.

drei Jahre

bei Verurteilungen zu

a)

Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,

b)

Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,

c)

Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,

d)

Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,

e)

(weggefallen)

2.

zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

3.

fünf Jahre in den übrigen Fällen.

(2) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nicht mehr in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt zehn Jahre.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe d, Nr. 2, Nr. 3 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrests oder der Jugendstrafe. Bei Erlaß des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe verlängert sich die Frist um den zwischen dem Tag des ersten Urteils und dem Ende der Bewährungszeit liegenden Zeitraum, mindestens jedoch um zwanzig Jahre.

Man sollte hier auch abwarten, wie die Verwaltungspraxis hier gehandhabt wird.

www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

86 Gedanken zu „Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht?

    Krutzki sagte:
    8. November 2011 um 12:17

    wie ist es ,wenn man seine Geldstrafe beglichen hat und nun eine löschung beantragt hat ,diese jedoch erst nach einer Ausweiskopie und nach einer angeblichen Prüfen ( welche ) auch immer möglich sein soll .

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 20:59

      Das ist absolut die koreckte Vorgehensweise.

      Klaus sagte:
      16. November 2015 um 11:36

      Hier nochmals ein Hinweis !! Die Löschung beginn erst ab dem datum wo das Urteil rechtskräftig ist !!

      Zum beispiel: Urteil am 13.04.2007 -> Rechtskraft am 15.06.2007 dann endet der Eintrag bei 3 vierjähriger Frist am 16.06.2010 und so weiter !! Maßgeblich ist immer die Rechtskraft des Urteils !! erst dann beginnt die Frist zulaufen ( 3; 5 ; 10 Jahre )

    Brausch Thomas sagte:
    25. November 2011 um 12:35

    Hallo,
    meine Verurteilung war am 18.09.07 damals habe ich 2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung bekommen. Nun möchte ich diese Eintragung löschen lassen. Ist das möglich? Wenn ja wie schnell geht es? Habe mich frewillig zur Bundeswehr gemeldet und brauche daher ein sauberes Führungszeugnis. Die Bundeswehr ist für mich und meine Familie die letzte Hoffnung auf ein vernünftiges Leben. Bitte um Antworten per Email wer was genaues weiß und mir evtl weiterhelfen kann.

    Danke im Vorraus

      Niki Sink sagte:
      4. Mai 2017 um 14:09

      Hallo Thomas ist Dein Führungszeugnis wieder sauber? Bei mir war es 2010 = Verjährung 5 Jahre plus 2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung dazu. Ich habe jetzt ein Führungszeugnis beantragt und hoffe auf keinen Eintrag mehr. Bin wegen Betrug (Vereinsache) verurteilt worden. Unwissenheit schütz eben nicht.
      Tierisch angespannt und nervös, plötzlich will mein Arbeitgeber nach 2 Jahren dieses Zeugnis

      Niki

      Mario sagte:
      22. Februar 2018 um 22:53

      Hi, ich wurde im Jahr 2000 verurteilt wegen
      Helerei und im Jahr 2003 wurde ich verurteilt
      Wegen Schwerem Einbruch und Diebstahl.
      Bekam 3 Jahre Bewährung. Als ich 2008
      Mein Führungszeugnis beantragte,war es
      Sauber.2016 wurde ich wieder wegen Schwerem Einbruch und Diebstahl verurteilt
      Und hab jetzt Bewährung bis 2019.
      Als ich jetzt mein Führungszeugnis beantragt
      Habe bekam ich einen Schock. Weil aufeinmal alles wieder aufgelistet war.
      WIESO WURDE DAS WAS GELÖSCHT WURDE WIEDER DRIN????

        Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
        24. Februar 2018 um 18:34

        Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Rechtsanwalt beraten.

    anonymussus sagte:
    3. März 2012 um 12:59

    spätestens 2012 solltest du dich um die löschung kümmern, einfach im oktober 2012 an die unten aufgeführte adresse in deinem fhz schreiben das der eintrag raus soll.
    und das die bw deine letze hoffnung für ein neues leben sein soll bezweifle ich. geh arbeiten und verdiene dein geld damit, das funktioniert genauso so.:))

    katrin sagte:
    22. März 2012 um 16:43

    ich bin am 9.06.2006 verurteilt worden zu 2jahren 9mon..und habe 2/3 bekommen meine bewährung ist im september 2011 abgelaufen und hab beantragt das es gelöscht wird bekam nun die antwort das es vor 2014 nicht gelöscht wird..ist das richtig??????

    Karl-Heinz Korbanka sagte:
    2. November 2012 um 06:30

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    2008 bin ich dadurch ich arbeitslos geworden war in eine verzwickte Angelegenheit gekommen.Da ich beruflich meine Ausbildung als Werkschützer leistete,hatte ich die
    Möglichkeit bekommen über eine Wachfirma meine Tätigkeit in der Schweiz auszu-
    üben.Dadurch mußte ich aber in einem Zeitraum von 5Tagen meine Wohnung kündigen und mein Hab und Gut bei einem meiner Freunde unterbringen.Hatte zu Folge das ich meine Kündigung meiner Wohnung nicht aurecht halten konnte und somit meine Restmiete von 2 Monaten nicht bezahlt habe.Der Vermieter ging gerichtlich gegen mich vor und ich wurde vom Gericht zu 49 Tagessätzen x30 E.ver
    donnert.Die Richteringab mir damals zu verstehen das es keinerlei arbeitsrechtliche
    Maßnahmen hätte für mich.Durch die Umstruktuierung meines arbeitsplatzes wurde
    von der Behörde die Sicherheitsstufe 1 abverlangt so das derWerkschutz mit Waffen
    ausgerüstet worden ist.Da ich einen Eintrag im Führungszeugnis habe wurde mir
    gekündigt,Was soll man tun.Die Angelegenheit ging schon bis zum Bundesministerium.Mit derBegründung es ist kein Härtefall.Der Arbeitgeber soll sich
    das Personal besser anschauen.
    Mit freundlichen Gruß.
    Karl-Heinz

    Adem sagte:
    22. Januar 2013 um 22:23

    Hallo,

    Ich hätte auch eine Frage zur Löschung des Führungszeugnissen. Und zwar wurde ich am 31.Juli 2009 von einer 2 Jährigen Haftstrafe entlassen. Die Verurteilung liegt also zwei Jahre davor. Wann wäre in meinem Fall die Löschung? Und ausgehend von der Verurteilung oder von der Entlassung?

    Viel Dank !

    nico2204 sagte:
    6. Februar 2013 um 10:25

    hallo, mir steht eine verurteilung wegen trunkenheit im verkehr(Fahrrad 1,7 promille) mit beamtenbeleidigung und körperverletzung gegen einen vollstreckungsbeamten ins haus. ich habe diese körperverletzung nie begangen, gegenteilig hat der beamte mir ins gesicht geschlagen, ich hatte ein blaues auge , und vermutlich hat der beamte, von einer anzeige meinerseits ausgehend, einfach behauptet , ich hätte nach ihm geschlagen, um seinen faustschlag zu rechtfertigen. ich bin leider nicht zum arzt gegangen ,lediglich freunde können bestätigen das sie mich unverletzt gehen haben sehen und mich am nächsten morgen mit blauem auge aus der ausnüchterungszelle geholt haben.ich studiere lehramt und habe einen strafantrag auf 90 tagessätze bekommen, der ja im erweitereten führungszeugnis erscheint.der richter hat mich nach einem einspruch meinerseits schriftlich darrauf hingewiesen , das der einspruch aussichtslos ist und mir geraten die strafe zu aktzeptieren, da es sein kann , das in der hauptverhandlung ein höheres strafmass angesetzt wird.kann ich noch lehrer werden mit einem eintrag dieser art oder muss ich mein berufsziel dann verwerfen wegen eines verlogenen polizei beamten ?

    APl sagte:
    23. März 2013 um 12:59

    Das ist alles falsch. Ich habe jetzt nach 10 Jahren immer noch ein Eintrag wegen Alkohol am Steuer. Schöne scheisse. Von wegen es wird gelöscht. Da wird der Mensch zur 2 Klasse.

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 20:54

      Alles palabber,d.h
      Lediglich Jugendstrafen können komplett gelöscht werden,
      es ist möglich dass die eine oder andere Ordnungswiedrigkeit/Straftat nicht mehr im Polizeilichen Führungszeugnis (auf Antrag) auftaucht-aber gelöscht,werden ausschliesslich Jugendstrafen.
      Das wiederrum bedeutet,wenn ein Straftäter angenommen vor 30Jahren z.b einen Raub/schweren Diebstahl/Körperverletzung o.ä begangen hat u. hierfür verurteilt wurde,er heuer wieder vor Gericht als Angeklagter sitzen sollte hat der Richter/Staatsanwalt/Anwalt u.Angeklagter Akteneinsicht und in dieser Akte taucht u.a die Straftat von vor 30Jahren auf.Egal ob nun auf Antrag aus dem normal zugängliche Polizeilichen gelöscht oder nicht.
      Alles andere ist Humbuk!!!

      Heike Kräntzer Cramer sagte:
      30. April 2017 um 16:53

      krass… ich habe 90 Tagessätze nach einer Mailbeleidigung gegen meinen Ex erhalten – der eigentlich diese Mail nie hätte lesen können – da er in einem Verfahren zuvor den Meineid geleistet hat (er hackt nicht) – mir hat man dann auch mich einem höheren Strafmaß gedroht – nach einer Anzeige gegen diesen Meineid erhielt ich die schriftliche Rückmeldung – ein Meineid ist legal sofern er die Öffentlichkeit nicht schädigt – und Internet hacken ist legal da er meine Gewohnheiten kennt – ein Beamter gab mir den Rat – verlassen Sie Deutschland !!

    Führungszeugnis Behörde - JuraForum.de sagte:
    23. Mai 2013 um 15:16

    […] stellen und nicht den Arbeitsrechtlern. Aber von mir dazu ein Link, der vllt schon weiterhilft. http://rechtsanwaltarbeitsrechtberli…hrungszeugnis/ Soweit ich es richtig gelesen habe, sollten die angegebenen Sachen nach 3 Jahren aus dem […]

    brauche Rat sagte:
    11. Juni 2013 um 11:04

    Wollte fragen gilt die Frist ab dem Zeitpunkt der Straftat oder ab dem Zeitpunkt der Verurteilung?

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 20:57

      Immer ab Zustellung des Urteils!

    nicole sagte:
    19. Juli 2013 um 14:06

    hallo ich habe eine frage habe 3 diebstähle im zeugnis einmal mit 15 einmal mit 18 und mit 19 danach nie mehr was gemacht wie lange stehen die drin werden sie automatisch gelöscht ging nie vor gericht musste nur ,meine aussage bei der polizei machen und eine hat meine freundin auch wieder zurückgenommen steht die trotzdem drin lg nicole

    Andy L. sagte:
    24. Juli 2013 um 06:29

    Hallo zusammen, ich habe folgende Frage,
    ich wurd im Januar 2005 rechtskräftig zu 5,5 Jahren verurteilt ( Verstoß gegen das BTMG). Bei dieser Verurteilung habe ich noch einen Bewährungswiederruf von einem Jahr bekommen! Ich bin im Februar 2008 mit vier Jahren Bewährungszeit entlassen worden. Kann mir jemand genau sagen wann meine Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis gelöscht werden?

    Manfred Bergheimer sagte:
    29. Juli 2013 um 10:29

    Guten Tag.

    Auf der Seite bundesjustizamt.de steht zu lesen: „… Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert….“

    Ich habe folgende Frage:
    Beispiel: Ich wurde im Jahr 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, die zu 4 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde (Keine Sexualstraftat). Laut Wikipedia beträgt die Tilgungsfrist hier 5 Jahre. Heisst dies nun für mich, dass die Löschung aus dem Führungszeugnis erst 1216 erfolgt, oder habe ich da was falsch verstanden und die Hinzuaddierung erfolgt nur bei Sexualstraftaten?

    Für eine kurze Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

    Andi sagte:
    30. September 2013 um 11:58

    Die angegebenen Fristen sind Mumpitz.
    Da mir niemand bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei Tante Google weiterhelfen konnte, habe ich direkt beim Bundeszentralregister angerufen und hatte dort ENDLICH einen kompetenten Gesprächspartner.

    Mein Fall:
    2 Jahre mit einer 5-jährigen Bewährungszeit wg Betrug. Also sozusagen das Äußerste, um gerade noch ein freier Mensch zu bleiben.

    Diese 5 Jahre sind nun vorbei. Ich bekam auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, das die Sache hiermit erledigt ist.

    Aber NICHT für’s Führungszeugnis. Hier rechnet es sich so:
    Freiheitsstrafe zzgl Bewährung = 7 Jahre in meinem Fall!! Und erst DANN wird gelöscht – und zwar automatisch. Aber nicht vorher.

    Ok, wer also eine Freiheitsstrafe incl. Bewährungszeit UNTER 5 Jahren oder BIS zu 5 Jahren „geniesst“ (zb. 1 Jahr zzgl 3 Jahre Bewährung oder 3 Jahre definitiven Knast mit 2 Jahre Bewährung usw), der ist nach 5 Jahren führungszeugnis-technisch durch mit dem Thema.

    Bei mir sind es aber 7 Jahre. Also bei eurer eigenen Berechnung bitte beachten.

      Benjamin sagte:
      20. Februar 2017 um 16:19

      Das stimmt so auch nicht ganz. Bei Strafen wo die Tilgungsfrist 5 Jahre beträgt und die Strafe deutlich weniger als diese 5 Jahre sind kommt die Strafe noch oben drauf. Heißt also wenn man wie zb. ich zu 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt wurde verlängert sich die Frist um genau diese Zeit. Die Bewährung spielt dabei keine Rolle nur die Strafe an sich. Bei meinem bsp wurde ich also 02/2011 verurteilt und ab 04/2017 ist das Führungszeugnis sauber.

      Steht auch so im Gesetz:

      unter Absatz (3)

    Michael Kohlhaas sagte:
    10. Oktober 2013 um 08:41

    Ich bin im Oktober 2007 nach 16 Monaten U-Haft zu 2 Jahren und 7 Monaten Haft wegen Konkursverschleppung etc. verurteilt worden.
    1 Monat später, im November 2007 wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt (3 Jahre, Ablauf im November 2010).
    Wann erscheint dieser Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis?

      P.K. sagte:
      28. Januar 2014 um 18:13

      Im Mai 2015 (Okt. 07 + 5 Jahre Frist + 2 Jahre und 7 Monate Strafdauer lt. Urteil)

    P.K. sagte:
    28. Januar 2014 um 18:27

    Hallo lieber Blog-Betreiber,

    die o.g. „Zusammenfassung“ sollte noch mal überarbeitet werden, soweit es den Teil „Löschung nach 3 Jahren“ angeht, da er mehrere Fehler enthält:

    _____________________________________________________________
    § 34 BZRG – die Fristen für die Löschung

    Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
    Löschung nach 3 Jahren:

    1. Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
    2. Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
    3. Jugendstrafe bis zum einem Jahr
    4. Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
    ______________________________________________________________

    Ich habe es der Einfachheit halber oben mal durchnummeriert:

    2. stimmt so nicht („Keine weitere Eintragungen“). Die „weitere Eintragung“ müßte eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe sein, um „schädlich“ zu sein. Eine Geldstrafe wäre insoweit unschädlich, vgl. § 34, Abs. 1, Nr. 1b BZRG

    3. stimmt ebenfalls so nicht 100%ig. Jugendstrafe bis zu einem Jahr wird nur dann überhaupt ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn die Voraussetzungen des § 32, Abs. 2 BZRG nicht vorliegen und unterliegt nur dann der 3jährigen Frist, vgl. § 34, Abs. 1, Nr. 1c BZRG

    4. ist der gröbste Fehler. Jugendstrafen bis 2 Jahre zur Bewährung werden überhaupt nichts ins Führungszeugnis aufgenommen (wenn die Bewährung nicht widerrufen worden ist) vgl. § 32, Abs. 2, Nr. 3 BZRG

    mfg

    P.K.

    Christoph sagte:
    30. Januar 2014 um 16:52

    Hallo,

    habe folgende Frage. Ich wurde am 01.12.2009 zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit ist am 30.11.2012 abgelaufen. Wann wird das jetzt aus meinem Führungszeugnis gelöscht?

    Danke und ganz lieben Gruß

    Beni sagte:
    8. März 2014 um 13:15

    Meine Verurteilung war am 05,2001 mit ein Freiheit strafe von 1 jähr und 10 Monate zu Bewährung ausgesetzt . Jetzt habe ein super Job Angebot aber die Verlangen Führung Zeugnis ,ist jetzt nach 13 Jahre sauber??

    Steffi Decker sagte:
    14. März 2014 um 14:52

    Meine Freundin möchte sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben. Nun steht in der Stellenausschreibung das sie der Bewerbung ein polizeiliches Führungszeugnis beilegen soll. Vor 20 Jahren hat sie einmal eine Verurteilung gehabt und musste Sozialstunden ableisten. Und kurz darauf eine Geldstrafe wegen Ladendiebstahls.
    Wie gesagt, es ist mehr als 20 Jahre her.
    Steht sowas noch in dem Führungszeugnis drin?
    Danke

    123456 sagte:
    28. März 2014 um 15:10

    Hallo ihr,

    ich bin mit 17 Jahren verurteilt worden, weil ich mit meiner 13-jährigen Freundin geschlafen habe. (JUGENDSTRAFE)Trotz aller Entlastung stand dabei am Ende „Sexueller Missbrauch von Kindern“ und ich musste ein Wochenende in den Jugendarrest. Zusätzlich noch ein Verstoß gegen Betäubungsmittel! Das Ganze ist nun 9 Jahre her! Nun brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis! Beinhaltet dies noch einen Eintrag oder kann ich davon ausgehen, dass es keinen Eintrag enthält?

    Vielen Dank für die Antwort!

    Matthias sagte:
    9. August 2014 um 11:42

    Hallo,
    bin 2012 wegen Diebstahl und Urkundenfälschung zu 40 Tagessätzen a 8€ verurteilt worden.Wann kann ich die Löschung beantragen?

    Vielen Dank

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 21:14

      Fruhestens im Jahre 2022

    Matthias sagte:
    11. August 2014 um 14:13

    Passiert hier was?????

    Daniel Schroeter sagte:
    13. August 2014 um 06:25

    Wo kannan die loeschung beantragen

    Alex sagte:
    24. Dezember 2014 um 11:48

    Hallo ich bin am 22.04.2008 wegen Schweren räuberischen Diebstahl mit Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einem Jahr und 10 Mon. auf Bewährung Verurteilt worden. Wann und wie kann das aus dem Führungszeugnis gelöscht werden? Habe mir nie mehr was zu schulden kommen lassen.

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 21:13

      Frühestens am 22.08.2018
      Allerdings ist eine komplett löschung leider nicht möglich.
      (siehe m. Ausführungen hier betr.andere User)

    interstate removalists sagte:
    3. Januar 2015 um 04:27

    interstate removalists

    Wann werden Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht? | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

      Schmitt J. sagte:
      20. Januar 2015 um 20:21

      Ich würde mich DIREKT an das BUNDESZENTRALREGISTER wenden !
      Dort arbeiten ganz normale Menschen die Dir mit SICHERHEIT eine KONKRETE Auskunft erteilen werden,Denke und glaube ich zumindest,weil WIR ja transparent sind,und ich der Meinung bin,dass auch DIES einfach zu Ihrem Auftrag / Job dazugehört !
      Ich habe es selbst SO gemacht,muss aber dazu sagen,dass ich noch auf Antwort warte!
      Also bitte meine Meinung und Hoffnung nicht überbewerten!
      Aber es gibt ja KLARE GESETZE…auch DAZU!
      M.f.G.

    l.d sagte:
    28. Juli 2015 um 19:55

    Ich hab 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe bekommen auf 3 Jahre bewährung wegen btmg (Handel mit canabis) die bewährung ist erst seit dem 10.05.15 abgelaufen wann sollte ich ein Antrag stellen und wo bitte (Bayern)

    Mfg

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. Juli 2015 um 06:08

      Bitte informieren Sie sich vor Ort bei den Behörden oder einen Rechtsanwalt.

      fetzgaterway sagte:
      24. August 2015 um 21:08

      Warte 10 Jahre,dann kannst du den Antrag direkt beim BZR stellen,allerdings gillt diese Löschung nur für das Pol.Führungszeugnis d.h wenn du in 11 Jahren wieder vor Gericht gezogen wirst-als Angeklagter-hat der Richter/Staatsanwalt/einbezogene Anwälte und du selbst Akteneinsicht,in dieser Akte taucht dein BTM Verstoß von vor 11 Jahren wieder auf.
      Eine komplette Löschung ist leider nicht möglich-ausgenommen sind Jugend/Heranwachsender Strafen-
      diese können endgültig gelöscht werden.

    Semra Schulz sagte:
    29. August 2015 um 10:27

    Hallo!
    Ich habe 5 Jahre bewerungspäter gehabt .. Seid 29.04.2015 ist Ende. Dann habe mich Polizei Verfügung Zeugnis gemacht .. Und steht drin zuviel Sachen drin was ich alles gemacht haben. Da habe ich dich meine berwerungshelferin gesprochen haben … Hat die gemeint das mussen ja gelöscht werden. Nein steht immer noch drin komisch

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      5. September 2015 um 09:53

      Auch hier mein Ratschlag, dass Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, der den Sachverhalt prüft. Eine Beratung online macht hier keinen Sinn.

      Teddy sagte:
      27. Februar 2016 um 14:28

      Hallo, wenn man in den polizeilischen führungszeugnis eingetragen ist und vor der Löschungsfrist eine neue Eintragung bekommt, wird diese nicht gel+oscht sondern erst dann, wenn die neuste Eintragung die Löschfrist erreicht! Das heist- wenn man mehrmals in mehreren Jahen Verurteilt wird, wird es nie zu einer Löschung kommen! In der Regel muss man die Löschung nicht Beantragen! Es wird Automatisch gelöscht!

    Trinklein sagte:
    19. September 2015 um 22:54

    Was heißt Strafmakel beseitigt?

    LG sagte:
    24. Oktober 2015 um 12:55

    Hallo, was habe ich ins Privat Führungszeugnis,
    ich war verurteilt
    08.2004 – 20 Tagessätzen
    05.2005 – 40 Tagessätzen
    12.2006 – 90 Tagessätzen
    09.2009 – 40 Tagessätzen
    09.2012 – 40 Tagessätzen
    Danke für ihre Antwort

    friedrich-ludwig strecker sagte:
    14. März 2016 um 17:54

    kein normaler mensch kann sich vorstellen was ein eintrag für deine angehörigen und mitmenschen zerstört .ich sage immer kopf ab ist gnädiger.

    Selim sagte:
    1. April 2016 um 05:24

    Kann mir bitte jemand hier weiterhelfen?

    Ich bin am 17.08.2010 verurteilt worden zu 5 Jahren Jugendstrafe (strafzusammensetzung von gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe und schwerer Raub) .. Bin am 17.07.2013 entlassen worden. Meine Bewährung läuft noch bis 01.2017.
    meine Frage wäre, wie lange habe ich noch den Eintrag im Führungszeugnis? Da ich eine Ausbildung machen möchte und die Geschäftsleitung einen sauberen Führungszeugnis voraussetzt.

    Vielen Dank im Voraus

    […] Der Betreiber des Lagers forderte für jeden dort tätigen Arbeitnehmer die Vorlage eines Führungszeugnisses. Deshalb forderte die Beklagte die Klägerin zur Vorlage eines solchen polizeilichen […]

    Kalle 123 sagte:
    26. Juli 2016 um 00:26

    Vor 25 Jahren war ich im Gefängnis für 2 Monate Im Offenenvollzug. Danach habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen. Meine Frage: Bestehen die Einträge noch in meinem Führungszeugnis???

      Martin sagte:
      27. Juli 2016 um 10:37

      NEIN!
      Alles gelöscht

    giuseppe sagte:
    21. August 2016 um 19:40

    Hallo,
    ich habe ein auszug vom fuehrungszeugnis bekommen. 3 eintragungen.
    1)rechtskraeftig im 28.02.2000 wegen diebstahl und handel in nicht geringer menge zu 3 jahren haft.
    drunter steht das die verjaehrung eingetreten ist am 16.12.2013
    und drunter steht verlust der amtsfaehigkeit und der wahlbarkeit bis 15.12.2018
    2) rechtskraeftig seit 07.08.2003
    diebstahl und handeltreiben in nicht geringer menge zu 3 jahren haft
    verjaehrung erledigt am 18.10.2014
    und drunter steht verlust der amtsfaehigkeit und der wahlbarkeit bis 17.10.2019
    3) italien
    rechtskraeftig am 30.10.2005
    wegen diebstahl 4 monaten auf bewaehrung

    So, was soll das heissen? normalerweisse ist dieses aus dem normalen fuehrungszeugnis raus??!!
    kann es verstehen das es im bzrg steht und nicht in einem normalen fuehrungszeugnis. da die tilgungsfrist laut § 34 BZRG (fuehrungszeugnis) getilgt sein muesste.

    Ich lebe in italien wollte aber wieder nach deutschland…. ich habe gedacht das die ganzen sachen aus dem normalen fuehrungszeugnis getiglt waeren. !!
    Muss ich da die loeschung beantragen ? Haben die in bonn vielleicht mir den eigentlichen bzr aufgeschrieben? Haben die sich vertan?
    und verlust der wahlbarkeit und der amtsfaehigkeit … ist es das dass es die tilgung nicht reif macht?? kann doch nicht sein das dass noch alles im normalen fuehrungszeugnis steht? obwohl schon auch ueber 10 jahren vergangen ist??

    Björn sagte:
    30. August 2016 um 13:48

    Vor 15 Jahren war ich wegen Trunkenheit am Steuer (1,6 Promille) vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt.

    Steht dieser Fall noch in meinem Führungszeugnis?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      31. August 2016 um 15:00

      Wahrscheinlich nicht mehr; am besten Auszug beantragen.

    Martin sagte:
    17. September 2016 um 14:24

    Hallo ich habe bedenken das ich meine neue Arbeit nicht bekomme da ich vor einem Jahr in Haft war und das waren 14 Monate und jetzt habe ich bedenken bitte um ein guten Rat

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      18. September 2016 um 09:27

      Am besten vor Ort von einem Anwalt beraten lassen.

    Chris-S sagte:
    26. Oktober 2016 um 09:10

    Hallo, Ich bin in 2001 Oder 2002 zu 100 Tagessätzen nach §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten) verurteilt worden. Wann wird oder wurde der Eintrag wieder gelöscht und wird bei einer VISA Anfrage nur das Führungszeugnis der Einwanderungsbehörde ausgegeben (Australien). Bin verzweifelt, da ich es nicht angeben möchte, wen nicht nötig.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      27. Oktober 2016 um 06:25

      Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt vor Ort beraten.

    Daniel sagte:
    5. Mai 2017 um 17:46

    Hallo mein Führungszeugnis habe ich erfolgreich gelöscht nun möchte ich auch mein polizeiliches Führungszeugnis löschen lassen wie sind da die Voraussetzungen,?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      7. Mai 2017 um 09:54

      Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Rechtsanwalt beraten.

    Klaus sagte:
    24. Mai 2017 um 18:57

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde am 1. August wegen Kreditbetruges zu 120 Tagessätzen verurteilt. Meine Frage: wird dieser Eintrag nach drei oder nach fünf Jahren aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht? Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Mai 2017 um 07:51

      Bitte vor Ort beim Anwalt beraten lassen.

    DoganGia sagte:
    6. August 2017 um 19:47

    Hallo
    Und zwar ich wurde am 1.04.2013 zu 3 Jahren auf Bewährung verurteilt ohne Auflagen! ( Einbruch und Diebstahl). Abgelaufen am 1.04.2016. Will mich als Sanitäter Bewerben. Ab wann wir der Eintrag gelöscht?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      11. August 2017 um 14:28

      Bitte informieren Sie sich am besten vor Ort bei einem Rechtsanwalt.

    Sandra U. sagte:
    13. Oktober 2017 um 21:41

    Hallo ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch und muss jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen und nun habe Ich angst und auch die Ungewissheit was nun genau drin steht weil ich im Frühjahr 2011 meine erste aber auch meine letzte Gerichtsverhandlung hatte zwecks erschleichung von leistung und mir ein Urteil ausgesprochen wurde von einer Geldstrafe wo ich die Summe per Post erhalten hab und ich sie im Oktober 2011 komplett bezahlt habe via einen Kredit der bank, und ich seit dem nie wieder schwarzgefahren bin und zu dem ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen habe…! Steht das trotzdem noch in meinen jetzigen führungszeugnis oder ist das mittlerweile verjährt und aus meiner Akte gelöscht….??? BITTE BITTE HELFT MIR

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      15. Oktober 2017 um 08:20

      Wenn im Urteil nicht mehr als 90 Tagessätze gestanden haben, dann dürfte dies ohnehin nicht im Führungszeugnis stehen.

    dori mori sagte:
    20. Oktober 2017 um 20:23

    Mein mann hat die strafe mit arbeitsstunden beglichen bzw den rest bezahlt wann wird das da gelöscht das war vor 3 jahren

    Viktor Kassner sagte:
    21. Dezember 2017 um 15:28

    Hallo, ich wollte mal fragen: ich wurde im Sommer 2008 zu 3 Jahren auf Bewährung verurteil. Wenn ich mir jetzt im Herbst 2018 ein Führungszeugnis hole, ist dieses dann einwandfrei? Wir ist da in meinem Fall die Verjährung?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      25. Dezember 2017 um 15:01

      Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe hierzu beraten.

    Thurau-Zürn sagte:
    7. März 2018 um 10:38

    Ich habe eine Frage. Ich bin im Jahr 2007 in 3 Fällen zu einem Bussgeld von 50Tagessätze verurteilt worden, die im Führungszeugnis stehen. Nachweislich wurde auch nicht richtig ermittelt. Die Verurteilung erfolgte unberechtigt. Naja, für jede Verurteiltung bekommt der Staat Geld. So nun meine Frage. Wann werden die Einträge gelöscht. Nach meiner Rechnung müssten diese gelöscht sein. Mir sind diese nun heute um die Ohren geflogen und meine Zukunft kann ich vergessen. Die Einträge sind immernoch vorhanden.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      11. März 2018 um 08:28

      Lassen Sie sich am besten von einen Anwalt vor Ort beraten.

    David Arnold Correa sagte:
    21. Mai 2018 um 22:24

    Hallo, ich Weiss nicht ob meine frage als kommentar zaehlt, aber ich stelle sie trotzdem einfach mal: mein fall: ich wurde im april 2013 Zu einer jugendstrafe von 2 jahren und 4 monaten verurteilt wegen unerlaubtem handel mit betaeubungsmitteln in nicht geringer menge. Diese strafe wurde nach dem absitzen von 9 monaten im jugendstrafvollzug nach paragraph 35 zur bewaehrung ausgesetzt. Ich habe im Anschluss 6 monate stationaere therapie 3 monate adaption und 3 monate nachsorge in therapeutischen einrichtungen absolviert und mit hilfe dessen auch mein leben geaendert! Nach ablauf der bewaehrungszeit wurde Mir vom amtsgericht tiergarten in Berlin meine reststrafe erlassen! Jetzt moechte ich meinen fuehrerschein beantragen allerdings wurde dafuer Von Mir von der fuehrerscheinstelle ein fuehrungszeugnis gefordert. Meine frage jetzt: so wie ich den gesetzestext verstanden habe falle ich unter nr 1,d also loeschung nach 3 jahren plus die jugendstrafe Von 2 jahren und 4 monaten. Heisst das loeschung im august 2018?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      23. Mai 2018 um 18:52

      Lassen Sie sich am besten vor Ort von einem Anwalt beraten.

    Lutz Dotzauer sagte:
    16. Juni 2018 um 20:44

    Mein führerschein wurde mir 1993 abgenommen . Ich musste für 4,1/2’jahre ins Gefängnis ,kam aber in den offenen vollzug und wurde auf zwei drittel der strafe entlassen . Danach kam ich noch mal für 14 monate in haft ! Bekam noch zwei mal eine bewährungsstrafe .Und habe mir seit 2004 nichts mehr zu schulden kommen lassen !Jetzt würde ich gerne meinen Führerschein wieder erlangen . Soll aber eine MPU machen !Es sei denn ich scheffe es 5jahre lang mir nichts zu schulden kommen zu lassen,was ins Führungszeugnis aufgenommen würde ! Dan bräuchte ich keine MPU . Und müsste nur die sachen aus dem führungszeugnis löschen lassen . Alles der wortlaut eines bearbeiters der puttkammerstr . Wie soll ich vor gehen , wie beantrage ich eine löschung ? Ich saß schon über ein halbes jahr in der fahschule weil mir das job center den CE von 10,000€ bezahlt hat ! Musste aber wegen den eintragungen alles abbrechen . Wi soll ich mich jetzt verhalten ? Die 5jahre ohne eintragunge oder eine straftat sind im juli 2018 vorbei ! Bitte um hilfe da ich endlich wieder arbeiten möchte . Hätte sogar die chance bei der BSR wo ich schon seit 20jahren teilzeit arbeite ! Mit freundlichen Gruß Lutz Dotzauer

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      17. Juni 2018 um 07:24

      Bitte lassen Sie sich vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      17. Juni 2018 um 07:34

      Bitte lassen Sie sich vor Ort von einem Anwalt beraten.

    Marco sagte:
    21. Juni 2018 um 14:20

    Hallo
    Bin am 22.05.2013 zu einer Bewährung von 2 auf 4 Jahre verurteilt worden. Habe jetzt am 12.06.2018 ei. Führungszeugnis beantragt und es heute erhalten, leider steht dieses vergehen immer noch im Führungszeugnis. Habe bei dem Bundesamt für Justiz angerufen und gefragt wie das sein kann, der gute Mann sagte mir nun das es erst nach 5 Jahren plus Strafe die ich bekommen habe gelöscht wird also am 23.05.2020 Ist das so richtig?????

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      24. Juni 2018 um 08:20

      Lassen Sie sich am besten vor Ort durch einen Anwalt beraten.

    Zouhaier Ben zid sagte:
    17. September 2018 um 08:43

    Hallo
    Ab wann gilt dieses frist „löchen des eintrag“ .
    Ab dem urteil oder ab dem anfang des straffe ?
    Ich bin verhaftet am 10/02/2009 und veruteilt am 15/07/2010 .
    Lg Ben zid

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      20. September 2018 um 06:29

      Guten Tag, lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten.

    Regina sagte:
    22. Oktober 2018 um 07:01

    Bekommt man einen Eintrag ins Führungszeugnis nach einer Anzeige oder erst nach einem Gerichtsbeschluss. Und ist für einen Gerichtsbeschluss eine Gerichtsverhandlung notwendig?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      25. Oktober 2018 um 14:48

      Eine Verurteilung dürfte Voraussetzung sein; allerdings kann diese auch in Form eines Strafbefehls (schriftlich) ohne Verhandlung ergehen.

    Tommi sagte:
    27. Oktober 2018 um 13:20

    Ich wurde 2015 wegen Trunkenheit und Drogen am Steuer Verurteilt wann werden die Daten gelöscht?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Oktober 2018 um 13:41

      Bitte vor Ort einen Anwalt kontaktieren.

    Schaeferin sagte:
    22. November 2018 um 15:58

    Im Auszug aus dem Bundeszentralregister für unseren Sohn sind zwei Jugendsünden vermerkt, bei denen es nie zu einem Verfahren oder zu einer Verurteilung kam, die Ermittlungen wurden jeweils eingestellt. Er ist heute 22 Jahre alt. Wo und wie kann man die Löschung beantragen?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      25. November 2018 um 11:29

      Lassen Sie sich vor Ort durch einen Rechtsanwalt beraten.

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