Darf der Arbeitgeber routinemäßig einen Alkoholtest am Arbeitsplatz durchführen?

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Darf der Arbeitgeber routinemäßig Alkoholtest am Arbeitsplatz durchführen?

Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass gerade bei gefährlichen Arbeiten (Kraftfahrzeugführer) keine alkohol- und drogenabhängigen Arbeitnehmer die Arbeit verrichten. Von daher liegt es nahe, dass eine routinemäßige Kontrolle im Betrieb die „Sicherheit“ diesbezüglich erhöhen würde. Der Arbeitgeber könnte darüber hinaus dem Arbeitnehmer ggfs. dann auch verhaltensbedingt wegen des Alkoholmißbrauchs am Arbeitsplatz kündigen.

kein Recht zur routinemäßigen Kontrolle (Blutentnahme)

Das Ergebnis ist nicht überraschend. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eben solche Kontrollen (Blutabnahme) – ohne Veranlassung – nicht zulässig sind. Ein anderes Ergebnis wäre auch kaum vorstellbar, wenn man sich vor Augen hält, dass selbst die Polizei nur unter strengen Voraussetzungen – gegen den Willen – die Blutentnahme durchführen kann (in der Regel – Beschluss erforderlich). Es wird hier tief in der Recht auf körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers eingegriffen.

Der Arbeitnehmer muss hier nichts machen. Noch nicht einmal die Polizei darf ohne Einverständnis einem Atemalkoholtest durchführen.

Anwalt Berlin- Arbeitsrecht

2 Gedanken zu „Darf der Arbeitgeber routinemäßig einen Alkoholtest am Arbeitsplatz durchführen?

    Daniel Gerwig sagte:
    13. November 2010 um 14:28

    Interesannt währe ob das „Pusten“ zulässig ist.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      22. November 2010 um 19:38

      Pusten muss der Arbeitnehmer nur, wenn er will. Dies gilt im Übrigen selbst bei einer Polizeikontrolle, was viele Bürger nicht wissen.

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