Wann geht ein Telefax zu?

1. Oktober 2010 um 16:15 | Veröffentlicht in Zugang, Zugang Kündigung | 2 Kommentare
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Wann geht ein Telefax zu?

Wann ein Telefax – zum Beispiel eine Erklärung – beim Gegenüber zugeht, ist wichtig für Fristen und kann im Extremfall über Gewinnen und Verlieren in einem wichtigen Verfahren entscheiden. Die Übermittlung per Telefax – und hierauf schon hier jetzt hingewiesen werden – reicht für eine wirksame Kündigung im Arbeitsrecht nicht aus. Die Schriftform ist nicht gewahrt. Aber für viele andere Erklärungen, die eben nicht für ihre Wirksamkeit die Schriftform erfordern, spielt die Frage, wann eine Telefax der Gegenseite wirksam zugegangen ist, eine große Rolle.

Zugang unter Abwesenden

Die Juristen sprechen hier vom Zugang unter Abwesenden. Der Zugang ist dann bewirkt, wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Ausdruck oder Speicherung des Fax notwendig?

Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2007, 2045, 2046; NJW 2006, 2263, 2265) stellt maßgeblich darauf ab, wann die Datenübermittlung im Fax des Empfängers eingegangen und gespeichert ist, auf den Ausdruck kommt es nicht an.

Zugang bei Privatpersonen

Wie oft schauen Privatpersonen, die meistens gar kein normales Fax haben, sondern ein Computerfax, ins Postfach? Diese Frage ist erheblich, denn es kommt nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme an, sondern auf die Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen. Bei Privatpersonen ist man nicht so streng. Man geht davon aus, dass diese 1x täglich (morgens oder abends) das  Faxgerät auf Eingängen kontrollieren. Im Zweifel muss man bei einem spät übermittelten Fax davon ausgehen, dass dies erst am nächsten Tag zugeht.

Zugang bei Behörden/ Geschäftsleute

Sind die Empfänger des Faxes Behörden oder Geschäftsleute geht man davon aus, dass ein Fax noch am gleichen Tag zugeht, wenn es zu den normalen Geschäftszeiten ankommt. Geht das Fax nach Ablauf der üblichen Geschäftszeiten zu, dann erfolgt der Zugang erst am nächsten Tag.

Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

2 Kommentare »

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  1. [...] Beim Übersenden mit der Post geht die Kündigung am Tag des Einwurfes in den Briefkasten zu. Wird die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen, dann geht diese noch am gleichen Tag zu, wenn damit zu rechnen ist, dass der Briefkasten üblicherweise noch am gleichem Tag entleert wird. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein, wenn die Kündigung abends in den Briefkasten eingeworfen wird (siehe dazu den Artikel „Wann geht eine Kündigung zu, die in den Hausbriefkasten geworfen wird?„. Zum Zugang eines Telefaxes siehe hier. [...]

  2. [...] Wann geht ein Telefax zu? [...]


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