BRTV-Bau – Wann verfällt der Urlaub auf dem Bau?
BRTV-Bau – Wann verfällt der Urlaub auf dem Bau?
– Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt A. Martin –
Im Baubereich ist für Arbeitnehmer so Einiges anders. Dies liegt daran, dass der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – kurz BRTV-Bau – eine Vielzahl von Sonderregelungen enthält, die von der „normalen Gesetzeslage“ abweichen. Dies gilt auch für den Urlaubsanspruch im Baubereich (BRTV-Bau).
Verfall von Urlaub außerhalb des BRTV-Bau
Der Urlaub des Arbeitnehmers außerhalb des BRTV-Bau ist innerhalb des Jahres zu nehmen, in dem der Anspruch entsteht. Der Arbeitnehmer kann – wenn er dies nicht schafft – vom Arbeitgeber die Übertragung ins nächste Kalenderjahr verlangen und muss dann aber den Urlaub bis zum 31.03. dieses Jahres nehmen (Ausnahme bei Krankheit nach dem EuGH).
Verfall des Urlaubsanspruches – BRTV-Bau
Die Regelung im Bundesrahmentarifvertrag Bau – § 8 Nr. 7 BRTV-Bau – ist anders.
Hier ist geregelt.
„Die Urlaubsansprüche und die Urlaubsabgeltungsansprüche gemäß Nr. 6 verfallen
mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung der Urlaubsansprüche
folgt. § 15 ist ausgeschlossen.“
Danach verfällt also der Urlaub ein Jahr nach der Entstehung und zwar mit dem Ende des Jahres.
Beispiel: Der Urlaubsanspruch für das Jahr 2010 entsteht für den Bauarbeiter im Jahr 2010. Die Urlaubsansprüche verfallen dann zum Ende des nächsten Jahres, also am 31.12.2011.
Welche Ansprüche bestehen nach dem Verfall des Urlaubs?
Erstaunlicherweise sind die Ansprüche des Bauarbeiters nicht mit dem Verfall des Urlaubs /Abgeltung vollständig „weg“. Denn der Bundesrahmentarifvertrag Bau regelt, dass nach einem Jahr nach dem Verfall eine Entschädigung geltend gemacht werden kann.
§ 8 Nr. 8 des BRTV-Bau regelt:
Nach Verfall der Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche hat der
Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres Anspruch auf Entschädigung
gegenüber der Kasse in Höhe der Urlaubsvergütung, soweit Beiträge für die Urlaubsansprüche
des jeweiligen Urlaubsjahres bereits geleistet worden sind. Dieser
Anspruch besteht auch dann, wenn bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach
dem Verfall Beiträge nachentrichtet werden und nicht für die Erstattung von Urlaubsvergütungen
bzw. die Zahlung von Urlaubsabgeltungen verwendet worden oder zum
Ausgleich für geleistete Erstattungen zu verwenden sind. §§ 366, 367 BGB finden
keine Anwendung.
ULAK – Urlaubskasse Bau
Der Anspruch ist bei der Urlaubskasse anzumelden.
Beispiel: Im obigen Beispiel wäre der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung am 31.12.2011 verfallen. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber nichts mehr geltend machen. Allerdings besteht bis zum 31.12.2012 dann noch ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Urlaubskasse Bau (ULAK).
Anspruch auf Entschädigung anmelden
Der Entschädigungsanspruch ist bei der ULAK schriftlich anzumelden. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die es bei der ULAK gibt, zu verwenden. Der Arbeitnehmer hat seine „Arbeitnehmer-Nummer“ und seine Bankverbindung anzugeben. Die Formulare kann man auch hier downloaden.
Als Nachweis ist mit dem Antrag eine Kopie des letzten Arbeitnehmerkontoauszuges einzureichen.
Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin
siehe auch:
der Urlaubsanspruch nach dem BRTV-Bau
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