Was darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch fragen?

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Was darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch fragen?

In Zeiten der Wirtschaftskrise ist jeder froh, wenn er einen neuen Job angeboten bekommt. Am Anfang steht aber meist das Bewerbungsgespräch. Hier will sich jeder möglichst gut darstellen. Andererseits will aber keiner Fragen beantworten, die zu persönlich sind. Was ist erlaubt und was nicht?

Erlaubte Fragen des Arbeitgebers:

Erlaubt sind Fragen, die sich auf die berufliche Qualifikation des Bewerbers beziehen. Auch ist es erlaubt Fragen in Bezug auf Erkrankungen, wie Aids zu stellen, da diese die Arbeitsleistung oder generell die Eignung für einen bestimmten Beruf/Tätigkeit beeinflussen können.

Erlaubte Fragen:

  • Grund für Arbeitgeberwechsel oder lange Arbeitslosigkeit
  • berufliche Qualifikation
  • Stärken und Schwächen
  • schwere Erkrankung/ Aids
  • derzeitige Lohnpfändungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Vorstrafen, sofern erheblich
  • Religionszugehörigkeit (bei Tendenzbetrieb)

Nicht erlaubte Fragen:

Nicht alles muss der Arbeitnehmer beantworten oder wahrheitsgemäß beantworten. Bei Fragen, die nicht erlaubt sind, steht dem Bewerber das Recht zur Lüge zu, um keine Nachteile zu erleiden, wenn die Frage z.B. nicht beantwortet wird.

Folgende Fragen sind nicht erlaubt:

  • Vermögensverhältnisse (wenn für Stelle unerheblich)
  • HIV-Infektion (wenn für Stelle unerheblich)
  • bevorstehende Eheschließung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Schwangerschaft

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

Ein Gedanke zu „Was darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch fragen?

    […] Fragerecht des Arbeitgebers dient dazu, dass dieser zwischen den sich bewerbenden Arbeitnehmer den richtigen für den […]

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