Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Gepostet am Aktualisiert am


Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Der Arbeitgeber, der außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kündigt, fühlt sich meist sicher, da er sich nicht mit Kündigungsgründen und einer evtl. Sozialauswahl rumschlagen muss.  Von daher rechnet der Arbeitgeber nicht damit, dass sich der Arbeitnehmer gegen seine solche Kündigung wehrt und einen Rechtsanwalt einschaltet, der dann eine Kündigungsschutzklage erhebt. Richtig ist, dass das Kündigungsschutzgesetz schon einen sehr starken Schutz für den Arbeitnehmer bietet und dass es ohne das Kündigungsschutzgesetz meist schwierig für den Arbeitnehmer wird, um gegen eine Kündigung des Arbeitgebers vorzugehen. Der Arbeitnehmer ist allerdings auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht völlig rechtlos gestellt. Hier gelten diverse Sonderregelungen, die allerdings nicht alle möglichen Fälle abdecken.Dies nennt man auch Sonderkündigungsschnutz.

Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Wie oben bereits ausgeführt wurde, gibt es auch einen Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Hier gelten diverse Einzelvorschriften, die punktuelle bestimmte Arbeitnehmer schützen (Sonderkündigungsschutz).

Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes können sein:

  • Nichteinhaltung der Schriftform (§ 623 BGB)
  • Geschäftsunfähigkeit bei Kündigungsausspruch (§§ 104 ff. BGB)
  • bedingungsfeindliche Kündigungserklärung (Ausnahme: Änderungskündigung)
  • kein Zugang der Kündigungserklärung
  • fehlende Vertretungsvoraussetzung (§§ 164 ff. BGB)
  • Kündigung eines Vertreters ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde bei Zurückweisung der Kündigung (§ 174 BGB)
  • fehlende Zustimmung bei einer Kündigung einer Schwangeren (§ 9 MuSchG)
  • fehlende Zustimmung bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten (§ 85 ff. SGB IX)
  • fehlende Zustimmung bei einer Kündigung eines Wehrdienst- und Zivildienstleistenden (§ 2 ArbPlSchG)
  • Kündigung wegen eines Betriebsübergangs (§ 613 a ABs. 4 BGB)
  • Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot
  • Kündigung eines Betriebsratsmitglieds und weiterer Personen nach § 15 Kündigungsschutzgesetz
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (hier wir die Kündigungserklärung ausgelegt, ob nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt worden ist)
  • Kündigung bei Unkündbarkeit des Arbeitnehmers (so in einigen Tarifverträgen für die ordentliche Kündigung geregelt)
  • Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung z.B. beim befristeten Arbeitsverhältnis
  • sittenwidrige Kündigung (§ 138 BGB)
  • Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

3 Gedanken zu „Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

    Lui sagte:
    27. Juli 2010 um 16:35

    Lustig… heute habe ich mir eine Karteikarte mit der Frage geschrieben: Besteht ein Kündigungsschutz außerhalb des KSchG? Und wusste dazu nicht so richtig eine Antwort… und jetzt hab ich zufällig Ihren Blog gefunden, als ich bei jurablogs.com die neusten News rund um Jura gelesen habe. Danke!

    […] um einen Kleinbetrieb, also unter 10 Arbeitnehmer in Vollzeit sind dort beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz findet von daher auf das Arbeitsverhältnis keine […]

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..