Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?

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Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?

ein Beitrag von Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Befristete Arbeitsverträge werden immer häufiger geschlossen. Bei Neueinsteigern kann der Arbeitgeber ohne sachlichen Grund bis zu einer Dauer von 2 Jahren das Arbeitsverhältnis befristen. Wie sieht es aber mit der ordentlichen Kündigung aus?

ordentliche Kündigung und Befristung des Arbeitsverhältnisses:

Im Normfall ist es so, dass bei Schuldverhältnisse, die für eine bestimmte Dauer geschlossen werden eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Der Grund dafür besteht darin, dass beide Seiten ein Interesse haben, dass im Normalfall das Schuldverhältnis bis zum Endtermin besteht und nur in Ausnahmefällen kündbar ist. Dies macht auch Sinn.

Beim befristeten Arbeitsverhältnis ist dies aber anders. Hier kann der Arbeitgeber bereits im Arbeitsvertrag die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vereinbaren. Eine solche Kündigungsmöglichkeit kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben.

Die Kündigungsmöglichkeit muss allerdings im Arbeitsvertrag vereinbart sein, fehlt eine solche Klausel, kann im Normalfall nicht ordentlich gekündigt werden (Ausnahme: Tarifvertrag sieht dies vor).

Vereinbart werden kann auch die Möglichkeit der nur 14 tätigen Kündigungsfrist während einer Probezeit.Dies ist zulässig.

Wichtig: Besteht das Arbeitsverhältnis aber bereits 6 Monate, dann ist gilt der allgemeine Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz).

Eine außerordentliche Kündigung ist aber jederzeit möglich,wenn dessen Voraussetzungen vorliegen.

RA A. Martin – Rechtsanwalt Berlin – Arbeitsrecht

2 Gedanken zu „Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen?

    §§§ sagte:
    29. Juni 2011 um 09:47

    Hallo Ihr lieben,
    ich habe eine frage im Bezug auf Abmahnungen.

    Ich habe vor ca. 1 Monat eine abmahnung bekommen fürs zu spät kommen bekommen (allerdings habe ich normalerweise gleitzeiten 40 St. Wo) mein chef ist aber der meinung das ich von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Firma sein muss weil zur zeit 1 Mann fehlt. Ich habe die erste Abmahnung unterschrieben :/ so heute bin ich weil es stau gab 2 min zu spät auf der arbeit gewesen kann er mir jetzt wegen den 2 min verspätung noch eine berechtigte abmahnung geben ?????? Wäre lieb wenn jemand antworten würde !!!!!!!!!!!!! vielen dank

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      30. Juni 2011 um 12:05

      soll er doch abmahnen. die zwei abmahnungen werden normalerweise nicht für eine außerordentliche, verhaltensbedingte kündigung reichen.

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