Arbeitsunfall- Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

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Arbeitsunfall- Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

Als Arbeitnehmer möchte man abgesichert sein. Dies gilt vor allem, wenn bei der Arbeit dann doch einmal etwas passiert. Jeder weiß, dass bei Arbeitsunfällen z.B. in der Baubranche sogar Verletzungen mit Todesfolge möglich sind. Wann ist hier der Arbeitgeber selbst in der Pflicht?

Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen des Arbeitnehmers – Grundsatz

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nicht bei jeden Unfall – auf Arbeit – des Arbeitnehmers haftet. Anders als z.B. in den USA wo ganze Armeen von Anwälten auf Schadenersatzklagen aufgrund von Arbeitsunfällen in den Startlöchern sitzen und nur auf solche Mandate warten,um dann den Arbeitgeber auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen, haftet der Arbeitgeber in Deutschland nur im Ausnahmefall, nämlich bei

vorsätzlichen Verhalten.

Arbeitsunfall und Vorsatz des Arbeitgebers

Wenn nun eine vorsätzliche Verletzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber erforderlich ist, dann sieht man schon anhand dessen, dass solche Fälle in der Praxis nicht sehr häufig sind. Denkbar wäre, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Arbeit – z.B. beim Streit über die Ausführung der Arbeit – schlägt und dieser dadurch verletzt wird. Dies passiert natürlich, aber nicht sehr häufig.

Folgen bei Körperverletzung durch den Arbeitgeber

Liegt ein Fall der Körperverletzung durch den Arbeitgeber vor, dass es dieser verpflichtet

  1. der Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten für die Heilbehandlung des Arbeitnehmers zu erstatten
  2. dem Arbeitnehmer Schadenersatz zu leisten (hier z.B. durch Zahlung eines Schmerzensgeldes)

Wegeunfall

Beim Wegeunfall den der Arbeitgeber verursacht hat, haftet der Arbeitgeber auch ohne Vorsatz (z.B. der Arbeitgeber fährt den Arbeitnehmer von einer Baustelle zur nächsten und verursacht schuldhaft – aber nicht vorsätzlich – einen Verkehrsunfall,bei dem der Arbeitnehmer verletzt wird.

Hier besteht ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber (unter Anrechnung der Leistungen der Unfallversicherung), allerdings kein Schmerzensgeldanspruch.

Es ist ein häufiger Irrtum, wenn Arbeitnehmer glauben (wir haben solche Fälle sehr häufig mit polnischen Mandanten), dass bei jedem Verschulden des Arbeitgebers bei der Arbeit (z.B. Baustelle nicht richtig abgesichert oder Werkzeug gefährlich) ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Dies ist nicht der Fall.  Der Grund dafür besteht darin – der Arbeitgeber kommt hier nicht so einfach davon – dass die Ansprüche des Arbeitnehmers in diesen Fällen komplett auf die Sozialleistungsträger (Unfallversicherung) übergehen und allein diese Ansprüche gegen den Arbeitgeber haben.

RA A. Martin

4 Gedanken zu „Arbeitsunfall- Wann muss der Arbeitgeber zahlen?

    […] Die Berufsgenossenschaft kannte die Vorfall als Arbeitsunfall an. Der Arbeitnehmer wollte nun vom Arbeitgeber auch Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund der erlittenen […]

    Luan sagte:
    5. April 2016 um 12:01

    Halo ich habe eine unfall aus grüst .ich ware damals selbsdendig . Ich habe superunternemer gearbeiten bei eine andri firma .grüst deckel war gebrochen grüst war fallsch gebaut . Wer ist schuld grüse luan

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      6. April 2016 um 09:57

      Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt vor Ort. Bei derartigen Fällen verbietet sich eine Ferndiagnose. Dies wäre reine Spekulation.

    […] Arbeitnehmerin/ Klägerin verlangt nun Schadenersatz von der Arbeitgeberin und zwar auf Ersatz materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) […]

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