Muss man als Arbeitnehmer putzen?

Gepostet am Aktualisiert am


Muss man als Arbeitnehmer putzen?

Muss man als Arbeitnehmer sein Büro reinigen?

Viele Arbeitgeber beschäftigen – vor allen in kleinen Firmen – kein externes Reinigungspersonal. Stattdessen wird mehr oder weniger darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer selbst den Arbeitsplatz putzen und den Müll rausbringen sollen. Ist dies rechtmäßig?

Antwort:          Im Normalfall nicht.

Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers – nämlich zu den Schutzpflichten – den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers im sauberen Zustand zur Verfügung zu stellen.  Dies heißt zwar nicht, dass generell der Arbeitgeber nie eigenes Personal mit der Reinigung Arbeitsplatzes einsetzen darf, allerdings muss dazu grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag geschlossen werden. Normales Büropersonal ist grundsätzlich zum Putzen der Büroräume nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Sanitärräume.

Arbeitspflicht – siehe Arbeitsvertrag

Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung verpflichtet, so wie im Arbeitsvertrag vereinbart. Eine Bürokraft muss die für diese Tätigkeit typischen Arbeitsleistungen erbringen; das Säubern der Büroräume oder das Putzen der Fenster oder der Büroküche gehört nicht dazu.

arbeitsvertragliche Leistung

Was genau der Arbeitnehmer als Arbeitsleistung erbringen muss, ist im Normalfall im Arbeitsvertrag geregelt. Meist steht dies am Anfang des Arbeitsvertrags. Von Reinigungsarbeiten und Putzen steht dort in der Regel nichts, es sei denn, dass der Arbeitnehmer als Reinigungskraft angestellt wird.

Verweigern der Büroreinigung durch den Arbeitnehmer ist zulässig

Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu auf, das Büro zu reinigen (z.B. die Reinigung des Flurs/ Borden/ der Fenster etc), so ist der Arbeitnehmer hierzu nicht verpflichtet und kann die Durchführung dieser Anweisung verweigern. Eine wirksame Abmahnung kann der Arbeitgeber hierfür nicht erteilen, denn der Arbeitnehmer verstößt gegen keine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Wenn er eine solche Abmahnung erteilt, wäre diese unwirksam.

Aufräumen des selbst verunreinigten Arbeitsplatz

Anders ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer z.B. am Arbeitsplatz sein Essen einnimmt und damit den Arbeitsplatz selbst „verschmutzt“. Um die Beseitigung der Verunreinigung hat er sich dann selbst zu kümmern.

Rechtsprechung/ Urteile zum Thema: Saubermachen als Arbeitnehmer

Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 19. Februar 2021 – 26 Ca 1419/20) gab einem Arbeitnehmer recht, der 2 x im Monat die Toiletten im Betrieb säubern sollte. Der Lagerarbeiter sollte regelmäßig alle Räume und auch die Toiletten neben seiner Tätigkeit reinigen. Dies lehnte der Arbeitnehmer ab. Die Arbeitgeberin sah dies als „Arbeitsverweigerung“ und daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Berlin auf Feststellung, dass er nicht zur regelmäßigen Reinigung der Toilette verpflichtet sein. Vor dem Gericht bekam der Arbeitnehmer recht und gewann den Arbeitsgerichtsprozess. Allerdings gab es hier eine Besonderheit, denn laut Arbeitsvertrag durften dem Arbeitnehmer keine geringwertigen Tätigkeiten zugewiesen werden. Eine solche Regelung findet sich selten in Arbeitsverträgen.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden haben wir die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Muss man als Arbeitnehmer das Klo putzen?

Nein, es sei denn Sie sind Reinigungskraft und Ihre Pflicht besteht hierzu. Ansonsten muss der Arbeitnehmer nur die im Arbeitsvertrag geschuldete Leistung erbringen.

Muss der gesamte Büroraum gesäubert werden?

Nein, dazu ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet und nicht der Arbeitnehmer, der zum Beispiel als Bürokraft angestellt ist.

Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz säubern?

Es kommt darauf an. Wer im Büro arbeitet muss in der Regel als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis seinen Arbeitsplatz zumindest aufräumen und selbst verursachte Verschmutzungen entfernen.

Ist Aufräumen vergütungspflichtige Arbeitszeit?

Ja, der Arbeitnehmer wird beim Aufräumen ja fremdnützig, also für den Arbeitgeber, tätig. Von daher ist der Aufräumen des Arbeitsplatzes in der Regel vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt Andreas Martin- Fachanwalt für Arbeitsrecht

58 Gedanken zu „Muss man als Arbeitnehmer putzen?

    Staatsfeind sagte:
    20. Juni 2009 um 16:22

    Hm, da wäre nun die Frage: Gilt das nur für „Bürojobs“?
    Wie schaut das bei Arbeitnehmern in „technischen Berufen“ aus. Sprich beim Tischler, Zerspanungsmechaniker, Landmaschinenmechaniker usw. Muss der seine Werkstatt, also seinen Arbeitsplatz, selbst aufräumen?

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      25. Juni 2009 um 04:04

      Man darf hier nicht das Aufräumen des Arbeitsplatzes mit dem Putzen vergessen. Selbstverständlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet seinen Arbeitsplatz in Ordnung zu halten und diesen auch aufzuräumen. Der Tischler und der Dreher muss dies genauso, wie die Bürokraft.

    Maik sagte:
    20. Juni 2009 um 17:16

    Hallo,

    das ist für mich sehr interessant. Ursprünglich hatte unser Arbeitgeber Putzpersonal beschäftigt und dann mit der Begründung der Kosten und Wirtschaftskrise jetzt entlassen. Wir könnten das schließlich auch (einschließlich Staubsaugen vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes) machen, schließlich würden wir ja in diesen Büros arbeiten und nicht er!

    Bei einer Bekannten, die als Verkäuferin arbeitet würde dies schon vor 3 Jahren still, d.h. ohne Verankerung im Arbeitsvertrag, eingeführt. Alles Putzpersonal wurde entlassen. Nun Staubsaugen, Staubwedeln und Spiegelputzen sie jeden Tag 2 mal, natürlich ohne dass die eigentliche Verkaufsarbeit beeinträchtigt wird, zu der sowieso schon das Aufräumen der Umkleidekabinen und der von den Kunden auf den Boden geworfenen Kleidungsstücke gehört. Da müssen sie halt ihre Hufe schwingen, wie ihr Chefs sagte.

      Tobias sagte:
      22. Juni 2009 um 09:17

      Fände ich jetzt nicht schlimm und auch vertretbar.
      Schlimm ist allerdings, wenn das ausserhalb der Arbeitszeit geschehen soll oder wenn jemand annimmt, man können das ohne Beeinträchtigung der eigentlichen Arbeit machen.

      „Kultur ist der Schatten der Verhältnisse“

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        25. Juni 2009 um 11:03

        Es kommt immer darauf an, was der Arbeitnehmer putzen soll. Den Papierkorb entleeren – rein menschlich noch ok- alle Toiletten sauber machen, wäre schon eher ein Problem.

    thogo sagte:
    20. Juni 2009 um 22:43

    Cool,
    als Wartungstechniker hat es mich schon immer gestört wenn ich an verdreckter Technik den Fehler beheben mußte. Werde mal zum Chef gehen und ihm das um die Ohren hauen. Reparatur nur wenn das defekte Teil auch ordentlich gereinigt ist. Ich mach mich doch nicht die Finger dreckig, davor muß die Firma mich schützen. Wobei, für nen extra Bonus könnte man ja mal noch drüber reden…

      jungandbeautiful sagte:
      8. April 2013 um 12:35

      Zählt das Reinigen von Teilen nicht zu den Grungdkenntnissen u. Grundaufgaben eines Mechanikers? Man kann Defekte wie Risse usw. nicht sehen und auch nicht reparieren, wenn eine Dreckschichte auf den Teilen ist. Es ist nicht nur Fachkenntnis beim Reinigen von Technik notwendig, sondern auch eigne Materialien u. Werkzeuge. Der Mechaniker der Angst vor Schmutz oder gar Öl hat, sollte dringend an einen Jobwechsel denken. Er könnte zB Pilot oder Rennfahrer werden- die haben meist ihre eigenen Schmiermaxen.

    blabla sagte:
    20. Juni 2009 um 23:26

    Es ist nicht Rechtens, das stimmt. Ist es moralisch verwerflich?
    Jain, zum einen weil dem Angestellten sicherlich die 20Minuten nicht bezahlt werden aber zum Anderen ist sowas in vielen Ländern gänige Praxis. Es verhindert minderbezahlte, unangenehme und unwürdige Arbeit des Saubermachens, den „dreckigen“, „letzten“ Job des Tages.

      reblabla sagte:
      21. Juni 2009 um 14:28

      Was ist denn bitte an Putzen „unwürdig“. Und selbst „unangenehm“ finde ich jetzt im Bezug auf Büroarbeit übertrieben. Minderbezahlt klar – aber das ist ja auch mit einer Putzklausel der Fall.

    Thomas R. sagte:
    21. Juni 2009 um 00:42

    Ich denke, die Bewertung muss je nach Arbeitsplatz geschehen und ist, wenn nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt, eine Frage des gesellschaftlichen Konsens.

    Im Handwerk beispielsweise kenne ich das Fegen der Werkstatt seit Jahr und Tag als anerkannten Teil des Berufs. Ein Handwerker hält Ordnung in seiner Werkstatt. Wischen dagegen würde man eher nicht von ihm erwarten. Im Büro liegt nur die Ordnung des jeweiligen Schreibtischs in der Verantwortung des Mitarbeiters, weitere Putztätigkeiten sind unüblich. In der Pommesbude dagegen mag es durchaus üblich sein, dass das Bedienpersonal bei Geschäftsschluss die Kochgeräte durchspült, während es sicher nicht für das Putzen der Toiletten verantwortlich ist.

    marielinmohnroh sagte:
    21. Juni 2009 um 12:15

    Oh ja, das ist mal ne nette Variante der Gleichberechtigung. „Mann muß als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz sauber machen“, da stehe ich voll und ganz dahinter. Wenn das gut klappt steigen die Chancen, dass Männer auch den Müll zu Hause rausbringen und das Klo endlich paritätisch geputzt wird. Als Chefin würde es mit gut gefallen meine männlichen Kollegen endlich mal putzen zu sehen. Bezahlen würde ich das natürlich nur zum Gebäudereinigungstarif. Wenn das dann auch noch für alle männlichen Arbeitsplätze gelten würde, dann wäre die Reinigung der Bettlaken natürlich inbegriffen 😉

      Madove sagte:
      21. Juni 2009 um 18:37

      Ich versteh den Gedanken, meiner Erfahrung nach muß man da aber eine Stufe früher anfangen. Wo auch immer ich bisher im Berufsleben einer Sitution ausgesetzt war, wo irgendwas zu putzen war (Kaffeeküche sauberhalten etc.) warten die Herren der Schöpfung einfach so lange, bis es die Kolleginnen „schnell mit“machen. Auf Aufforderung „putzen“ sie in einer Weise, daß es hinterher noch dreckiger ist als vorher, und DANN macht es schnell die Kollegin.
      Hmmm… Peitsche? Aufleckenlassen? Wie kommt man den Herrn Drückebergern nur bei?

        Tobias sagte:
        22. Juni 2009 um 09:14

        In DE habe ich da positivere Erfahrungen gemacht.
        In USA habe ich jedoch wegen des Einräumens der Spülmaschine von der Office-Managerin ernsthaft Ärger bekommen, das wollte Sie nicht abgeben.

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        25. Juni 2009 um 11:04

        Bei den Ami´s ist es halt anders. Da ist beim „Kabel-Verlegen“ einer für das Ausheben der Grube, einer für das Verlegen und einer für das Zuschütten zuständig.

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        25. Juni 2009 um 11:07

        Vielleicht nur die eigene Tasse waschen?

    mary04 sagte:
    21. Juni 2009 um 14:34

    Also ich denke auch dass es auf den Arbeitsplatz an kommt. Klar muss es normal im Arbeitsvertrag verankert sein, wenn es einen wesentlichen Teil des Berufsalltags einnimmt, aber auch ich die im Büro arbeitet habe einen Restmüll und einen Papiermülleimer mit meinem Kollegen und den Dreck den wir unter der Woche machen, räumen wir am Ende der Woche weg. Und dass ich darauf achten muss, dass mein Schreibtisch gepflegt aussieht kann ich verstehen. Wenn ich einen Teerand hinterlasse kann ich nicht eine Woche warten bis die Putzfrau wieder kommt und in der Zeit laufen 5 Mandanten zu mir an den Tisch. Wie sieht das denn aus. Aber man sollte sich auch nicht als Putzkraft versklaven lassen. Auch wenn man eine Ausbildung macht. Also Fußbodensaugen und Kloreinigung überlassen wir dann doch auch der Putzfrau 😉
    Aber manches sollte man auch als selbstverständlich ansehen und sich nicht zu fein sein zumindest seinen eigenen Dreck wegzuräumen…

    smidt sagte:
    4. August 2009 um 15:49

    muss man sein arbeitsplatz nach dem arbeitsende ohne es zu bezahlen aufräumen

    Teixeira Eduardo sagte:
    10. November 2009 um 18:36

    Sehr geehrt Damem und Herren

    Ich habe eine frage beim der Firma Gaenslen und Völter
    wurde Insolvenz angemeldet .
    Aus Spar Gründen wird die Putzfrau gekündigt . Jetzt meine frage – jetzt müssen
    Wir den Vesper Raum Umkleider Raum und einigen KLOS putzen – Ist das Rechtlich
    erlaubt ?

    Ingrid sagte:
    12. September 2011 um 18:51

    Auch wir Verkäuferinnen putzen, und zwar jeden Abend mit 3 Personen eine Fläche von 1100 Quadratmeter Ladenfläche. Einmal die Woche die Sozialräume mit Toiletten und Lager ca 180qm, einmal im Monat sämtliche Fenster und Scheiben mit ca 100qm. Selbstverständlich auch die über 50 Spiegel wenn sie verschmutzt sind. Ausserdem haben wir noch ein Kundenklo, das wir ebenfalls putzen sollen, wogegen ich mich wehre und das auch nicht mache.
    Ich weiss nicht was rechtens ist, habe noch niemanden gefunden, der darüber Bescheid weiss. Im Arbeitsvertrag steht jedenfalls nichts.
    Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      14. September 2011 um 15:25

      Am besten zum Anwalt vor Ort. Ich halte es für sehr fraglich, wenn von Ihnen verlangt wird, die Toiletten zu putzen; dies hat mit dem Job einer Verkäuferin nichts zu tun.

    Gastbesuch sagte:
    19. Oktober 2011 um 19:32

    Hallo erstmal an alle…

    Hätte da mal ne Frage…

    In mein Arbeitsvertrag bin ich als Schlosser eingestellt und steht das ich auch zumudbare arbeit zu erledigen habe.
    Arbeite seit fast 20 Jahre in der Firma als schlosser,als gesundheitlichen Gründe tuh ich seit ca 3 wochen bohrarbeiten erledigen ,nicht an mein arbeitsplatz.Nun kommt heute mein Meister zu mir un sagt mir ich soll mein arbeitsplatz sauber machen,obwohl seit 3 wochen ein leiharbeiter auf mein arbeitsplatz arbeitet.
    Da morgen leute von der Brandschutzversicherung zu uns kommen und wenn der arbeitsplatz nicht ordendlich aufgeräumt sei, die Firma probleme bekäme.
    Es ist von mir aufgeräum verlassen worden und nun soll ich den dreck anderer aufräumen!!!!!!!Ich habe ihm gesagt das ich das nicht mache,es ist auch nichts brennbares wo brennen könnte auser ein lumpen leehre plastikflaschen vom leiharbeiter.Also holte mein Meister den Personalchef wo gleich kam ,ich holte den Betriebsratvorsitzenden hinzu,mein Personalchef meinte ich sollte das machen was mein Meister sagt,habe es wieder verweigert und habe gesagt das es für mich nicht zumudbar ist den dreck anderer auf zu räumen.auserdem haben sie mich auf den kicker weil ich als Betriebsratmitglied denen gegen den strich gehe.Für mich ist das personen bedingt bezogen……auf jedenfall soll ich eine Abmahnung bekommen….
    was meint ihr dazu muss ich das machen????? ich habe nur gesagt wenn ich eine bekomme dann werde ich auch rechtlich dagegen vorgehen…

    was habe ich zu beachten ???kann jemand dazu was sagen eventuell mit ein paar paragrafen-???

    danke jeden für Fachliche auskunft…

    alea sagte:
    4. Oktober 2012 um 15:38

    Hallo,

    ich arbeite als Studioleitung in einem Fitnesstudio, vor 3 tage hat meine Chefin die Reinigungskräfte die das Studio 2x am Tag je 2 stunden morgens und 2 abends pflegen gekündigt, die neue Reinigungskraft kommt nur morgens jetzt hatte ich zu meine chefin gesagt das dass ein no-go ist da das studio abends zu voll ist und es hier unmöglich aussieht. IHRE ANTWORT DARAUF: DANN PUTZT DU ABENDS KURZ DURCH!!!!!!! Leute das ist doch unglaublich oder? ich bin doch nicht verpflichtet und darf mich Problemlos weigern???

    Julia sagte:
    2. Oktober 2013 um 12:47

    Hey,
    hab da auch mal eine dringende Frage.
    Arbeite jetzt seid März in einer neuen Firma und das als Bürokauffrau.
    Hier muss ich regelmäßgis meinen Platz sauber machen, Kaffee kochen und Aufwaschen (was ja auch ok ist) ABER nun meine Frage:
    Muss ich auch Staubsaugen, die Wc’s putzen, Fenster putzen und immer wenn keine Arbeit da ist sauber machen????
    Im Arbeitsvertrag steht zwar alle mir aufgetragenen Arbeiten sind zu erfüllen aber dies bezieht sich doch auf den Ihnhalt des Stellenausschreibens oder?

    Peuschel sagte:
    28. April 2014 um 06:41

    Hallo zusammen,

    ich arbeite als Bürokauffrau in einem grossen Büro. Unser Chef ist der Meinung
    das wir die grossen Fenster mal putzen sollten, (Grösser ca 170x170cm)
    Um in die Ecken im oberen Teil des Fensters zu kommen, müsste man auf einen ca 40cm Sims/Fensterbank steigen. Wer sichrte mich ab, wenn was passiert?
    Dies steht im übrigen nicht in meinen Arbeitsvertrag!

    Heike sagte:
    31. Juli 2014 um 18:56

    Hallo….
    hab auch mal ne Frage…. kann der Arbeitgeber verlangen, das die Arbeitnehmer die zur Verfügung gestellten Aufenthaltsräume putzen…. womit keiner von uns ein Problem hätte…. aber das soll alles ausserhalb der Arbeitszeit passieren…da diese Räume ja auch in unserer Freizeit genutzt werden.
    Weiß jemand ne Antwort?

    Regine Eglseer sagte:
    11. September 2014 um 18:59

    Unsere Tochter ist Bürokauffrau Lehrling in einem Unternehmen – seit einiger Zeit klappt es mit der Sekretärin (Ausbildende) nicht. Sie spricht kaum ein Wort mit unserer Tochter und gibt ihr keine Aufgaben. Manchmal lästert sie hinter ihr her. Unsere Tochter traut sich gar nichts mehr zu sagen oder zu fragen da sie nur dumme Antworten erhält. Neulich musst sie die Werkstatt putzen (Industriewerkstatt was hat das mit Bürotätigkeiten zu tun) und wurde darauf hingewiesen das sie das künftig 2x pro Woche zu erledigen hätte….wenn das noch Rechtens ist dann weiss ich nicht weiter………..

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      12. September 2014 um 04:31

      Auch hier gibt es Lösungen. Dies sind keine unlösbaren Probleme. Allerdings sollte man sich durch einen Rechtsanwalt vor Ort beraten lassen. Die eigene Recherche im Internet kann nützlich sein, kann aber den anwaltlichen Rat nicht ersetzen.

    Kati sagte:
    3. März 2015 um 16:51

    Sehr interessantes Thema. Ich arbeite in einer Reha Klinik im Speisesaal. Das Haus hat auch eine externe Reinigungsfirma zur Reinigung.Diese Wischt Montags, Mittwoch und Freitag den Speisesaal. Die anderen Tage muss das Servicepersonal mit dem Sauger den Saal reinigen ca 200qm. Begründung der Geschäftsführung war Kosteneinsparung. Ist sowas rechtens? Was ist da noch mit „Klinikhygiene“??

    kramer reinhold sagte:
    7. August 2015 um 05:30

    meine frau arbeitet in einem bäckerladen als verkäuferin muss sie nach dienstende den laden reinigen ohne bezahlung oder zählt das noch zur arbeitszeit

    Beate sagte:
    22. September 2015 um 09:16

    Hallo! Wie sieht das denn im Einzelhandel aus? Seit Jahren wischen wir im Wechsel jeden Abend das riesige Geschäft, reinigen die Toilette und entstauben täglich alle Produkte und Regale. Nun sollen wir auch noch während der Arbeitszeit alle zwei Wochen die Regale abräumen und feucht wischen. Irgendwie ist nun unsere Schmerzgrenze erreicht und wir wüssten gerne, ob es zu unseren Pflichten gehört. Eine Antwort wäre super!

    Kathrin Hoske sagte:
    3. Februar 2016 um 09:16

    Unser Betriebsrat lehnt eine putzkraft ab nun wird für uns Mitarbeiter ein putzplan erstellt wo ich auch die herrentoiletten sauber machen muss als Frau .ich halte mein Arbeitsplatz sowie die Aufenthaltsräume und die Toilette immer sauber wenn ich dies verlasse .kann ich den putzplan ablenen?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      5. Februar 2016 um 23:13

      Was Sie als Arbeitnehmer machen müssen, hängt davon ab, was laut Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das Säubern der Toiletten dürfte nicht zur erbringenden Arbeitsleistung gehören.

    Sam sagte:
    28. Oktober 2016 um 12:07

    Mein Chef quält einen Angestellten damit dass er seit einem Jahr nur noch putzen muss.

    Mein Chef gewinnt immer Harvey gesagt. Er hat mehr Geld und die besseren Anwälte. Und so wird der Kerl isoliert und putzt und putzt.

    Seinen Beruf übt er nicht mehr aus.
    Ist normal in Deutschland 😦

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Oktober 2016 um 15:34

      Normal ist dies nicht. Wenn dies nicht die vereinbarte Arbeitsleistung ist, kann kann der Chef noch so gute Anwälte und Geld haben; er wird trotzdem den Prozess verlieren.

    Dirk sagte:
    28. Januar 2017 um 13:15

    Hallo. Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen. Einmal die Woche müssen wir unseren Arbeitsplatz säubern. Das heißt auch oberhalb des Arbeitstisches. Daür wurde uns ein Tritthocker zur Verfügung gestellt, um von dort aus auf den Tisch zu klettern. Viel Platz zum Stehen ist nicht auf dem Tisch .
    Bin ich überhaupt versichert wenn ich von einem Arbeitstisch herunterfalle ?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      29. Januar 2017 um 09:55

      Lassen Sie sich am besten anwaltlich vor Ort beraten.

    Frommherz sagte:
    7. Februar 2017 um 19:36

    Ich sehe hier nur Angestellte die was äußern, wo sind denn all die Chefs.Ich bin einer.Kann dazu nur sagen das es doch selbstverständlich ist seiner Arbeitsplatz in Ordnung zu halten und nach Feierabend sauber und korrekt zu verlassen.Hier ist in den meisten Fällen doch Jammern auf hohem Niveau.Ich habe einen Friseurladen und kann nur sagen das ich meinen Mitarbeitern immer hinterherzurufen muß sie Anweisungen die die Hygiene am Arbeitsplatz angehen meisten ignorieren.Eigenes Arbeitsmaterial oft nur nach Aufforderung gereinigt wird Telefon voll mit Make up sind ,ich verwende keines.Srlbst das wird nicht entfernt.Fordert man sie auf beschweren sie sich sie kämen sich vor wie Lehrlinge.Im Friseurberuf versteht es sich von selbst das alles Sauber ist .Der Chef ist derjenige der seinen Kopf hinhält wenn die Gewerbeaufsicht kommt nicht die Angestellten .Darf man eigentlich in Deutschland von seinem Personal nichts mehr erwarten einfach den Mund halten und den Lohn Zeitig überweisen.Wundert euch nicht wenn die Chefs lieber In Zukunft alleine Arbeiten dann hat man auch seine Ruhe .Kann da nur sagen Kleibgewerbe

      Maria ´Müller sagte:
      2. Februar 2020 um 21:19

      Endlich ein Beitrag eines Unternehmers.
      Ich bin der Meinung, dass es grundsätzlich die Aufgabe eines jeden Mitarbeiters ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Für die Reinigung der Büros, Toiletten, Sozialräume udgl. ist der Arbeitgeber zuständig. Nicht weil der Gesetzgeber das verlangt, sondern weil ich niemals erwarten würde, dass ein Mitarbeiter eine Verunreinigung beseitigt, die Kollegen (oder auch Gäste, Kunden usw.) verursachen.
      Ich erlebe aber jeden Tag auch die Rücksichtslosigkeit der Mitarbeiter (und das sind sicher 30 %), denen es völlig egal ist, wenn Toiletten, Sozialräume, Kühlschränke, Spülmaschinen, Fahrzeuge (LKW und PKW) total verunreinigt werden. Der sorglose Umgang mit Firmeneigentum ist trauriger Alltag. Wenn der Mitarbeiter ein neues Handy haben will oder vielleicht vergessen hat Aufnahmen von einem Schaden zu machen, dann wird das Handy einfach versenkt. Ich habe als Unternehmer keine rechtliche Handhabe, außer mich von solchen Leuten zu trennen. In Zeiten von Facharbeiter-Mangel kann ich davon leider keinen Gebrauch machen. Also muss ich mit diesen ……… leben und dann eine Menge Geld für Reinigungspersonal ausgeben.
      Un nun sollen sich alle, die hier einen Beitrag über die so „unfairen Unternehmer“ geschrieben haben, einmal Gedanken machen, wie es dem „sehr schlecht entlohnten Reinigunspersonal“ geht. Sie müssen all diese groben Verunreinigungen, die keiner putzen will (aber die meisten verursachen) unter enormen Zeitdruck erledigen, ernten keinen Dank, sondern haben in der Regel schlechte Nachreden. Für mich sind das die „Perlen“ und nicht „Putzfrauen. Für das männliche Reiniungspersonal, das ich sehr schätze, habe ich leider noch keinen so wertschätzenden Ausdruck gefunden.
      Man muss sich aber auch einmal in die Lage der Mitarbeiter/Kollegen versetzen, die nicht nur beste Arbeit verrichten, mit Firmeneigentum sorgfältigst umgehen, sondern für die Sauberkeit einfach etwas Selbstverständliches ist. Das sind in der Regel dann jene Frauen und Männer, die überhaupt nichts dabei finden, wenn sie ihren Arbeitsplatz, ihr Fahrzeug usw. selbst putzen und auch eine Spülmaschine aus- und einräumen. Auch würden solche Menschen nie etwas bewusst verunreinigen und verlangen, dass andere es putzen.
      Fazit: Wenn der Gesetzgeber es nicht zulässt, dass Mitarbeiter für Verunreinigungen, Schäden udgl. zur Verantwortung gezogen werden kann, wird sich wohl nie etwas ändern. Der Unternehmer muss ja auch für die Arbeitsbekleidung (PSA) aufkommen, mit der dann äußerst sorglos umgegangen wird.
      Ich würde mir wünschen, dass jeder Mitarbeiter sich im Betrieb so verhält, als wäre es sein Unternehmen oder sein Eigentum.
      Leider gibt es aber auch Menschen, die nicht einmal ihr eigenes Heim sauber halten und es vielleicht auch nicht können, weil sie nie putzen gelernt haben. Die werden dann am Arbeitsplatz auch nicht dazu in der Lage sein bzw. einfach zu faul sein.

      Maria

        Shady sagte:
        29. März 2024 um 06:43

        Ja, mein Freund, wir sind Arbeitgeber. Wir müssen den Monatslohn zahlen, und unser Mund bleibt geschlossen. Ich denke darüber nach, einen kleinen Laden zu eröffnen und nur mit mir selbst zu arbeiten. Ich will keine Arbeiter, die ihren Arbeitsplatz nicht pflegen. Denn einfach, wenn eine Katastrophe eintritt oder das Unternehmen pleite geht, wird der Arbeitnehmer sich ein neues Unternehmen suchen, bei dem er arbeiten kann, und dann wird er auch noch den Arbeitgeber demütigen. Meiner persönlichen Meinung nach fordern wir als Arbeitgeber Schutz vor Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz nicht pflegen oder reinigen, und selbst wenn von ihnen verlangt wird, den Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu halten, werden einige von ihnen dies ohne Ernsthaftigkeit tun und nicht reinigen richtig. Ich bevorzuge es, alle meine alten Mitarbeiter zu entlassen und neue Mitarbeiter einzustellen, während die Reinigung erfolgt. Vertrag: Ich wünsche allen Sicherheit und allen denkt daran, zu dem Arbeitsplatz zu gehören, von dem aus sie essen

    Florian sagte:
    16. Februar 2017 um 10:02

    Mich würde mal interessieren ob ich als Lagermitarbeiter (Halle und Büro) verpflichtet bin, Grünanlagen auf Hof und Parklplatz sauber zu halten.
    Hatte dies schon mal jemand?

    Manuela sagte:
    25. März 2017 um 12:20

    Hallo und auch im Friseurhandwerk gibt es immer wieder darüber Zoff. Ich denke das die Reinigung des Arbeitsplatzes,Werkzeug,Kämme,Bürsten und Haarschneidemaschinen selbstverständlich sind. Wir kochen Kaffee, das Geschirr kommt in den Geschrirrspüler, bringen den Müll raus,reinigen die Waschbecken,Spiegel, Hauben und Ablagen.Die Handtücher werden gewaschen und natürlich der Pausenraum gereinigt.
    Das Reinigen der Toilette,Fenster,Bodenwischen und Verkaufsregale lehne ich persönlich jedoch ab da auch der Ladeninhaber für ein sauberes Ladengeschäft verantwortlich ist und nicht alle Reinigungsarbeiten an seine als Friseurin angestellten Mitarbeiter abgeben kann.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      26. März 2017 um 07:33

      Sehe ich genauso.

    Josie sagte:
    21. April 2017 um 09:53

    Hallo.
    Wir haben seit Februar 2016 einen Putzplan, auf dem steht, wer in welcher KW putzt. Hat bisher auch prima geklappt. Man ist alle 12 Wochen dran. Zu reinigen sind der Pausenraum (Tisch, Boden und eine Spüle), Ein Flur (Boden), eine Treppe, die Toilette der Damen (Angestellten), so wie der Boden in der Toilette. Eine Kollegin, die im letzten Jahr regelmäßig geputzt hat, meinte nun letzte Woche, daß sie nicht dazu verpflichtet sei. Sie hätte sich rechtlich informiert.
    Den Pausenraum nutzt sie täglich, und die Toilette benutzt sie auch täglich mehrmals.
    Sie ist als Verkäuferin tätig.
    Kann sie das so einfach machen, vor allen Dingen, weil sie ja bisher regelmäßig geputzt hat?
    Die Kundentoilette braucht sie nicht putzen. Da hatte sie sich schon zu anfangs geweigert. Das hat dann netterweise eine ihrer Kolleginnen gemacht.
    Was macht man, wenn dann alle nicht mehr putzen?
    Für uns alle ist das hier eigentlich gar kein Problem.

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      23. April 2017 um 10:50

      Lassen Sie sich am besten vor Ort anwaltlich beraten.

    Sophie Gerber sagte:
    3. November 2017 um 17:34

    Hallo und danke für die Frage & Antwort! Genau dieselbe Frage ich habe ich mir gestern mit meiner besten Freundin gestellt. Ich bin der Meinung dass jeder ein bisschen putzen kann und guckt, dass alles nach sich selber einigermaßen sauber bleibt. Eine gründliche Büroreinigung ist aber nicht mehr auf der Verantwortung von den Arbeitnehmern.
    Liebe Grüße! Sophie

    Caroline Merkert sagte:
    21. November 2017 um 08:16

    Hallo ich arbeite als Kassiererin an einer Tankstelle die sehr gut besucht wird und pausenloses kassieren an der Tagesordnung ist, wir haben auch einen Backshop der auch besser geht wie an jeder Bäckerei.
    Meine Frage nun: wir müssen zu unseren täglichen arbeiten in einem 4 schichten plan unsere Reinigungsarbeiten erledigen ist ja auch kein Problem, jede Schicht muss seine Aufgaben erfüllen, dazu gehören, Reinigung der Geräte, Toiletten putzen Private wie der der Kunden, Regale sauber halten, Boden wischen, Mülleimer leeren, Kassenbereich in Ordnung halten, Backshop sauber halten u.s.w jetzt verlangt unser Chef das wie den Boden der ganzen Tankstelle mit einem Schrubber schrubben müssen, riesige Blumenkübel reinigen müssen, zwischen den Geräten die man garnicht weg heben kann sauber machen muss, Lagerböden schrubben, die ganzen hohe Decke von Spinnenweben befreien, hinter Geräten an die man kaum kommt sauber machen, Tischbeine und Stuhlbeine der ganzen Tische säubern u.s.w und das alles während den Arbeitszeiten mit der Drohung wenn wie das nicht mit vorgegeben Datum von Ihm erledigen er eine Reinigungsfirma holt und wir das dann bezahlen müssen!!! Darf er das !!!!!!

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      26. November 2017 um 08:37

      Der Arbeitnehmer muss zunächst grundsätzlich nur die Arbeit verrichten, zu der er sich im Arbeitsvertrag verpflichtet hat. Eine umfangreiche Säuberung gehört wohl in der Regel nicht zur üblichen Aufgabe einer Tankstellenkraft. Einen Schadenersatzanspruch des Arbeitgeber beim „Liegenlassen“ der Arbeiten sehe ich hier nicht.

    Ingo sagte:
    4. Januar 2018 um 07:38

    Hallo,

    ich bin als Küchenhelfer eingesetzt und das ist auch so im Arbeitsvertag festgelegt!
    Nun, hat mich mein Chef in gehässiger Weise dazu aufgefordert die Personalroiletten zu reinigen.
    Das habe ich abgelehnt, mit dem Verweis auf meinen Arbeitsvertag.

    Muss ich dieser Aufforderung nachkommen, mein Chef will mir sogar neue Arbeitskleidung hierzu kaufen.

    Lieben Gruss

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      7. Januar 2018 um 09:35

      Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich die Arbeitsleistung verrichten, zu der er sich um Arbeitsvertrag verpflichtet hat. Danach spricht doch einiges gegen die Einsetzung zum Putzen der Toiletten. Ich rate aber dazu, dass Sie sich vor Ort durch einen Anwalt beraten lassen, der den Sachverhalt vollständig aufnimmt und dann die Vertrag überprüft.

    Iris sagte:
    22. Januar 2018 um 12:14

    Hallo, ich arbeite als Servicekraft in einer Spielhalle, und als diese wurde ich auch eingestellt (ohne weiteren Zusätze etc)! Leider werden wir auch als Putzfrauen „missbraucht“, Wir müssen Toiletten putzen, staubsaugen, Klimaanlage reinigen, Fensterfronten sauberhalten, vor der Halle vor Sauberkeit sorgen etc etc…. Ferner ist die Halle eine 2er Konzession mit 16 Geräten und eigtl müssten wir immer zu zweit sein, aber wir wuppen die Hallen alleine!

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      28. Januar 2018 um 09:06

      Dann sollten Sie sich am besten ans Arbeitsschutzamt wenden oder an einen Rechtsanwalt vor Ort.

    Inge sagte:
    14. Februar 2018 um 08:52

    Hallo, ich habe diese Seite durch Zufall gefunden, da auf meiner Arbeitsstelle so einiges schief läuft.
    Im Arbeitsvertrag steht ….“und andere zumutbare Arbeiten durchführen“….

    Ich bin Angestellte Bürokauffrau und habe auch meinen Facharbeiterbrief,
    nun ist es so, dass ich jeden Tag putzen darf.
    Erst das ganze Autohaus wischen, dann die Damentoiletten reinigen, danach die Herrentoilette, die Küche zu reinigen und die ganzen Autos die hier stehen.

    Ist es Rechtens, früh 1 h zu putzen ? und den ganzen Tag stinkend auf Arbeit rumzulaufen, da man ja auch zwischendurch die Kunden betreuen muss?

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      18. Februar 2018 um 09:12

      Dies halte ich für nicht zulässig. Wer als Bürokauffrau angestellt ist, muss nicht die Toiletten putzen. Dies ist – meiner Ansicht nach – keine zumutbare Arbeit, die eine Bürokauffrau machen müsste.

    Ernestina sagte:
    24. Dezember 2021 um 00:40

    Hallo,
    Ich bin als reningungskraft auf eine kartbahn angestellt. Am 23.12.2021 ist unsere letzte arbeitstage. Aber der chef macht betriebsfeier fur mitarbeiter und will das wir reinigungsfrau am 24.12.2021 arbeiten kommen Bin ich verpflichte hin zu gehen.

    Jacqueline Kaiser sagte:
    19. Januar 2023 um 07:01

    Wie sieht das aus, wenn man als Fitness Trainer arbeitet? Die Fitnessgeräte gehören zu unseren Aufgaben so steht es auch in den Verträgen sowie in den Stellenbeschreibungen. Seid neusten sollen wir jetzt auch noch alle Spiegel putzen was von der Liste der Putzfirma gestrichen worden ist. Ich arbeite seid 5 Jahren in diesem Unternehmen und es war nie unsere Aufgabe. Natürlich machen wir kleinere Flecken weg. Aber alles Spiegel auf der Trainingsfläche ist nun was ganz anderes.

    Sabine Kronfeld sagte:
    27. Juni 2023 um 13:39

    Meine Firma schließt eine Filiale und ich bin für den Verkauf zuständig und angestellt. Nun soll ich eine Grundreinigung machen und von Jahren den Dreck wegmachen. Ist das rechtens?

    Marcus Lücker sagte:
    29. Juni 2023 um 10:18

    Hallo, ich habe ein aktuelles Problem, mein Arbeitgeber verlangt von mir das ich in der Kita Küche ( 120 Kinder ) die Abzugshaube selbständig reinige. Ich als Küchenchef soll dies eigentlich nur Kontrollieren, erledigen soll dies das Küchenpersonal. Es gibt nur leider keines. Also obliegt es mit laut Arbeitgeber. Ich glaube aber das ich dies nicht mehr machen muss, erstens ich bin 63 Jahre alt, und die Berufsgenossenschaft findet das aufgrund der Unfallgefahr bestimmt auch nicht toll.

    Gibt es hier Urteile oder Rechtsprechungen darüber. Bin für jede Hilfe dankbar

    Shady sagte:
    29. März 2024 um 06:49

    Die meisten hier sind Mitarbeiter, die sich für ihre Arbeit einsetzen, wo das Recht auf Arbeit und der Arbeitsort bestehen. Arbeitnehmer, die sich am Arbeitsplatz nicht zugehörig fühlen, weil sie einfach ein Unternehmen verlassen und zu einem anderen wechseln, oder weil jemand die Miete für ihr Haus und den Preis für ihr Essen bezahlt. Es ist nicht gerecht, Arbeitgeber vor rücksichtslosen Arbeitnehmern zu schützen. Ich begann darüber nachzudenken, meine Firma zu schließen und einen kleinen Laden zu eröffnen, in dem ich nur mit mir selbst arbeiten würde

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..