Videoüberwachung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?
Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?
Diese Frage stellen sich vor allem Arbeitnehmer in größeren Betrieben/ Firmen.
Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich einige Grundsätze aufgestellt:
Der Arbeitgeber und der Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit richtet sich allerdings nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Angemessenheit der Videoüberwachung richtet sich nach deren Eingriffsintensität, nämlich in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers.
Kriterien:
- Anzahl der beobachteten Personen,
- Dauer der Überwachung
- Anlass für die Beobachtung
Im zu entscheidenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht eine Angemessenheit der Überwachung per Video bejaht.