Diebstahl einer Flasche Saft – die nächste Bagatellkündigung?

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Diebstahl einer Flasche Saft – die nächste Bagatellkündigung?

Das Wort Bagatellkündigung kann wohl kaum jemand noch hören, genau, wie den Namen „Emely„, aber manchmal scheinen sich Fälle zu wiederholen. Zumindest dann, wenn es um eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wieder wegen eines „angeblichen Diebstahls“ einer Sache mit geringem Wert geht. Nun soll eine Putzfrau eine Flasche Saft gestohlen haben.

Diebstahl einer Flasche Saft und Kündigung

Haufe berichtet, dass vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe bereits im Gütetermin die Kündigungsschutzklage der Putzfrau verhandelt wurde – ohne Einigung. Die Reinigungsfrau, die beim DRK putzte, soll sich eine volle Flasche Saft von der Arbeit mitgenommen haben. Die Putzfrau selbst bestreitet dies und behauptet, dass sie nur einen Schluck aus der Flasche genommen habe. Das Reinigungsunternehmen, bei dem die Putzfrau angestellt war, kündigte darauf das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Die Reinigungskraft erhob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe. Im Gütetermin wies der Richter allerdings schon darauf hin, dass er nicht der Meinung ist, dass die Kündigung gerechtfertigt sei, wenn sich die Darstellung der Putzfrau bestätigen sollte.

Es bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht hier entscheiden wird, die Tendenz scheint aber in Richtung Unwirksamkeit der Kündigung zu gehen. Zu beachten ist auch, dass im Fall Emely die Gekündigte eine besondere Vertrauensstellung als Kassiererin hatte, was hier nicht der Fall war. Über die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist hier leider nichts geschrieben worden.

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

Ein Gedanke zu „Diebstahl einer Flasche Saft – die nächste Bagatellkündigung?

    […] auch die Entwendung geringwertiger Sachen grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen kann (sog. Bagatellkündigung). Dies folgt ab nicht […]

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