Kostenlose Rechtsberatung in Berlin oder ich hab da mal ne Frage?

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Kostenlose Rechtsberatung in Berlin oder ich hab da mal ne Frage?

– Hinweis: für alle unaufmerksamen Leser : Eine kostenlose Rechtsberatung wird von mir nicht erteilt! –

Leider rufen nun – aufgrund des obigen Artikels – Leser an, die nur die Überschrift lesen und der festen Meinung sind, dass Sie bei mir nun die kostenlose Beratung bekommen. Bitte den Artikel lesen, bevor man anruft!!! 

„Ich hab da mal ne Frage!“ Wer als Rechtsanwalt in Berlin (Marzahn-Hellersdorf) diesen Satz hört, ahnt meist nichts Gutes. Zu Recht! Denn wer nur mal ne Frage hat, der denkt nicht mal im Traum daran, dass die Antwort etwas anderes als kostenlos wäre. Auch Aussagen des Anwalts, wie

„die Frage kostet nichts aber die Antwort“

helfen da nicht weiter. Der Mandant erwartet – als welchen Gründen auch immer – eine kostenlose Rechtsauskunft.

„In Berlin ist eine Frage beim Anwalt immer kostenlos!“

Solche Telefonate erreichen uns in der Kanzlei in Marzahn leider täglich. Mittlerweile ist fast jeder zweite Anrufer aus dem Raum Berlin der Meinung im stehe eine kostenlose Auskunft per Telefon z.B. im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht zu. Von vorsichtiger Anfrage keine Spur, nein der Anrufer hat ein „Recht auf kostenlose Auskunft“, denn -laut vieler Mandanten –  in Berlin wird eine Frage vom Anwalt immer kostenlos beantwortet! Bekundungen, dass die anwaltliche Dienstleistung kein Billigprodukt ist und der Kunde an jeder Currywurstbude bezahlen muss, helfen da nicht weiter. Der Anrufer ist der Meinung eine schnelle Auskunft am Telefon ist ja keine große Sache.

Gründe?

Ein Grund hierfür ist mit Sicherheit, dass es einige Kollegen es nicht so genau nehmen und schon mal am Telefon die ein oder andere Auskunft kostenlos erteilen, in der vagen Hoffnung der Mandant komme dann wieder, wenn er einen „richtigen Fall“ hat.  Übersehen wird dabei meist, dass wer seine eigenen Dienste zu Dumpingpreisen anbietet, meist nie in ernsthaften und wichtigen Angelegenheiten als Anwalt in Betracht gezogen wird. Wer will schon einen Billiganwalt beauftragen?

Die Tendenz zeigt aber, dass gerade im Arbeitsrecht nun einige Kollegen in Berlin grundsätzlich „eine kostenlose Ersteinschätzung“ anbieten. Auch hier sollte der Mandant sich überlegen, ob er dies wirklich will. Denn wer die Beratung nicht bezahlt bekommt, kann nur an der Beauftragung verdienen und ob die Auskunft dann uneigennützig erteilt wird, mag jeder selbst beurteilen.

Rechtschutz und Rechtsberatung

Wer eine Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht hat, der braucht keine kostenlose Rechtsberatung und der sollte genau abwägen, ob er den Anwalt, der kostenlos berät wählt oder einen Kollegen, der eben nicht hinter jeden Fall her ist.

Anwalt A. Martin – Marzahn-Hellersdorf- Berlin

30 Gedanken zu „Kostenlose Rechtsberatung in Berlin oder ich hab da mal ne Frage?

    peter sagte:
    14. Januar 2010 um 08:10

    Na dann antworten Sie doch anwaltsüblich mit „das kann so oder so ausgehen“, „das ist ein komplizierter Fall, da muss ich mir erst die Akten ansehen“, „dazu gibt es keine einschlägigen Urteile“ oder sonst einer Wischi-Waschi Aussage. Damit hat der Fast-Mandant seine kostenlose Antwort und da er damit nichts anfangen kann, kommen Sie dann schon zu Ihrem Salaire.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      14. Januar 2010 um 13:58

      Man haftet als Anwalt auch für eine kostenlose „Wischi-Waschi-Aussage“ und diese kostet auch meine Zeit. Außerdem wer ist schon gerne der „Wischi-Waschi-Anwalt“!

        peter sagte:
        14. Januar 2010 um 16:17

        für was wollen Sie denn bei einer WW-Aussage in Haftung genommen werden? Sie sagen doch gar nichts Substanzielles? Oder glauben Sie, für ein „das kann so oder so ausgehen“ wird Sie ein Richter verurteilen? Nebenbei dürfte der Beweis dem Fast-Mandanten ziemlich schwer fallen, oder melden die sich bei Ihnen immer mit „ich hab da mal eine Frage, das Gespräch schneide ich mit, sind Sie damit einverstanden?“?
        Sie brauchen Zeit für eine WW-Aussage? Ich nicht 🙂
        Und bzgl. wer ist schon gerne WW-Anwalt: leider mehr Kollegen als Sie glauben, sogar bei Bezahlung und Mandat. Freut mich, dass Sie Ihre Ansprüche an sich selbst höher ansetzen.
        Mir fällt auf, dass das Gejammere der RAs bzgl. der Erwartungshaltung von kostenloser Rechtsberatung immer mehr zunimmt. Scheint ein ernsthaftes Problem geworden zu sein. Würde mich nur interessieren, ob die Leute früher diese Erwartung nicht hatten, ob es einfach nur mehr RAs gibt aber nicht mehr Klienten, ob es den RAs früher besser ging und sie sich die ein oder andere kostenlose Auskunft einfach leisten konnten? Oder alles zusammen?

        rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
        24. Januar 2010 um 10:08

        Wenn etwas Substantielles sagen zu wollen schon als hoher Anspruch an sich selbst zu sehen ist, dann gute Nacht.

    ra.theumer sagte:
    14. Januar 2010 um 11:00

    Lieber Kollege,

    Sie sprechen mir aus dem Herzen – ich würde gerne den Wortlaut – natürlich mit Quellenangabe – auf meinen Blog stellen wollen.

    Wenn Sie einverstanden sind !?

    DS sagte:
    14. Januar 2010 um 15:04

    Auf E-Mails antworte ich dann immer so:

    Leider kann ich Ihnen außerhalb eines Mandatsverhältnisses keine kostenlose Rechtsberatung erteilen. Ich bitte insoweit um Verständnis. Rechtliche Beratung rechnen wir in der Regel nach dem RVG ab. Für eine einfache Rechtsauskunft gegenüber Verbrauchern sind die Kosten auf 190 € zzgl. MwSt gedeckelt. Ein Tätigwerden gegenüber Dritten berechnet sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Es ist aber auch möglich eine gesonderte Gebührenvereinbarung zu einem Stundensatz bzw. einer Pauschale zu treffen. Sollten Sie hieran interessiert sein, bitte ich um kurze Rückäußerung.

    Es geht ja auch niemand zum Media Markt und will einen Laptop umsonst.

    Fazit: Anrufer bitten zu schreiben und dann…

    Simon sagte:
    14. Januar 2010 um 15:14

    Peter oben hat´s ja schon gesagt: Im Regelfall wird die (nur auf den ersten Blick „kostenlose“) Antwort des befragten Anwalt so aussehen: „Ja, da haben Sie Recht, Ihnen ist Unrecht geschehen! Kommen Sie einfach bei mir vorbei, dann sehen wir, was sich machen lässt.“

    Prinzipiell eine gute Akquise-Strategie. Dass Mandanten nicht zu Billiganwälten gehen, halte ich für ein Gerücht. 😉

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      14. Januar 2010 um 15:29

      Na ja, die Leute, die die kostenlose Rechtsauskunft wollen, haben meist auch kein Interesse an einer Vertretung gegen Entgelt. Dann geht das Gejammer im Termin weiter. In Bezug auf die Frage, ob die Leute zu Billiganwälten gehen, es gab da mal eine „Anwaltskette“, die dachte dies auch, die gibt es aber „leider“ nicht mehr.

    Pascal sagte:
    30. Januar 2010 um 02:13

    Und wie macht der Anwalt das dann bei Familienangehörigen/Freunden/Bekannten?

    Jedenfalls bei wirklich einfachen Fragen (und sowas solls ja auch geben ;)) käme ich mir komisch vor, die Antwort zu verweigern bzw. eine Rechnung zu schreiben.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      30. Januar 2010 um 08:45

      Klar schreibe ich meiner Mutter keine Rechnung, wenn Sie mich was Juristisches fragt. Aber meine Mutter wird mich auch nicht verklagen, wenn die Auskunft falsch ist.

        Max sagte:
        2. Juni 2010 um 23:40

        Also hier nur kurz angemerkt: Familienbande sind schon an weniger zerbrochen!
        Und ich denke, dass dieses Phänomen wohl nicht als Berlin-typisch ausgelegt werden sollte. Dem ungeachtet kann auf die Vereine verwiesen werden, die immer bei Ablehnungen in Beratungshilfesachen genannt werden-mit dem Hinweis an den „Zukunfts-Mandanten“, er könne bei weiteren Fragen gerne einen Termin bei Ihnen vereinbaren. Mandantenaquise betreibt bekanntlich jeder anders. …
        Im Übrigen wird das Problem wohl bald noch verstärkt auftreten. Ich verweise hier nur auf den Entwurf zum PKHBegrenzG. Hier wird wohl ein weit aus größeres Übel auf alle zu kommen, wenn es dazu kommt-in welcher abschließenden Form auch immer.
        Vielleicht sollte hierzu mal nachgedacht werden.
        M.f.G.

    Peter sagte:
    7. September 2010 um 11:31

    Alle oben genannten aussagen sind alle samt falsch in meinen augen und ich kann es beiweissen dass auch anders und besser geht.
    Erst einmal ist alles was man kauft umsonst anzusehen,man kann kostenlose fragen stellen und soviel man will.Ich kann die dinge meist anfassen,ausprobieren etc etc etc und wenn nicht bringe ich die waren zurueck und bekomme mein gesammtes geld zurueck nur klappt es in keiner weise mit anwaelten,doch warum nicht?
    Egalm wie die antwort ausfallen sollte,ich glaube an keinerlei ausreden.Anwaelte sollten ebenso eine vernueftige antwort geben,ratschlaege und evtl versuchen auch zuhelfen entweder gegen vorauszahlung oder bei 100% gewinn chance auch gegen kosten die ausschliesslich den verklagten augebrummt wird und wenn er pech hat oder auch mal jemand kostenlos zuhelfen sollte bei einem guten anwalt moeglich sein,einfach nur mal etwas gutes zu tun.

    Dass dies funktionier so und sogar ausgezeichnet,beweissen viel laender wo anwaelte dies genauso tun und nicht zuletzt giebt das den anwalt auch einen guten namen und profitiert auch davon sogar sehr unter umstaenden,doch die deutsche gier und die deutsch arroganz der deutschen (und anderen) anwaelten ist derart grenzenlos dass es die habgier einfach nicht erlaubt so einen guten service anzubieten,oder schreibt die deutsche regierung den anwaelten vor keinen guten und kostenlosen service anzubieten???
    Ist es gegen das gesetz ??? Nein? Na bitte.Mehr giebt es dazu nicht zusagen.Oh und wenn mich einer fragen sollte ob ich schon mal kostenlos gearbeitet habe, Ja ich habe und das viele viele male.Manchmal unfreiwillig doch meist freiwillig.Gestorben bin ich daran auch nicht und machmal fuehlt man sich sogar wohl eine etwas gutes jemanden gemacht zuhaben.Deutsche fuehlen sich gewoenlich schlecht dabei und ist schlicht und einfach gesagt ein falscher deutscher „Gen“ den kann man nicht aendern.Dafuer giebt es auch keine medizien,es wuerde sich nur mutieren zu noch einen schlechteren doch niemals zu einen guten,das beweist die gesammte deutsche vergangenheit.Es geht nur den berg runter und es scheint der hoechst berg unseres planetensystens zu sein.Kein ende in sicht.Habe ich nicht recht in ganzer lienie ??????

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      7. September 2010 um 16:53

      Das alles was man kauft, umsonst ist und man dann einfach – bei Nichtgefallen – sein Geld zurückbekommt, ist falsch. Jede Leistung hat ihren Preis. Was hier völlig durcheinander gebracht wird, ist die Frage, ob die die Leistung schlecht ist, aber guter Rat – und davon reden wir hier – hat seinen Preis. Und dies ist für Anwälte auch gesetzlich geregelt. Warum soll man eine Dienstleistung umsonst erbringen? An der Tankstelle oder beim Becker gibts ja auch nichts umsonst.

      joemoe sagte:
      3. März 2011 um 04:56

      Amin!

    […] Sie auch Artikel „kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt in Berlin“ […]

    lisa sagte:
    4. Februar 2011 um 10:09

    Diese Arroganz ist unglaublich.
    Prinzipiell fehlt es in deutschland schlicht an Sozialverhalten.
    Prinzipiell tut es wirklich jemanden weh zu sagen Ja sie könnten in Recht sein kommen sie vorbei aber kostenpflichtig oder nein das hat keine erfolgschancen sie würden meine und ihre Zeit verschwenden?
    Wenn mich jemand nach der Straße fragt -Antworte ich.
    Ich gebe auch gerne mal Obdachlosen Kleingeld oder eine Zigarette.
    Warum auch nicht es tut mir nicht weh und machts ihm etwas leichter.
    nochmal SOZIALVERHALTEN.

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      4. Februar 2011 um 14:59

      Ich gebe auch Obdachlosen Kleingeld und spende auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie dem Obdachlosen eine Zigarette umsonst geben – also sich sozial verhalten – kann es Ihnen nicht passieren, dass der Obdachlose Sie später verklagt, da die Zigarette nicht geschmeckt hat oder schlecht war. Der Anwalt haftet für seine Auskunft. Es macht in 99 % der Fälle keinen Sinn eine Auskunft kostenlose -trotz Haftung – zu erteilen ohne das sie die Unterlagen gesehen oder den Sachverhalt umfangreich erfragt haben.

      Es gibt im Übrigen noch einen gewaltigen Unterschied zum obigen Fall. Der Obdachlose hat in der Regel kein Geld und ist häufig auf die Hilfe Dritter angewiesen. Die meisten Anrufer wollen einfach nur Geld sparen. Für viele sind €50,00 für eine Rechtsauskunft schon zu viel. Da fragt man lieber den Nachbarn und beschwert sich darüber, dass die Anwälte immer nur Geld wollen. Über den Bäcker, der ebenfalls Geld für sein Brot haben will, beschwert man sich seltsamerweise aber nicht.

    […] erklärte, dass es keine kostenlose Anwälte in Deutschland gäbe, zumindest keine mir bekannten, was mir der Anrufer mit Sicherheit nicht […]

    Bisicky sagte:
    29. März 2011 um 07:22

    Ich habe von Ihnen noch keine Antwort erhalten.

    Deventer sagte:
    13. April 2011 um 11:33

    Diese Anrufe beginnen bei uns üblicherweise ergänzt durch die Adjektive

    …kurze (oder schnelle), einfache…Frage; erstes bedeutet, die Leitung soll mindestens eine halbe Stunde blockiert werden, zweitgenanntes bedeutet, blätter gleichzeitig acht Kommentare, ansonsten synchrone Internetrecherche.

    Thomas sagte:
    26. Januar 2013 um 15:08

    hallo letztens bei taff wurde ein Sendung ausgestrahlt wo ich als krimineller da gestellt werde weil ich ein messer bei mir hatte und ich wurde nicht gefragt ob das gesendet werden darf und habe auch nix unterschrieben und jetzt werde ich gemobt und so und wollte fragen ob man da was machen kann

    Kevin sagte:
    27. Oktober 2014 um 15:48

    Guten tag

    Ich will es kurz und schnell sagen ich wurde beim klauen erwischt aber ich wollte es echt nicht hate es nur in der tasche weil ich meine hand voll hate und gucken wollte wo das geld ist ich habe dazu noch eine auflage vom richter mich jeden 2 tag auser Woche n ende mich dazu melde nun habe ich mein leben in grif bekommen und habe echt angst alles umsonst gemacht zu habe ich wollte es echt nicht klauen hatge das geld alles dafur dabei hatte sogar noch geld un es zu bezahlen nan ich hatte echt viel sachen im kopf und habe es vergessen das geht doch betimmt jeden mal so oder

    Hoffe da kann mir einer helfe da ich kein geld für ein anwalt habe und wie so ich mich melde sollte ist weil mein brief kasten aufgebrochen wurde und da ein Gerichts termin drine war und ich in so nicht war nehmen konnte

    Kevin preissner sagte:
    25. November 2014 um 18:20

    Hallo
    Ich habe da ein Anliegen
    ab 1.9.2014 ging ich eine Lehre an.
    Doch leider erkranke ich an einen Leistenbruch und brach mir den mittelhandknoche.
    Beides wurde operiert so das ich nicht arbeiten konnte.
    Mit der Post bekam ich dann meine Kündigung von mein Arbeitgeber
    Meine frage ist jetzt

    Darf mein Arbeitgeber mich kündigen obwohl ich noch krank geschrieben bin?

    Und muss mein Chef die 15 Tag bezahlen bis zur Kündigung?

    […] Sie auch Artikel „kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt in Berlin„ […]

    Klaus sagte:
    26. Oktober 2016 um 22:31

    Hallo,

    sollte eine Rechtsberatung und Vertretung nicht abhängig vom Erfolg bezahlt werden ? Bäcker können ja auch nicht mit hingehaltener Stein sagen, ein Brötchen 0,52€ und jeder muss bezahlen….

      Rechtsanwalt Andreas Martin geantwortet:
      27. Oktober 2016 um 06:24

      Der Anwalt schuldet keinen Erfolg; genauso wenig, wie der Arzt. Im Übrigen wäre dies bei der Beratung (Erfolg) auch schwierig. Der Erkenntnisgewinn (wie ist die Rechtslage) ist der „Erfolg“ für den Mandanten bei der Beratung.

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